Ich habe viel im Internet gesucht und konnte keine Antwort finden, die zu meiner Situation passt. Hier sind zwei Links, die ziemlich widersprüchlich sind:
Meine Situation:
Ich habe Portugal im Dezember 2012 für 29 Tage mit einem vom 1. Dezember 2012 bis 1. Februar 2013 gültigen Schengen-Visum zu Forschungszwecken besucht (ich bin Doktorand). Ich möchte Schweden vom 10. Februar 2013 bis zum 10. Mai 2013 (89 Tage) besuchen. Ich habe erneut ein Schengen-Visum (für Forschungszwecke) beantragt. Wie funktioniert die 90/180-Regel in meiner Situation?
Die Antwort von Prometheus war ursprünglich richtig, aber der Schengener Grenzkodex wurde durch die Verordnung (EU) 610/2013 geändert , um der Auslegung des Gerichts entgegenzuwirken.
Ab dem 18. Oktober 2013 sollte Ihr Aufenthalt „nicht mehr als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen“ betragen. Insbesondere sollten Sie in den letzten 180 Tagen bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum weniger als 90 Tage anwesend gewesen sein. Informationen dazu sowie ein Rechner sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar .
Beachten Sie auch, dass die neuen Regeln grundsätzlich nicht für Bürger aus den folgenden Ländern gelten: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Brasilien, St. Kitts und Nevis, Mauritius und Seychellen. Für diese Länder gelten noch die alten Regeln, da die Visumbefreiungsabkommen noch die ältere Definition enthalten.
In jedem Fall gilt die Regel immer für eine Person. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mehrere Pässe, Schengen-Visa oder Nationalitäten besitzen.
Diese Antwort ist ab November 2013 für die meisten Menschen ungültig. Die alte Regel gilt möglicherweise noch für Länder, die ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht mit der EU haben, nämlich Antigua und Barbuda, die Bahamas, Barbados, Brasilien, St. Kitts und Nevis, Mauritius und Seychellen.
Ich habe heute das Visum erhalten, also beantworte ich meine eigene Frage zum Nutzen anderer.
Es gibt tatsächlich eine 90/180-Tage-Regel für Schengen-Visa. Aber die Art und Weise, wie die Aufenthaltsdauer berechnet wird, unterscheidet sich ein wenig von dem, was in den meisten Foren im Internet zu sehen ist.
Die Frist von 6 Monaten (oder 180 Tagen, um genau zu sein) beginnt am Tag der ersten Einreise in die Schengen-Zone (Beachten Sie, dass der Tag der ersten Einreise den Tag bedeutet, an dem Sie physisch in der Zone ankommen, und nicht der Tag, an dem das Visum gültig ist beginnt). In diesem Zeitraum von 6 Monaten dürfen Sie sich maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten, unabhängig davon, ob Sie ein neues Schengen-Visum haben, das von demselben oder einem anderen Schengen-Land ausgestellt wurde und über diesen Zeitraum von 6 Monaten hinaus gültig ist. Am Ende dieses 6-Monats-Zeitraums beginnt ein NEUER 6-Monats-Zeitraum und Sie können sich wieder maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten, vorausgesetzt, Sie haben ein gültiges Visum. Überschneidet sich Ihre Aufenthaltsdauer mit zwei 6-Monats-Zeiträumen, müssen Sie die 90-Tage-Grenze in BEIDEN Zeiträumen individuell erfüllen. Alle folgenden 6 Monate werden ab dem Datum der ersten Einreise nacheinander berechnet, bis Sie sich mindestens 6 Monate außerhalb des Schengen-Raums aufhalten. Wenn Sie sich mindestens 6 Monate (ununterbrochen) außerhalb aufhalten und DANN in den Schengen-Raum einreisen, beginnt die Sechsmonatsfrist erneut mit dem Tag der Einreise. Es wäre, als würden Sie zum ersten Mal in den Schengen-Raum einreisen.
All dies basiert auf Seite 63 des Handbuchs für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung ausgestellter Visa , herausgegeben von der Europäischen Kommission, und meinen Erfahrungen mit diesem Visum.
Dies kann eine gute Frage sein, um ein Konsulat des Ziellandes aufzusuchen.
Alle Informationen, die ich auf dem Schengen-Visum Typ C finden kann, besagen, dass es 90 Tage in einem fortlaufenden Zeitraum von 180 Tagen sind.
Es gibt nur eine Website mit einem Hinweis darauf, dass Sie, wenn Sie zu Geschäftszwecken oder zu Forschungszwecken in die EU eingereist sind (siehe Anhang 12) , von der 90-Tage-Anforderung von 180 Tagen befreit werden können .
Diese besondere Ausnahme wird jedoch weder im Handbuch der Grenzpolitik noch in der Dokumentation der Visabestimmungen ausdrücklich erwähnt.
Das wahrscheinlichere Szenario im Konsulat oder an der Grenze ist also, dass die Grenzkontrolle auf Nummer sicher geht und anzeigt, dass Sie gegen Ihr C-Visum verstoßen, wenn Sie sich länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in der EU aufhalten.
Die offizielle EU-Website hat jetzt einen Rechner, der Ihnen sagt, wie viele Tage Sie bleiben können, nachdem Sie alle Ihre vorherigen Aufenthalte eingegeben haben: https://ec.europa.eu/assets/home/visa-calculator/calculator.htm .
Die Benutzeroberfläche ist ziemlich schwach, aber es funktioniert.
(Bearbeiten: Rechner-URL verschoben, aktualisiert)
Hier ist eine Möglichkeit, darüber nachzudenken, basierend auf der Zählung der Tage außerhalb von Schengen. Einige der Sonderfälle scheinen sich bei dieser Art des Zählens natürlicher anzufühlen als beim Zählen der Tage in Schengen.
