Schengen-Visum erneuern Aus Griechenland ausgestellt, ohne das Konsulat persönlich zu besuchen?

Ich bin Inhaber eines ägyptischen Passes und habe vor weniger als 13 Monaten ein Schengen-Visum erhalten, das von Griechenland mit VIS ausgestellt wurde. Ich lebe derzeit in den USA.

Kann ich mein Visum per Post erneuern, ohne ein physisches Konsulat aufsuchen zu müssen?

Sie können nicht. Schengen kann nicht verlängert werden, Sie müssen sich erneut bewerben. Biometrische Daten müssen jedes Mal registriert werden. Sie können jedoch in den USA ein Schengen beantragen.
@GayotFow das ist eine Antwort, wenn ich alle eine gesehen habe. Wie gesagt, die Kürze zählt.

Antworten (1)

Sie können Ihr Schengen-Visum nicht erneuern, während Sie sich in Griechenland aufhalten, weder online noch per Post. Wie @GayotFow betonte: „Schengens kann nicht erneuert werden, Sie müssen sich erneut bewerben. Biometrische Daten müssen jedes Mal registriert werden.“ Und dafür müssen Sie eine Reise zur zuständigen Botschaft oder zum Konsulat in Ihrem Wohnsitzland unternehmen. Während Sie in einem Schengen-Mitgliedstaat bei dessen Konsulat in Griechenland einen Antrag stellen könnten, müssten Sie persönlich begründen, warum. Bequemlichkeit ist kein ausreichender Grund.

Der Schengener Visakodex, Artikel 6, Konsularische territoriale Zuständigkeit :

  1. Ein Antrag wird vom Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats geprüft und entschieden, in dessen Hoheitsgebiet sich der Antragsteller rechtmäßig aufhält.
  2. Ein Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats prüft und entscheidet über einen Antrag eines Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig aufhält, aber keinen Wohnsitz in seinem Hoheitsgebiet hat, wenn der Antragsteller eine Begründung für die Einreichung des Antrags bei diesem Konsulat vorgelegt hat.

Sie können jedoch bei den griechischen Behörden eine Verlängerung beantragen. Das Folgende bezieht sich nicht auf die US-Botschaft in Athen, obwohl es über ihre Website bezogen wurde. In Griechenland werden Anträge auf Verlängerung des Visums von der Ausländerbehörde oder der Polizeidienststelle bearbeitet, die Ihrem Aufenthaltsort am nächsten liegt.

I. VORÜBERGEHENDE VERLÄNGERUNGSGENEHMIGUNGEN FÜR DAS 90-TAGE-VISUM

Bitte beachten Sie, dass Kurzaufenthaltsgenehmigungen von der Fremdenpolizeibehörde im Wohngebiet der betreffenden Person ausgestellt werden und NUR, wenn die Person nachweisen kann, dass sie einen zwingenden Grund hat, ihren Aufenthalt in Griechenland zu verlängern. Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor Ablauf der ursprünglichen 90-Tage-Frist gestellt werden. Wenn eine Verlängerung genehmigt wird, wird ein Aufkleber in den Reisepass des Antragstellers geklebt.

WICHTIGER HINWEIS : Von der Fremdenpolizei ausgestellte kurzfristige Verlängerungsgenehmigungen sind nur innerhalb Griechenlands gültig. Wenn die griechischen Behörden einen … Antrag auf Genehmigung ablehnen, muss er/sie das Land vor Ablauf der 90 Tage verlassen. VERLÄNGERUNGEN FÜR TOURISTISCHE ZWECKE WERDEN NICHT GEWÄHRT.

Mit dem Antrag und der Gebühr sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Ein Reisepass mit dem Einreisestempel in den Schengen-Raum;
  2. Zwei Fotokopien der Personaldatenseite des Reisepasses zusammen mit der Seite mit dem Einreisestempel;
  3. Zwei Passfotos des Antragstellers;
  4. Nachweis ausreichender Finanzen. (50 € pro Tag); Geldmittel können mit Wechselbelegen von Western Union und/oder Geldautomatenbelegen nachgewiesen werden. Banken/Steueridentifikationsnummer;
  5. Nachweis des örtlichen Wohnsitzes (Hotelbescheinigung, Mietquittung etc.);
  6. Fotokopie des Personalausweises (bei griechischem Staatsbürger) oder der Aufenthaltserlaubnis (bei Ausländer) der Person, die den amerikanischen Staatsbürger aufnehmen wird;
  7. Fotokopie des Personalausweises (bei griechischem Staatsbürger) oder der Aufenthaltserlaubnis (bei Ausländer) der Person, die den amerikanischen Staatsbürger aufnehmen wird;
  8. Nachweis der Reiseversicherung des Antragstellers, die die ihm gewährte Verlängerung abdeckt.

Hier sind der Einfachheit halber die Ausländerbehörden in der Präfektur Attika:

Zentrale: 24 Petrou Ralli St., Tavros, Tel. 210 34 05828-29
Marousi: 15 Agiou Orous St., Marousi, Tel. 210 68 75176
Elliniko: Proin Anatolikos Aerolimenas Athinon, Tel. 210 96 01341-96 90293
Aigaleo: 21-23 Marmara St., Aigaleo, Tel. 210 53 19298
Piräus: 37 Iron Politehniou, Tel. 210 41 28607, 4174855

Würden Sie den Teil über die Notwendigkeit ansprechen, physisch zu einem Konsulat im Ausland zu gehen?
Nicht wirklich, es bedeutet, dass unter jedem Szenario, welcher Art auch immer, ein Besuch in einem Konsulat oder VFS vermieden werden kann?
@GayotFow erledigt; ty