AKTUALISIEREN. Nachdem ich mich bei der Botschaft erkundigt habe, scheint es, dass sie die Zahl, die ich in das Formular eingegeben habe, als "beabsichtigte Aufenthaltstage" verwendet habe, die ich auf 9 + 2 = 11 Tage berechnet habe, wie es jeder Hotelaufenthalt oder Mietwagen tun würde, nämlich einfach subtrahieren die Zahlen. Niemals auf der Welt könnte ich glauben, dass sie es als harte Tagesgrenze in das Visum aufgenommen haben, was mir keine Flexibilität lässt und mich buchstäblich dem Risiko aussetzt, bei jeder kleinen Störung „illegal“ zu werden.
Bei der Beantragung eines italienischen (Schengen-)Visums habe ich Reisen nach Italien vom 2. bis 11. September und vom 30. September bis 2. Oktober angegeben und das mehrfache Schengen-Visum Typ C erhalten, jedoch nur für 11 Tage! Was voraussetzt, dass sie für die von mir angegebenen Reisen 9 + 2 berechnet haben.
Die Seite http://www.schengen-calculator.com/ berechnet jedoch sowohl Einreise- als auch Ausreisetage, sodass ich für die oben angegebenen Daten 10 + 3 = 13 Tage erhalten würde, was ihre Berechnung falsch machen würde.
Aber diese Seite bezieht sich nur auf das 90-Tage-Visum. Es lässt mich nicht in das 11-Tage-C-Visum einreisen. Also ist ihre Berechnung für dieses Visum anders?
Gibt es eine zuverlässige Website, die klare Informationen darüber gibt, wie genau die Tage berechnet werden, die ich in meinem Fall verwenden kann?
Nein, es gibt keine spezielle Datumsberechnungsmethode für Nicht-90-Tage-Visa. Jedes Mal, wenn Sie eine Außengrenze überschreiten, sollten Sie einen Stempel mit einem Datum darauf bekommen. Der Tag, an dem Sie einen Einreisestempel erhalten haben, der Tag, an dem Sie einen Ausreisestempel erhalten haben, und jeder Tag dazwischen zählt als ein Tag zum Limit Ihres Visums.
Das Schengen -Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen enthält ein entsprechendes Beispiel:
Ein Drittstaatsangehöriger mit einem Visum für die einmalige Einreise, gültig für 20 Tage (10.11.-30.11.2010) und einem Aufenthalt von 5 Tagen, reist am 10.11. nach Polen ein, wo er sich bis zum 15.11.2010 aufhält. Anschließend reist er am 8.3.2011 mit einem Visum für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von 60 Tagen (8.3.-8.5.2011), das einen Aufenthalt von 45 Tagen ermöglicht, nach Spanien ein und bleibt bis zum 21.4.2011.
Ihre Optionen sind:
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