Einreise in die Schengen-Region vor 180 Tagen in 90/180-Regel

Mir wurde ein Schengen-Visum für 1 Jahr ausgestellt. Alle 90 Tage erschöpft von 180 Tagen bei meinem letzten Besuch in Italien.

Es ist nur ein Monat her, dass ich mein Land Indien erreicht habe. Möglicherweise muss er zur Arbeit wieder nach Europa zurückreisen. Das Visumsverfahren wurde nicht selbst initiiert, sondern von meinem Arbeitgeber.

Ist eine Wiedereinreise vor 180 Tagen ohnehin möglich. Wenn ja, möchten Sie den Ausweg / Prozess zur Wiedereinreise in den Schengen-Raum vor der 180-Tage-Regel verstehen.

Wenn Sie 3 ganze Monate in Italien verbracht haben und jetzt nach einem Monat wieder zurückkehren müssen, klingt das nicht so, als wären Sie ein Gelegenheitsbesucher. Meine Vermutung ist, dass Sie ein anderes Visum beantragen müssen, das besser für die große Zeit geeignet ist, die Sie dort verbringen

Antworten (2)

Wenn Sie innerhalb von 180 Tagen länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen Sie ein nationales Langzeitvisum (Typ D). Auch wenn Ihr 90/180-Visum (Typ C?) noch gültig ist, sollte es zumindest theoretisch möglich sein, es zu einem Typ-D-Visum "aufzuwerten". Wenn Sie zum Arbeiten nach Italien gehen, benötigen Sie auch eine Arbeitserlaubnis. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das zusammen mit dem Visum beantragen können oder ob es separate Antragsverfahren gibt.

Ein nationales Visum vom Typ D berechtigt Sie zu einem langfristigen Aufenthalt im ausstellenden Land und in der Praxis zu den gleichen Rechten wie ein Visum vom Typ C in den anderen Schengen-Staaten. Sie dürfen andere Schengen-Länder innerhalb der gleichen Grenzen wie die Bürger des ausstellenden Landes durchreisen und besuchen. Dies kann ein Problem sein, wenn Sie andere Schengen-Länder durchqueren müssen, um nach Italien zu gelangen. Selbst wenn Sie ein neues Typ-D-Visum aus Italien erhalten, würde ich davon ausgehen, dass Ihre 90 Tage als verbraucht gelten und dass das neue Visum Ihnen in diesem Fall nicht das Recht gibt, in andere Schengen-Länder einzureisen oder sie zu durchqueren.

Sie sollten dies jedoch mit dem italienischen Konsulat besprechen und alle notwendigen Details darüber erhalten, was Ihnen mit einem neuen Visum zusteht, falls es Ihnen eines ausstellen sollte.

Es gibt ein Online-Tool, mit dem Sie berechnen können, wie viele Tage Sie in Schengen bleiben können. Sie geben die Ein- und Ausreisedaten vergangener Tage ein und als "Kontroll"-Datum den Tag Ihres nächsten Besuchs. Anschließend wird Ihnen mitgeteilt, wie viele Tage Sie bleiben können. Sie finden dieses Tool hier: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/border-crossing/schengen_calculator_en.html

Ich verstehe, dass ich innerhalb von 180 Tagen 90 Tage planen kann. Alle Tage, dh 90 Tage, wurden in einem einzigen Besuch abgedeckt. Ich bin seit meiner Ankunft aus Italien nicht länger als 30 Tage in Indien geblieben. Möglicherweise müssen Sie Ihre Reise erneut planen, um dann nach Italien einzureisen, da noch 60 Tage verbleiben, um gemäß der 90/180-Regel erneut einzureisen.
In diesem Fall können Sie noch nicht zurückkehren, da Sie in den letzten 180 Tagen (Stand jetzt) ​​Ihre 90 Tage bereits aufgebraucht haben. Wenn Sie sich volle 90 Tage in Italien aufgehalten haben, müssen Sie sich nun zunächst 90 Tage außerhalb von Schengen aufhalten.
Auch wenn ich ein neues VISA beantrage, ist das nicht möglich?
@RKT Die 90-Tage-Regel ist nicht visumsabhängig, sondern gilt für Sie als Person. Sie können sich nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ohne ein Typ-D-Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder (offensichtlich) ein Bürger eines EU- oder assoziierten Landes. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein oder mehrere Visa haben, wann und wo Sie es beantragen, ob Sie mehrere Pässe haben usw.