Meiner Frau wurde gerade ein Visum für die mehrfache Einreise von Frankreich ausgestellt, das für ein Jahr gültig ist. Unsere erste Reise führt uns nach Frankreich, dem Ausstellungsland. Meine Frage ist: Müssen zukünftige Reisen nach Verlassen der EU und Rückkehr auch in Frankreich beginnen? Oder können wir bei einem späteren Besuch direkt von den USA nach (sagen wir) Griechenland reisen?
Sie können problemlos in jedes Land des Schengen-Raums (25 Länder) einreisen. Siehe zum Beispiel diese inoffizielle Website für Schengen-Visa . Das habe ich persönlich schon mal gemacht.
Wie auch immer, aus persönlicher Erfahrung ist die deutsche Einwanderungsbehörde mit dieser Idee nicht wirklich einverstanden. Einmal in Frankfurt verweigerten sie einer Freundin die Einreise, weil ihr das Visum von der italienischen Botschaft ausgestellt wurde. Jedenfalls ließen sie sie nach ein paar Tränen ein. Moral der Geschichte: Ja, Sie können mit Ihrem Schengen-Visum in jedes Schengen-Land einreisen, unabhängig vom ausstellenden Land.
Für nachfolgende Reiserouten ist es nicht erforderlich, das Land anzugeben, das das Visum ausgestellt hat.
Für spätere Reisen in den Schengen-Raum kann Ihr Visum jedoch ungültig werden. Um gültig zu sein, müssen sie und Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die räumliche Gültigkeit des Visums darf nicht auf ein besuchtes Land beschränkt werden. Um dies zu überprüfen, sehen Sie oben auf dem Visum nach, wo es gilt für; Die meisten Visa gelten für die Schengen-Staaten, obwohl dies in der Sprache des Visum ausstellenden Landes steht.
Das Visum darf nicht vor Ende Ihrer Reise ablaufen. Visa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt; die Daten sind auf der Visummarke mit den Überschriften von und bis angegeben.
Sie dürfen die Einreisebeschränkung des Visums nicht ausgeschöpft haben. Visa können für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Wenn Sie bereits einmal ein Visum für die einfache Einreise oder zweimal ein Visum für die doppelte Einreise verwendet haben, können Sie es nicht erneut verwenden. Die relevante Überschrift ist die Anzahl der Einträge.
Sie dürfen die zulässige Aufenthaltsdauer nicht ausgeschöpft haben. Dies wird unter der Überschrift Aufenthaltsdauer angegeben und sorgt manchmal für Verwirrung, daher sind hier einige Punkte zu beachten:
Hippiepfad
Benutzer4496