Einreiseverweigerung in den Schengenraum: Kann ich mein Visum trotzdem verwenden?

Ich hatte ein Visum für 3 Monate nach Portugal, um meine Familie zu besuchen. Mein erster Einreisepunkt war Deutschland, aber sie verweigerten mir die Einreise, weil ich kein Rückflugticket von Portugal nach Deutschland hatte, aber ich hatte ein Rückflugticket von Deutschland zurück in mein Land. Sie stempelten meinen Pass, sagten mir aber, mein Visum sei noch gültig, ich bin mir nicht sicher, wie es funktioniert, kann mir bitte jemand sagen, ob es möglich ist, mit demselben Visum einzureisen, das mit einem verweigerten Stempel versehen war?

Es ist irgendwie unklar, wonach du fragst. Wurde Ihnen die Einreise verweigert, wurde Ihr Visum annulliert oder beides?
Es hört sich so an, als ob Ihnen die Einreise verweigert wurde, weil keine Rückflüge nachgewiesen wurden, aber Ihr Schengen-Visum ist noch gültig, sodass Sie es erneut versuchen dürfen.

Antworten (1)

Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Visum noch gültig ist, gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass dies nicht der Fall ist. Nach den Schengen-Bestimmungen sind die Verweigerung der Einreise, der Widerruf eines Visums und die Annullierung eines Visums drei verschiedene Dinge, die unter verschiedenen Umständen geschehen sollen. Grenzschutzbeamte haben immer die Möglichkeit, die Einreise zu verweigern, ohne das Visum zu widerrufen/annullieren, wenn sie dies für angebracht halten.

Diese Möglichkeit wird in einem der Beispiele im Handbuch zur Bearbeitung von Visumanträgen und zur Änderung erteilter Visa explizit angesprochen :

Beispiel: Ein ukrainischer Staatsangehöriger, der ein vom ungarischen Konsulat in Uzhgorod (Ukraine) ausgestelltes Visum für die mehrfache Einreise (aus geschäftlichen Gründen) besitzt, fliegt aus touristischen Gründen von Kiew (Ukraine) nach Rom (Italien) und kann den Besitz ausreichender Mittel nicht nachweisen des Lebensunterhalts für den Aufenthalt in Italien. Es ist offensichtlich, dass er sein Visum bereits für geschäftliche Zwecke in Ungarn verwendet hat und das Visum noch gültig ist.

In diesem Fall sollte das Visum nicht annulliert, sondern die Einreise verweigert werden.

Dies bedeutet, dass die deutschen Grenzschutzbeamten der Ansicht waren, dass Sie derzeit nicht nachweisen konnten, dass Sie die Voraussetzungen für die Einreise in den Schengen-Raum erfüllen, dass jedoch kein Grund zu der Annahme besteht, dass Sie dies nicht können oder dass Sie das Visum betrügerisch erhalten haben. Es ist daher möglich, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls mit zusätzlichen Unterlagen, wiederkommen.

Wenn das Visum dagegen annulliert worden wäre, würde der Stempel „Annulliert“ (oder auf Deutsch „Annulliert“) stehen. Grenzschutzbeamte sollen dies auf das Visum selbst stempeln (nicht auf eine weitere Seite daneben) und das Wort „Visum“ und ein paar Sicherheitsmerkmale vom Aufkleber streichen, um unmissverständlich klarzustellen, dass das Visum nicht mehr gültig ist. Sie sollen auch eine Mitteilung in Form eines Standardformulars erhalten, das Sie über die Gründe für die Annullierung und Ihr Recht auf Einspruch informiert (Artikel 34 des Schengen-Visumkodex ). Da Sie so etwas nicht beschrieben haben, scheint Ihr Visum tatsächlich noch gültig zu sein.

Beachten Sie der Vollständigkeit halber, dass ein Visum auch „widerrufen“ werden kann. In diesem Fall wird das Visum ebenfalls ungültig, aber auf dem Stempel steht „Aufgehoben“, nicht „Annulliert“ (der Unterschied besteht darin, dass ein Visum bei Betrugsverdacht annulliert und in anderen Fällen lediglich widerrufen wird ). Die Visummarke sollte unkenntlich gemacht werden und die Person sollte auch im Falle des Widerrufs ein Standardbenachrichtigungsformular erhalten.

Offensichtlich werden die Grenzschutzbeamten den Stempel „Einreise verweigert“ sehen (und vielleicht einen Eintrag in der Visa-Datenbank, da bin ich mir nicht sicher) und sich Ihre Situation wahrscheinlich etwas genauer als sonst ansehen, wenn Sie das nächste Mal an der Grenze erscheinen. Wenn sie fragen, erklären Sie einfach offen, was passiert ist, seien Sie ehrlich in Ihrer Absicht und sagen Sie ihnen, was Sie getan haben, um die Situation zu beheben (z. B. ein Ticket bis nach Portugal zu bekommen). Aber solange es nicht widerrufen oder annulliert wurde, dürfen Sie mit Ihrem aktuellen Visum immer noch in den Schengen-Raum einreisen (versuchen).