Einreise nach Kroatien aus Frankreich mit einer französischen Aufenthaltskarte

Hier ist die Situation meines Freundes, er ist ein Flüchtling mit einem 10-jährigen Wohnsitz in Frankreich (mit einer Aufenthaltskarte, die für weitere 5 Jahre gültig ist) und hat ein Flüchtlingsreisedokument, das letztes Jahr abgelaufen ist. Wir planen, später in diesem Monat (eine Woche lang) für einige Ferien nach Kroatien zu fahren.

Wir wissen, dass er kein Visum benötigt und dass französische Staatsbürger keinen Reisepass benötigen, um nach Kroatien einzureisen.

Alle Drittstaatsangehörigen, die Inhaber gültiger Schengen-Dokumente sowie nationaler Visa und Aufenthaltstitel von Bulgarien, Zypern und Rumänien sind, benötigen kein zusätzliches (kroatisches) Visum für Kroatien.

Bürger aus Frankreich können mit einem Personalausweis nach Kroatien einreisen.

http://www.mvep.hr/en/consular-information/visas/visa-requirements-overview/france,74.html#p

Aber wir gehen davon aus, dass er immer noch ein gültiges Reisedokument benötigt und da Kroatien nicht in Schengen ist, wird die Aufenthaltskarte nicht als solche betrachtet. Er bat darum, sein Reisedokument zu erneuern, aber es ist unwahrscheinlich, dass er es vor unserem Urlaub bekommt.

Liegen wir mit unserer Annahme richtig, dass ein neues Reisedokument für Flüchtlinge obligatorisch ist?

Was würde passieren, wenn wir „nicht wussten, dass er einen braucht“ und versuchten, in das Flugzeug einzusteigen? (entweder auf beiden Flügen (Frankreich->Kroatien und Kroatien->Frankreich) vom Personal der Fluggesellschaft, der französischen Passkontrollpolizei oder der kroatischen Passkontrollpolizei angehalten)

Sie könnten schnell einen französischen Pass bekommen, aber Ihr Freund hat den nicht, also sind alle Wetten abgeschlossen.

Antworten (1)

Liegen wir mit unserer Annahme richtig, dass ein neues Flüchtlingsreisedokument zwingend erforderlich ist?

Ja. Für das Überschreiten der Schengen-Außengrenze ist ein gültiger Reisepass oder ein anderes Reisedokument erforderlich. Für EU-/EWR-Bürger wird auch ein nationaler Personalausweis akzeptiert, der diese Staatsbürgerschaft dokumentiert, aber das ist die einzige Ausnahme. Aufenthaltskarten reichen nicht aus.

Was würde passieren, wenn wir „nicht wussten, dass er einen braucht“ und versuchten, in das Flugzeug einzusteigen?

Ohne ein gültiges Reisedokument würde er wahrscheinlich nicht am Flughafen für einen Flug außerhalb von Schengen einchecken dürfen . Wenn er online eincheckt, kann er das vielleicht umgehen, aber dann würde er aufgehalten, wenn er versucht, ohne gültiges Reisedokument die Ausgangsgrenzkontrolle zu passieren.

Timatic listet nicht nur die Aufenthaltserlaubnis als gültige Reisepassbefreiung für die Einreise nach Kroatien auf. Das Kongressreisedokument wird benötigt und akzeptiert. Also, ja, ohne ihn würde ihm die Beförderung verweigert werden.