Erlaubt ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise den späteren Besuch anderer Schengen-Länder, ohne über das ausstellende Land zu reisen?

Meiner Frau wurde gerade ein Visum für die mehrfache Einreise von Frankreich ausgestellt, das für ein Jahr gültig ist. Unsere erste Reise führt uns nach Frankreich, dem Ausstellungsland. Meine Frage ist: Müssen zukünftige Reisen nach Verlassen der EU und Rückkehr auch in Frankreich beginnen? Oder können wir bei einem späteren Besuch direkt von den USA nach (sagen wir) Griechenland reisen?

Vergessen Sie nicht, dass die EU und Schengen unterschiedliche Länder sind. Viele Länder gehören beiden an, einige sind jedoch nur Mitglieder des einen oder des anderen.
Carl, kannst du bitte deine Erfahrungen posten? Konnten Sie dasselbe Visum für Ihre nachfolgenden Reisen verwenden? Eines der Probleme mit diesen Frage-Antwort-Foren ist, dass Leute Fragen stellen, Antworten bekommen und dann vergessen, zurückzukommen und etwas zu posten, das für andere nützlich sein könnte. Vielen Dank.

Antworten (2)

Sie können problemlos in jedes Land des Schengen-Raums (25 Länder) einreisen. Siehe zum Beispiel diese inoffizielle Website für Schengen-Visa . Das habe ich persönlich schon mal gemacht.

Wie auch immer, aus persönlicher Erfahrung ist die deutsche Einwanderungsbehörde mit dieser Idee nicht wirklich einverstanden. Einmal in Frankfurt verweigerten sie einer Freundin die Einreise, weil ihr das Visum von der italienischen Botschaft ausgestellt wurde. Jedenfalls ließen sie sie nach ein paar Tränen ein. Moral der Geschichte: Ja, Sie können mit Ihrem Schengen-Visum in jedes Schengen-Land einreisen, unabhängig vom ausstellenden Land.

Übrigens, ich habe heute ein Schengen-Visum von der griechischen Botschaft ausgestellt. In zwei Tagen fahre ich nach Italien. Ich weiß, dass es in Ordnung ist und ich habe es schon einmal gemacht und ich werde es erneut aus Italien bestätigen :)
Ich bin mit einem von der griechischen Botschaft ausgestellten Schenen-Visum nach Italien gereist und alles ist in Ordnung :)
Übrigens. Wenn Ihr Flug kein Direktflug ist, Sie aber Anschluss an einem der Schengen-Flughäfen haben, betreten Sie die Schengen-Zone an diesem Flughafen. Zum Beispiel gehen viele Flüge aus Lateinamerika über Madrid, keine Probleme bei der Einreise mit belgischen ausgestellten Visa dort.
Die Regel ist, dass Sie ein Visum von dem Land benötigen, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden. Wenn Sie ein deutsches Visum beantragen und über Frankreich einreisen und die meiste Zeit in Frankreich verbringen, können sie Sie bei der französischen Einwanderung ablehnen. Aber manchmal kann man Glück haben, und einige Länder setzen diese Regel durch, andere nicht ...
@ guigui42 Was ist deine Quelle dafür? Ich verstehe, dass Deutschland sich weigern könnte, das Visum überhaupt auszustellen und Sie an die französische Botschaft zu verweisen, aber wenn Sie ein Visum haben, kann Ihnen die Einreise von einem Schengen-Land verweigert werden?
Wenn ein Land ein Visum ausstellt und ein anderes Land einseitig entscheiden kann, es nicht einzuhalten, weil es es nicht selbst ausgestellt hat, scheint dies den Zweck eines gemeinsamen Visumraums zunichte zu machen.
Die Quelle sind meine Kollegen (ich arbeite für die französische Botschaft). Die PAF (Französische Einwanderungspolizei) kann Ihnen die Einreise verweigern (Um ehrlich zu sein, passiert das selten, aber Sie sollten wissen, dass immer ein Risiko besteht). Das gemeinsame Visum erlaubt Ihnen nur, irgendwohin zu reisen, SOBALD Sie sich innerhalb des Schengen-Raums befinden.
@ guigui42: Sie könnten dies als Antwort posten.
@guigui42 Formal gilt dies auch für ein von den französischen Behörden ausgestelltes Schengen-Visum. Die Polizei kann jederzeit entscheiden, die Einreise in jedem Fall zu verweigern. Die Einreiseverweigerung für Personen mit Schengen-Visa, die von anderen Ländern ausgestellt wurden, ist jedoch keine „Regel“, die nur gelegentlich nicht durchgesetzt würde.
Das ist angesichts der Verordnung eklatant illegal, aber auch auf der Website einiger Auslandsvertretungen findet sich eine ähnliche Formulierung : „Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem deutschen Schengen-Visum zuerst nach Deutschland einreisen sollten, es sei denn, Sie haben triftige Gründe, über andere Schengen-Staaten nach Deutschland einzureisen .“
@ guigui42 Beachten Sie, dass es sich bei der Frage um ein Visum für die mehrfache Einreise handelt. Die von Ihnen erwähnte Regel gilt in diesem Fall nicht ohne Weiteres. Sie sollten sich einfach für ein Land bewerben, das Sie häufig besuchen möchten.
@Relaxed Ich nehme an, dass "gute Gründe für die Einreise über einen anderen Schengen-Staat" sein könnten "Ich habe einen billigeren Flug mit Malev über Budapest bekommen" oder "Ich wollte Bilbao sehen, bevor ich in Frankfurt ankomme".
@guigui42 Auf der anderen Seite, wenn Sie eine Reiseroute haben, die Sie für zwei Tage von London nach Paris und dann für eine Woche nach Berlin führt, müssen Sie sich für Deutschland bewerben, aber niemand würde sich vorstellen, dass der Reisende verpflichtet sein sollte, nach Paris zu reisen Weg Deutschlands. Daher ist jede allgemeine Behauptung, dass das Land der ersten Einreise das Land sein sollte, das das Visum ausstellt, falsch. Ihr eigenes Beispiel enthält "und Sie werden die meiste Zeit in Frankreich verbringen". Ohne das kann die französische Polizei die Einreise nicht verweigern, nur weil das Visum von Deutschland ausgestellt wurde.

