Transitstopp in Deutschland auf dem Weg von der Türkei in die USA mit abgelaufenem türkischem Visum

Freund war mit abgelaufenem Arbeitsvisum in der Türkei, er reist zurück in die USA (kein US-Bürger, hat aber Visum zur Einreise in die USA), mit Transitstopp in Deutschland. Sie erlauben ihm nicht, seine Reise fortzusetzen, und erklären, dass sie ihn in die Türkei zurückschicken werden. Was kann er tun?

Wie fährt er? Welche Staatsbürgerschaft hat er? Hat er ein US-Visum?
Wer sind Sie"? Deutsche Einwanderung? Was ist der Grund?
Ja deutsche Einwanderung. Weil er die Türkei verlassen hatte, als sein Arbeitsvisum bereits abgelaufen war
Er hat einen gültigen Reisepass aus Neuseeland und ein gültiges USA-Visum

Antworten (3)

1 - Die Türkei hat ihm die Ausreise erlaubt, also ist Deutschland dafür nicht zuständig.

2 - Deutschland hat nichts zu tun, ob sein Türkei-Visum abgelaufen ist oder nicht. Sie können ihn nicht bestrafen oder wegen etwas gegen die Türkei festhalten, es sei denn, er hat gegen eine Vorschrift Deutschlands verstoßen.

3 - Deutschland muss nur 2 Dinge prüfen:

  • Fällt diese Person nach den deutschen Vorschriften unter die deutschen Vorschriften oder nicht? dh ob er laut Reisepass ein deutsches Visum benötigt oder nicht? Was ich bezweifle, dass es erforderlich ist. Hat er überhaupt gegen einige deutsche Vorschriften für TRANSIT verstoßen?

  • Besitzt er ein gültiges US-Visum oder nicht, da sie dies überprüfen müssen, bevor sie jemandem erlauben, in die USA einzusteigen?

4 - Wenn diese Person überhaupt in Deutschland festgehalten/zurückgehalten wurde, dann müssen sie ihr mitteilen, welche deutschen oder US-amerikanischen Vorschriften dies verursachen erinnern Deutschland daran, dass sie nicht für Transitpassagiere zuständig sind, wenn sie ein gültiges Visum für das Ziel besitzen.

PS: Dies ist nach meinem Verständnis und 10/20 Jahren Reisen durch die USA / EU / Asien. Ich frage mich, ob ich hier etwas übersehen habe und nicht weiß.

Ohne Details ist es schwierig, genau zu verstehen, was vor sich geht.

Jemanden daran zu hindern, ein Flugzeug zu einem dritten Ziel zu besteigen, würde ungewöhnlich erscheinen, damit nicht irgendein Haftbefehl gegen ihn vorliegt oder so etwas. Selbst wenn die deutschen Grenzschutzbeamten die wahre Absicht Ihres Freundes aufgrund seines Verstoßes in der Türkei misstrauen und sicherstellen möchten, dass er nicht in Deutschland bleibt, würde ich meinen, dass sie ihn normalerweise bis zum Abflug seines Weiterflugs festhalten würden, anstatt zu gehen sich die Mühe machen, ihn in die Türkei zurückzuschicken.

Aber der Flughafen ist ohne Zweifel vollständig unter deutscher Hoheit, auch der „internationale“ Transitbereich, und die Grenzschutzbeamten haben die Befugnis, jeden Drittstaatsangehörigen, der sich an diesem Flughafen vorstellt, die Einreise zu verweigern, festzuhalten und gewaltsam abzuweisen, und zwar unter Einhaltung der Regeln nach deutschem Recht definiert. Insbesondere müssen sie ihn nicht eines bestimmten Regelverstoßes oder eines früheren Verstoßes schuldig sprechen, es reicht ein „ begründeter Verdacht“, dass er über seine Absicht täuscht.

Er sollte (wenn möglich) zur neuseeländischen Botschaft in Berlin gehen. Oder das Auswärtige Amt kann ihm helfen.

Hoffe das hilft.