Jedes Mal, wenn Sie einen Tag (Mitternacht bis Mitternacht) vollständig außerhalb des Schengen-Raums verbringen , erhalten Sie einen Punkt .
Sie sammeln auch einen Punkt, wenn Sie einen Tag in einem Schengen-Land verbringen, von dem Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) haben . Dies gilt auch für Tage, an denen Sie in ein solches Land ein- oder ausreisen, sofern Sie keine anderen Schengen-Staaten passieren.
Jeder Punkt verfällt genau 179 Tage, nachdem Sie diesen Punkt verdient haben. Mit anderen Worten, ein Punkt hält 180 Tage einschließlich des Tages, an dem Sie ihn verdienen.
Wenn Sie 90 oder mehr nicht verfallene Punkte haben, können Sie von den Regeln für „kurze Besuche“ Gebrauch machen.
Da Sie entweder einen Punkt pro Tag verdienen oder keinen, und die Punkte 180 Tage dauern, werden Sie nie mehr als 180 Punkte haben.
Die Kurzbesuchsregeln erlauben die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum, wenn
Sie sind Bürger eines visumfreien Landes (und reisen mit Ihrem Reisepass aus diesem Land), oder
Sie haben ein gültiges Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) (vorbehaltlich der Begrenzung der Gesamtdauer und Anzahl der Einreisen) aus einem beliebigen Schengen-Land oder
Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Typ-D-Visum und reisen (z. B. aus geschäftlichen oder touristischen Gründen) in einen oder mehrere andere Schengen-Staaten als den, der sie ausgestellt hat.
Wenn Sie in den letzten 90 Tagen nicht im Schengen-Raum waren, ist es klar, dass Sie 90 frische Punkte haben. Alles, was vor diesen 90 Tagen passiert ist, ist für immer irrelevant – zumindest was die 90/180-Tage-Regel betrifft.
Bleiben Sie dagegen 90 Tage am Stück im Schengen-Raum und verlassen ihn am letztmöglichen Tag, dann haben Sie am nächsten Tag nur noch 89 Punkte übrig. Da Sie das Gebiet verlassen haben, beginnen Sie jetzt, neue Punkte zu sammeln, aber Ihre alten Punkte verfallen so schnell, wie Sie neue verdienen können, also dauert es tatsächlich 90 Tage, bis Sie einen Punkt verdienen, der nicht nur einen verfallenden ersetzt eines. Sobald dies geschieht, gilt der vorherige Absatz.
Wenn Sie den Schengen-Raum mehrmals betreten und verlassen haben, müssen Sie beim Zählen Ihrer Punkte vorsichtiger sein. Dies kann komplex sein, daher sind hier die verschiedenen automatischen Rechner praktisch. Die einzige Pause, die Sie bekommen, ist, dass Sie immer nur 180 Tage zurückblicken müssen. Alles, was vor mehr als 180 Tagen passiert ist, ist immer irrelevant , da alle Punkte, die Sie damals gesammelt haben, inzwischen verfallen sind.
Es ist nicht nötig (und hat keinen Sinn), zu versuchen, den Überblick zu behalten, „wann eine neue 180-Tage-Periode beginnt“, und bis zum ersten Tag zurückzuzählen, an dem Sie vor Jahren den Schengen-Raum betreten haben. (Anfang der 2010er-Jahre war dies einige Monate lang gesetzlich vorgeschrieben, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass der alte, mehrdeutige Text im Grenzkodex so auszulegen sei. Aber dem folgte schnell eine Änderung der Verordnung, um das derzeitige System eindeutig zu machen).
Es gibt auch einige Möglichkeiten, in den Schengen-Raum einzureisen und sich rechtmäßig dort aufzuhalten, ohne einen „Kurzbesuch“ zu machen. So kommen Sie legal rein, wenn Sie (noch) keine 90 Punkte haben:
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Typ-D-Visum aus dem Schengen-Land haben, in dem Sie sich befinden.
Sie sammeln jeden Tag einen Punkt, wie oben unter (2) beschrieben.
Wenn Sie auf der Durchreise in und aus dem Schengen-Staat sind, haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum vom Typ D.
An Transittagen sammeln Sie keine Punkte, aber Ihre Punktzahl spielt keine Rolle, da der Transit sowieso kein kurzer Besuch ist.
Wenn das Land, in dem Sie sich befinden , Ihre Anwesenheit auf der Grundlage alter bilateraler Verträge außerhalb des Schengen-Rahmens akzeptiert. Dies ist nur für bestimmte Staatsbürgerschaften und nur in einigen Schengen-Ländern verfügbar. In einigen Ländern bringt Sie die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in eine ähnliche Situation, bis Sie eine Entscheidung erhalten.
Sie erhalten keine Punkte. Wenn Sie diese also verwenden möchten, um die 90-Tage-Grenze zu durchbrechen, müssen Sie diesen Teil Ihres Besuchs an den Schluss stellen.
Wenn Sie Freizügigkeit genießen , weil Sie EU-/EWR-Bürger oder berechtigter Familienangehöriger eines Bürgers sind.
In diesem Fall gilt die 90/180-Regel nicht für Sie, sodass Sie keine Punkte zählen müssen. Wenn Sie das Recht auf Freizügigkeit verlieren , können Sie vermutlich so tun, als hätten Sie die ganze Zeit Punkte gesammelt - basierend auf einer vernünftigen Extrapolation aus den Regeln -, aber das sagt es nicht in so vielen Worten .
Karlsson
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