Für nachfolgende Reiserouten ist es nicht erforderlich, das Land anzugeben, das das Visum ausgestellt hat.

Für spätere Reisen in den Schengen-Raum kann Ihr Visum jedoch ungültig werden. Um gültig zu sein, müssen sie und Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Die räumliche Gültigkeit des Visums darf nicht auf ein besuchtes Land beschränkt werden. Um dies zu überprüfen, sehen Sie oben auf dem Visum nach, wo es gilt für; Die meisten Visa gelten für die Schengen-Staaten, obwohl dies in der Sprache des Visum ausstellenden Landes steht.

  2. Das Visum darf nicht vor Ende Ihrer Reise ablaufen. Visa werden für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt; die Daten sind auf der Visummarke mit den Überschriften von und bis angegeben.

  3. Sie dürfen die Einreisebeschränkung des Visums nicht ausgeschöpft haben. Visa können für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Wenn Sie bereits einmal ein Visum für die einfache Einreise oder zweimal ein Visum für die doppelte Einreise verwendet haben, können Sie es nicht erneut verwenden. Die relevante Überschrift ist die Anzahl der Einträge.

  4. Sie dürfen die zulässige Aufenthaltsdauer nicht ausgeschöpft haben. Dies wird unter der Überschrift Aufenthaltsdauer angegeben und sorgt manchmal für Verwirrung, daher sind hier einige Punkte zu beachten:

    • Die Dauer wird in Tagen angegeben. Jeder Teil eines Tages zählt. Wenn Sie also fünf Minuten vor Mitternacht eintreten und fünf Minuten nach Mitternacht abreisen, zählt das als zwei Tage, obwohl es zehn Minuten waren.
    • Wenn diese Zahl 89 oder weniger beträgt, müssen Sie die Tage aller Besuche kumulativ zählen. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Ihnen eine Aufenthaltsdauer von 15 Tagen zugestanden wurde, dass Sie sich bei Ihrer ersten Reise 8 Tage im Schengen-Raum aufgehalten haben und dass Sie für Ihre zweite Reise am 14. Juli ankommen. In diesem Fall müssen Sie den Schengen-Raum am oder vor dem 20. Juli verlassen, da Ihnen von den erlaubten 15 Tagen noch sieben Tage verbleiben.
    • Wenn die Zahl 90 ist (es wird nie mehr als 90 sein), müssen Sie die 90/ 180-Regel befolgen . Das bedeutet, dass Sie sich für einen Zeitraum von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wenn Ihr Visum länger als 180 Tage gültig ist, können Sie mehr als 90 Tage im Schengen-Raum verbringen, solange Sie diese ausreichend verteilen, um die Regel einzuhalten.
Nach meinem Verständnis müssen alle Drittstaatsangehörigen die 90/180-Regel befolgen. Inhaber von Visa mit einer "Aufenthaltsdauer" von weniger als 90 Tagen müssen sowohl innerhalb dieser Grenze als auch innerhalb des allgemeinen 90/180-Zählers bleiben (der aufgrund eines kürzlichen Besuchs mit einem anderen Visum erschöpft sein kann).
@HenningMakholm Mein Verständnis ist, dass das Visum überhaupt nicht ausgestellt werden sollte, wenn die vorgeschlagene Reise gegen die 90/180-Regel verstoßen würde. Hat die Ausgabestelle also ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt, müssen sich weder der Reisende noch der Grenzbeamte um die Regel kümmern.
x @phoog: Ich stimme zu, dass es nicht oft passieren wird, aber im Prinzip kann es passieren. Angenommen, ein Reisender hat bereits ein Visum für zwei Einreisen für 80 Tage, das vom 1. Februar bis 31. Mai gültig ist. Sein Plan sieht vor, im Februar und März 60 Tage und Ende Mai weitere 10 Tage zu bleiben, und das Konsulat fügt 10 Tage wegen höherer Gewalt hinzu aus eigener Initiative. Ende April beantragt er ein neues Visum für eine geplante 20-tägige Reise im Juni. Dies würde innerhalb der Grenze von 90/180 Tagen liegen, es sei denn , er ändert nach Ausstellung des zweiten Visums seine Pläne und verbringt im Mai 20 statt der ursprünglich geplanten 10 Tage.