Erhalten Sie eine Teilzahlung des Auslandsdarlehens/Unternehmenskaufs?

Wir haben in den Kauf eines Unternehmens in Afrika investiert und möchten Geld zurück in die USA schicken, um das investierte Geld teilweise zurückzuzahlen.

Was müssen wir einreichen und welche steuerlichen Auswirkungen hat die Rückgabe des Geldes? Das war unser eigenes Geld und zahlen uns nur zurück.

Antworten (1)

Ist es Eigenkapital oder Fremdkapital? Es ist entscheidend, die genaue Art der eigenen Investition (Eigenkapital vs. Schulden) zu verstehen.

Wenn man Geld in ein Unternehmen (vermutlich eingetragen oder mit beschränkter Haftung) investiert, indem man es ganz oder teilweise kauft – im Gegensatz zum Verleih von Geld an das Unternehmen – dann besitzt man am Ende Eigenkapital (Aktien oder Aktien) des Unternehmens. In einer solchen Situation ist man Aktionär – kein Gläubiger.

Als Aktionär schuldet man in der Regel keine Geldschuld, nur weil man sich an der Gesellschaft beteiligt hat. Aktionäre mit Unternehmensanteilen können im Allgemeinen keine vom Unternehmen erhaltenen Gelder als Rückzahlung eines Darlehens behandeln – es sei denn, sie haben dem Unternehmen auch ein Darlehen gewährt und die Zahlung wird von dem Unternehmen als Darlehensrückzahlung bezeichnet.

Vielmehr können Aktionäre Bargeld von einem Unternehmen über eine der folgenden Quellen erhalten:

  • aus Dividenden , einem Anteil am Gewinn der Gesellschaft, der erklärt und an die Aktionäre ausgeschüttet wird,
  • durch den Verkauf von Anteilen , sei es zurück an das Unternehmen oder an jemand anderen, oder
  • B. durch den Bezug von Gebühren oder Gehalt , wenn man gleichzeitig Geschäftsführer, Geschäftsführer oder Angestellter des Unternehmens ist.

„Kreditrückzahlung“ ist keine dieser Optionen; Es ist nur eine Option, wenn man überhaupt einen Kredit aufgenommen hat. Wie auch immer, jede dieser Möglichkeiten, Geld basierend auf den eigenen Anteilen an einem Unternehmen zu erhalten, hat unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, nicht nur für den Anteilseigner, sondern auch für das Unternehmen.

Sie sollten sich mit einem Steuerexperten darüber beraten, wie Sie Gelder aus Ihrer Anlage am effektivsten zurückführen können. Da das Unternehmen im Ausland ansässig ist, möchten Sie vielleicht jemanden mit dem entsprechenden Fachwissen finden.