Schengen-Visum: Wie kann man das Reiseverbot und die Geldstrafe umgehen?

Ich bin ein internationaler Medizinstudent in Deutschland. Vor 6 Monaten habe ich meine Freundin geheiratet. Sie beschloss, ein Visum zu bekommen, um mich zu besuchen, also beantragte sie bei der spanischen Botschaft in Bahrain ein Schengen-Visum. Sie bekam ein Visum für 6 Monate. Sie ist gültig vom 04.04.2018 bis 30.09.2018.

Sie kam zweimal nach Europa: Die erste Einreise erfolgte am 17.04. in Barcelona und die Ausreise erfolgte am 09.06. am Flughafen Düsseldorf. Sie blieb 53 Tage in Europa.

Der zweite Besuch war vom 28.06. bis 23.08. in Düsseldorf: 56 Tage. Sie ist immer noch hier in Deutschland bei mir.

Beim zweiten Besuch belegte sie einen Deutschkurs, da sie sich künftig hier für einen Arbeitsplatz oder ein Studium bewerben möchte. Also blieb sie für die beiden Besuche mehr als 90 Tage hier, ungefähr 110 Tage für 2 Besuche und das Visum endet am 30.09.

Was soll ich machen? Was ist der beste Flughafen zum Aussteigen? Köln-Bonn, Düsseldorf in Deutschland oder aus Belgien, Spanien oder einem anderen Land? Oder sollte ich versuchen, die Visumsart hier in Deutschland zu ändern?

Bekommt sie ein Verbot oder eine Geldstrafe, wenn sie den Schengen-Raum verlässt? Wenn sie später ein neues Schengen- oder Studienvisum beantragt, ist das in Ordnung?

Antworten (1)

Der erste Aufenthalt Ihrer Frau betrug 54 Tage: 14 Tage im April, 31 Tage im Mai und 9 Tage im Juni. Es werden sowohl das Einreisedatum als auch das Ausreisedatum gezählt. Ebenso dauerte ihr zweiter Aufenthalt 57 Tage, also insgesamt 111 Tage.

Die meisten Gerichtsbarkeiten verlangen, dass ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts eingereicht wird, bevor der genehmigte Aufenthalt abläuft (im Fall Ihrer Frau sollte sie ihn also am oder vor dem 2. August eingereicht haben). Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt können jedoch im Allgemeinen nur verlängert werden, wenn „höhere Gewalt oder humanitäre Gründe“ die Ausreise verhindern (Artikel 33 des Schengen-Visakodex ), sodass sie wahrscheinlich keine Möglichkeit hat, ihren Aufenthalt zu verlängern.

Was soll ich machen?

Sprechen Sie mit einem Anwalt für Einwanderungsfragen.

Was ist der beste Flughafen zum Aussteigen? Köln-Bonn - Düsseldorf in Deutschland, oder aus Belgien oder Spanien oder einem anderen Land?

Die Strafen, die Ihrer Frau drohen, hängen davon ab, aus welchem ​​Land sie ausreist, aber ich weiß nicht, welche Strafen jedes Land vorschreibt, und ich kenne auch keinen einfachen Weg, das herauszufinden.

Oder sollte ich versuchen, das Visum hier in Deutschland zu ändern?

In Deutschland können Bürger einiger weniger Staaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne zuvor ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beim Konsulat ihres Wohnorts zu beantragen. Die fraglichen Länder stehen alle auf der visafreien Liste, daher kann man mit Sicherheit sagen, dass Ihre Frau dafür nicht qualifiziert ist.

Bekommt sie ein Verbot oder eine Geldstrafe, wenn sie den Schengen-Raum verlässt?

Es ist durchaus möglich. Eine Geldstrafe ist wahrscheinlicher als ein Verbot.

Wenn sie später ein neues Schengen- oder Studienvisum beantragt, ist das in Ordnung?

Eine Vorgeschichte von Verstößen gegen Visabestimmungen ist im Allgemeinen ein erheblicher negativer Faktor bei zukünftigen Visumanträgen, daher besteht eine gute Chance, dass zukünftige Visumanträge abgelehnt werden. Ihre beste Hoffnung, aus dieser Sache positiv herauszukommen, besteht darin, sich anwaltlich beraten zu lassen.