Unter welchen Bedingungen werden Schengen-Visa für Kurzaufenthalte kostenlos ausgestellt?

Kürzlich habe ich mit einem indischen Pass ein Schengen-Kurzaufenthalts-Studentenvisum (für einen Besuch in Frankreich) beantragt. Die örtliche VFS-Website (deren Link auf der Website des örtlichen Konsulats angegeben ist) sagte, dass ich 60 Euro an Visumgebühren (plus Servicegebühren) zahlen müsste, und so habe ich sie bezahlt. Hier ist das Dokument , in dem steht, dass die Beantragung eines Studentenvisums für einen Kurzaufenthalt gebührenpflichtig ist.

Aber beim Stöbern bin ich auf eine europäische Regelung gestoßen . Der Artikel 16 dieser Verordnung (die für Frankreich bindend sein sollte) lautet:

Die Visumgebühr entfällt für Bewerber, die einer der folgenden Kategorien angehören: ... Schüler, Studenten, Doktoranden und mitreisende Lehrkräfte, die sich zu Studien- oder Ausbildungszwecken aufhalten

Warum musste ich diese Gebühr zahlen? Es scheint, dass jeder, den ich kenne, der dieses Visum beantragt hat, aufgefordert wurde, seine Gebühren zu bezahlen. Ist hier etwas faul? Der Zweck meines Besuchs ist eindeutig ein Studium (oder vielleicht eine wissenschaftliche Forschung, da ich ein Doktorand bin).

Werden Sie von einem Lehrer begleitet?
Nein, und wie ist das relevant? Die Verordnung besagt, dass die Gebühren auch für begleitende Lehrkräfte erlassen werden, nicht, dass die Schüler von Lehrkräften begleitet werden müssen, damit ihre Gebühren erlassen werden.
Es heißt nicht "auch für verzichtet". Die Art und Weise, wie es geschrieben ist, könnte auf zwei Arten interpretiert werden: 1) dass es sich auf vier Kategorien bezieht - Schüler, Studenten, Doktoranden, begleitende Lehrer; 2) dass es für drei Kategorien mit einem begleitenden Lehrer gilt. Der Tatsache nach zu urteilen, dass Sie zur Zahlung aufgefordert werden, scheint die 2. Version die akzeptierte Interpretation zu sein.
Handelt es sich nicht um eine Klassenfahrt (oder ähnliche Bildungsmaßnahme), müssen Sie die 60 Euro bezahlen.
Da bin ich mir nicht sicher. Die spanische Version befreit „estudiantes de los distintos ciclos, incluido el postgrado, que efectúen estancias con fines educativos o de formación, y profesores acompañantes“; Wenn ich es lese, ist es ziemlich klar, dass in der englischen Version einfach ein Oxford-Komma fehlt; die begleitenden Lehrkräfte sind eine zusätzliche gebührenbefreite Gruppe und müssen für die Befreiung der Studierenden nicht anwesend sein. Logischer erscheint es, dass die Verordnung entweder ignoriert wird oder aus technischen Gründen nicht gilt.
@ZachLipton Gleiches gilt für die französische Version, ich denke, das OP hätte die Gebühr nicht zahlen müssen
Wurden Sie aufgefordert, die Gebühr zu zahlen, oder haben Sie sie einfach mit Ihrem Antrag vorgelegt?

Antworten (1)

Ich weiß nicht, auf welcher Seite der Website Sie den von Ihnen zitierten Link gefunden haben, der besagt, dass Visa für kurze Studien gebührenpflichtig sind, aber ich konnte eine solche Anforderung auf der Website von vfs-france nicht finden. Auf der Seite Visagebühren kann ich lesen:

... Langer Aufenthalt für Studenten: 50 EUR (3788 INR) ...

und keine weitere Gebühr für Kurzaufenthalte. Ich habe das nochmal überprüft, indem ich mir das französische Konsulat in Montreal und auf der Seite für Werkstudenten angeschaut habe, dort steht im Abschnitt Gebühren:

Antragsgebühren (nicht erstattungsfähig): Der Wert von 99 € in kanadischer Währung für ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt , zahlbar nur per Debitkarte, Bargeld oder Zahlungsanweisung (genauer Betrag), zahlbar an das „Consulat de France à Montréal“.

Mir ist klar, dass Kurzaufenthaltsvisa für Studenten eigentlich kostenlos ausgestellt werden.