Ich bin ein außereuropäischer Student mit einer französischen Aufenthaltserlaubnis. Ich habe derzeit keinen Wohnsitz in Frankreich, deshalb bin ich vorübergehend mit meinen Geschwistern in die Schweiz gezogen.
Ebenfalls letzte Woche habe ich meinen Antrag auf Verlängerung meiner französischen Aufenthaltserlaubnis gestellt und eine Quittung (récépissé) erhalten. Jetzt dauert dieser Verlängerungsprozess 45 Tage ab Einreichung.
In der Zwischenzeit soll ich meinen Antrag/Reisepass für ein britisches Tier-4-Studienvisum aus Frankreich einreichen. Ich möchte mit dem Zug/Bus in die Schweiz zurückkehren, da ich in Frankreich keine Bleibe habe.
Ist es legal, die Schengen-Grenzen mit einer Quittung und, wenn möglich, einem Nachweis über die Vorlage eines Passes von der britischen Botschaft zu überqueren (ich bin mir nicht sicher, ob sie auch eine Quittung ausstellen würden)? Nun, wenn nicht, müsste ich in Frankreich bleiben, bis ich meinen Pass zurückbekomme.
Ich habe die Präfektur gefragt, wo ich meine Verlängerung eingereicht habe, und sie konnten mir nicht antworten. Ich bin dabei, dies beim UKVI und auch beim Visa-Support-Büro meiner Universität in Großbritannien zu erfragen.
Danke für deine Antworten.
Genau genommen benötigen Sie den Reisepass, um innerhalb des Schengen-Raums zu reisen.
In der Praxis würde ich ein Busreisebüro/eine Bahnverwaltung fragen.
Auf welcher Rechtsgrundlage leben Sie in der Schweiz?
ein Nachweis über die Vorlage eines Reisepasses von der britischen Botschaft (ich bin mir nicht sicher, ob sie auch eine Quittung ausstellen würden)
Im Antragszentrum erhalten Sie eine „Einreichungs- und Abholungscheckliste“, die nur von Ihnen unterschrieben wird. Sie können jedoch einen Service „Behalten Sie meinen Reisepass bei der Beantragung“ (€ 80,00) bezahlen, der es Ihnen ermöglicht, Ihren Reisepass während des Entscheidungsprozesses zu beantragen und aufzubewahren.
la femme cosmique
Keedaman
Schöne
Keedaman