Ich möchte wie folgt reisen (und mich natürlich überall an die Visabestimmungen halten):
Dies sind insgesamt 60 Tage innerhalb von Schengen. Dann zu einem späteren Zeitpunkt, aber innerhalb von 180 Tagen, möchte ich mehr als 30 Tage in Estland verbringen.
Gemäß den Visabestimmungen für australische Staatsbürger bestehen bilaterale Abkommen zwischen Australien und sowohl Spanien als auch Österreich.
Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass meine Zeit in Spanien und Österreich im Rahmen dieser bilateralen Abkommen gezählt wird und nicht als Teil der 90-Tage-Zulage innerhalb der Schengen-Region gilt, wenn ich nach Estland einreise?
Damit Tage unter einem bilateralen Abkommen, aber nicht unter der 90/180-Regel zählen, müssen Sie Ihre 90/180-Regeltage erschöpft haben, aber nicht Ihre bilateralen Abkommenstage. Sie müssten also Ihren Aufenthalt in Spanien oder Österreich beenden und den Schengen-Raum direkt aus einem dieser Länder verlassen.
Ein späterer Aufenthalt in Estland ist daher nicht möglich.
Beachten Sie, dass die australische Botschaft in Spanien kein bilaterales Abkommen erwähnt . Die österreichische Regierung hat jedoch ein Merkblatt , das stark impliziert, dass jeder Aufenthalt im Rahmen der bilateralen Ausnahmeregelung nach einem früheren Aufenthalt im Schengen-Raum erfolgen muss. Es erfordert auch, Österreich direkt zu verlassen und wieder einzureisen (dh auf dem Luftweg). Aus Spanien konnte ich keine analogen Informationen finden.
Der Wikipedia-Artikel verweist auf das Abkommen von 1961 mit Spanien , das nicht explizit darauf hinweist, wie es mit den Schengen-Regeln interagiert, da der Schengen-Raum 1961 nicht existierte.
Der relevante Teil der Schengen-Rechtsvorschriften ist Artikel 20 Absatz 2 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen . Die ersten beiden Absätze von Artikel 20:
Artikel 20
Nicht visumpflichtige Ausländer dürfen sich in den sechs Monaten nach der ersten Einreise für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien frei bewegen, sofern sie die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Einreisevoraussetzungen erfüllen. (a), (c), (d) und (e).
Absatz 1 berührt nicht das Recht jeder Vertragspartei, den Aufenthalt eines Ausländers in ihrem Hoheitsgebiet unter außergewöhnlichen Umständen oder in Übereinstimmung mit einem vor Inkrafttreten dieses Übereinkommens geschlossenen bilateralen Abkommen über drei Monate hinaus zu verlängern.
Auch hier geht es um die „Verlängerung“ des Aufenthalts über drei Monate hinaus auf der Grundlage des bilateralen Abkommens. Es scheint nicht möglich, das Abkommen früher geltend zu machen, um sich für einen weiteren Zeitraum in einem Land aufhalten zu können, mit dem Australien kein bilaterales Abkommen hat.
Ich fürchte, die einzige Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, Ihre Reise so umzugestalten, dass sie der 90/180-Regel entspricht, oder ein nationales Visum für Estland zu erhalten. Das würde die in Estland verbrachten Tage aus der 90/180-Berechnung herausnehmen. Das Problem ist, dass es möglicherweise keine nationale Visumskategorie gibt, die für Ihren Besuch geeignet ist, und Estland wird den Antrag wahrscheinlich nicht annehmen, da Sie nicht planen, länger als 90 Tage dort zu bleiben. Aber man kann es immer versuchen. Erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt, dass Sie sich bewerben, weil Sie für einen Aufenthalt nach Estland gehen müssen, der die 90/180-Regelung überschreiten würde. Die Website der estnischen Botschaft in Canberra finden Sie unter http://canberra.vm.ee/consular_information .
Möglicherweise können Sie Ihren Aufenthalt in Estland auch verlängern, indem Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, aber ich wäre diesbezüglich äußerst vorsichtig, da es anscheinend keine Kategorie von Aufenthaltserlaubnissen gibt, die wahrscheinlich auf Sie zutrifft.
Phoog
WW.
Vladimir F. Героям слава
Phoog
WW.