Ich plane, 90 Tage in Ländern der Schengen-Zone zu verbringen. Ich werde eine Kreuzfahrt zwischen Lissabon und Barcelona machen. Zählen die Tage auf See zu den 90 Tagen, die für den Aufenthalt im Schengen-Raum erlaubt sind?
Ich bin Schiffsagent in Norwegen. Ich beschäftige mich die ganze Zeit damit.
Ihre 90 Tage in Schengen beginnen, sobald Sie an Ihrem Einreisehafen in die Zone gestempelt werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie auf See sind.
Stellen Sie nur sicher, dass Sie beim Verlassen ausgestempelt werden, oder Sie werden eine schreckliche Zeit haben, wenn Sie wieder eintreten möchten.
Die Ausnahmen, von denen Sie vielleicht gehört haben, gelten nur für Besatzungsmitglieder mit einem gültigen Seemannsbuch.
Wir bekommen viele Fragen dazu, was zählt oder nicht, aber wenn Sie die Dinge von der anderen Seite betrachten, nämlich wie diese Grenze durchgesetzt wird, ist es relativ einfach zu verstehen, wie das funktioniert: Der Tag, an dem Sie einen Einreisestempel erhalten haben, der Tag, an dem Sie eine Ausreise erhalten haben stempeln und jeden Tag dazwischen zählen. Also stellt sich die Frage, ob man einen Stempel bekommt oder nicht.
Für Kreuzfahrtschiffe enthält der Schengener Grenzkodex spezifische Vorschriften darüber, wann und wie Grenzkontrollen durchgeführt werden sollten (insbesondere in Anhang VI). Ein paar relevante Punkte:
Wenn Kontrollen von den Behörden als nicht erforderlich erachtet werden, schafft Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b eine Ausnahme von den regulären Stempelregeln, sodass die gesamte Dauer der Kreuzfahrt gezählt wird. Es spielt keine Rolle, ob Sie auf See sind, ob sich das Schiff in Hoheitsgewässern befindet usw. Sie können nicht damit rechnen, die 90 Tage auf diese Weise zu verlängern.
Wenn das Boot ohne Zwischenstopps außerhalb von Schengen von Spanien nach Portugal fährt, passieren Sie die Grenzkontrolle nicht und verlassen daher niemals den Schengen-Raum. Damit würden die Tage auf See zählen.
Wichtig ist nur, wann Sie die Grenzkontrolle zum Betreten und Verlassen des Gebiets freigeben.
Gayot Fow
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