Ich besitze derzeit ein Schengen-Visum Typ C für mehrfache Einreisen, gültig für ein Jahr (vom 10. Dezember 2014 - 09. Dezember 2015). Bisher habe ich zwei Einträge: 18. Dezember 2014 - 11. Januar 2015 (25 Tage) und 25. März 2015 - 21. April 2015 (28 Tage). Der Gesamtaufenthalt beträgt nun 53 Tage. Ich glaube, das halbe Jahr (180 Tage) für mein Visum ist der 15. Juni 2015. Nun wollte ich vom 26. Mai bis 6. September in Deutschland bleiben. Das wären 104 Tage. Es ist jedoch eine Überschneidung zwischen zwei Halbjahren, da mein erstes Halbjahr am 15. Juni endet. Meine Frage ist, ist es möglich, die Aufenthalte von zwei Halbjahresgeldern zusammenzufassen? Oder muss ich mit oder ohne Überschneidung nur 90 Tage in der EU-Zone bleiben?
Als Regel gilt, dass Sie sich innerhalb von 180-Tage-Zeitfenstern nicht länger als 90 Kalendertage im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Es spielt keine Rolle, wann es „Halbzeit“ ist – wenn es einen Zeitraum von 180 aufeinanderfolgenden Tagen gibt, in dem Sie 91 Tage oder länger anwesend wären, würden Sie Ihr Visum überschreiten.
Die EU hat einen Schengen-Visumrechner, mit dem Sie hier überprüfen können, ob Ihre Pläne in Ordnung sind:
Beachten Sie, dass Ihr Visum möglicherweise auch eine Begrenzung der Gesamtzahl der im Schengen-Raum verbrachten Tage hat, die Sie zusätzlich zur 90/180-Regel berücksichtigen müssen.
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