Reisen mit italienischem Schengen-Visum Typ D

Ich habe einige Beiträge gelesen, in denen angegeben ist, dass Sie für einen Zeitraum von 90 Tagen eines 180-Tage-Visums reisen dürfen.

Ich habe ein Schengen-Visum Typ D für 365 Tage. Ich bin seit 5 Monaten in Italien, habe aber noch kein anderes Schengen-Gebiet bereist.

Kann ich noch in andere Länder reisen oder ist mein Zeitfenster verschwunden?

Haben Sie eine Permesso di soggiorno beantragt oder erhalten?

Antworten (1)

Sie können in andere Schengen-Länder reisen; Sie haben die Zeit, die Sie für einen Aufenthalt in diesen Ländern zur Verfügung haben, nicht aufgebraucht.

Jeder, der ein D-Visum eines Schengen-Staates besitzt, darf innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage in andere Schengen-Staaten reisen. Beachten Sie das Wort „Andere“. Die Zeit, die in dem Land verbracht wird, das das D-Visum ausstellt, wird nicht auf die in anderen Ländern erlaubte Zeit angerechnet.

Dies wurde durch die Verordnung 265/2010 erlassen , die das Schengener Übereinkommen wie folgt ändert (Artikel 1 Absatz 2):

(2) Artikel 21 wird wie folgt geändert:

(a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

'1. Ausländer, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, der von einem der Mitgliedstaaten ausgestellt wurde, können sich auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokuments für bis zu drei Monate in jedem Halbjahr im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten frei bewegen, vorausgesetzt dass sie die Einreisebedingungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Festlegung eines Gemeinschaftskodex erfüllen zu den Vorschriften für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ( 20 ) und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des betreffenden Mitgliedstaats stehen.

(b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz eingefügt:

'2a. Das Freizügigkeitsrecht nach Absatz 1 gilt auch für Ausländer, die Inhaber eines gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind, das von einem der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 18 ausgestellt wurde.“

Dieser letzte Absatz ist wichtig: Ihr D-Visum ist das dort erwähnte Visum für den längerfristigen Aufenthalt, und dieser Absatz verleiht dem D-Visum den gleichen Status wie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Reiseerlaubnis in andere Schengen-Staaten.