Kann ich ein neues deutsches Schengen-Visum beantragen, wenn mein erstes tschechisches Schengen-Visum noch nicht abgelaufen ist, aber nur noch zur einmaligen Einreise berechtigt?

Ich habe ein Schengen-Visum für die einmalige Einreise von der tschechischen Botschaft in London, das vom 22. März 2015 bis zum 12. April 2015 fällig ist, und die Aufenthaltsdauer beträgt nur 7 Tage. Ich hatte vor, vom 22. März 2015 bis zum 28. März 2015 in der Tschechischen Republik zu bleiben und dann zurück nach Großbritannien zu fliegen. Ich möchte aber auch vom 05.04.2015 bis zum 09.04.2015 nach Deutschland reisen. Kann ich zu diesem Zeitpunkt ein neues Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft beantragen oder soll ich zuerst das tschechische Visum kündigen und ein beantragen ein neues?

Ich bin ein chinesischer internationaler Student, studiere aber in Großbritannien.

Angesichts der Tatsache, dass all diese Daten in der Vergangenheit liegen, interessiert ihn die Antwort möglicherweise nicht mehr.

Antworten (1)

Sie sind sich nicht sicher, was getan werden kann oder nicht, aber Sie können sich immer bewerben. Wenn das Konsulat aus einem solchen technischen Grund kein Visum ausstellen kann, sollte es die Bearbeitung des Antrags ablehnen, was bedeutet, dass Sie Ihre Visumgebühr und die von Ihnen eingereichten Dokumente zurückerhalten würden. Im Prinzip sollten sie dir das auch schnell sagen. Es besteht keine Gefahr einer tatsächlichen Visumsverweigerung mit all ihren unangenehmen Folgen.

Da das deutsche Konsulat in London ein externes Outsourcing-Unternehmen für die Bearbeitung von Visumanträgen einsetzt, fällt leider eine nicht erstattungsfähige Servicegebühr von 15 GBP zusätzlich zur Visumgebühr an, und es könnte schwieriger sein, für ein Sonderangebot kompetente Beratung zu erhalten Fall wie deiner.