Ich habe einen Reisepass aus Südkorea und ein Studentenvisum aus der Tschechischen Republik, gültig von Januar 2017 bis September 2017. Ich bin am 31. August nach Deutschland gezogen und bin immer noch hier. (6. September)
Ich plane, Ende dieses Monats nach Prag zurückzukehren, um mit meinem Chef eine tschechische Arbeitserlaubnis zu beantragen (es ist nach Ablauf meines Studentenvisums, und diesen Monat bleibe ich in Deutschland, also brauche ich in der Zwischenzeit entweder einen vorübergehenden Wohnsitz Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland oder 3 Monate visumfreier Status (Tourismuszweck)).
- Ich weiß, dass SÜDKOREANISCHE Staatsangehörige für 90/180 Tage das visumfreie Tourismussystem / -gesetz von Schengen gelten.
Ich habe beim Ausländeramt gefragt, ob ich nach Erklärung meiner Situation eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen kann, aber dann sagte der Typ, ich kann 90 Tage bleiben, also bis November ohne Visum/Aufenthaltserlaubnis als Tourist.
Da mir meine koreanischen und japanischen Freunde gesagt haben, dass ich den Schengen-Raum verlassen und zurückkommen muss, dachte ich, er verstünde meine Situation nicht, also erklärte ich es ihm immer wieder. Er sagte immer, mir geht es gut. Und von einigen Beiträgen von hier aus sagten die Antworten, dass es auch in Ordnung sein wird.
Ich habe Angst, den Typ vom Ausländeramt noch einmal zu fragen (falls ich eine Aufenthaltserlaubnis brauche und er meine E-Mails satt hat, gibt er mir das nicht. lol. yup. Deutschland).
Meine Frage ist also, habe ich Anspruch auf diesen visumfreien Status von 3 Monaten (für touristische Zwecke) in Deutschland direkt nach Ablauf meines Studentenvisums aus der Tschechischen Republik?
(Nur für den Fall, dass Sie neugierig sind, was der Typ von der Ausländerbehörde gesagt hat, dies ist die letzte E-Mail, die ich von ihm erhalten habe (ich weiß, was er in dieser E-Mail gesagt hat.), nachdem er meine Situation erklärt hat, und er hat auch einen Scan meines Passes und meiner Visa) .
Ein aller letztes Mal. Sie hatten ein tschechisches Nationalvisum, sind dann am 31.08.2017 in der Bundesrepublik Deutschland eingereist. Was bedeutet, dass SIE sich in dieser zu touristischen Zwecken bis zum 29.11.2017 aufhalten can ohne ein Visum zu benötigen. Sollten Sie planen, über diesen Zeitraum hinaus in der Bundesrepublik zu bleiben, so brauche ich die bereits von mir angeforderten Unterlagen von Ihnen. Eine andere Möglichkeit besteht nicht.)
In Deutschland gelten je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers unterschiedliche Regelungen
Überprüfen Sie diese Seite des Auswärtigen Amtes. Am offensichtlichsten ist, dass einige Nationalitäten für 90 Tage Tourismus ein Visum benötigen ( „Ja“ bedeutet „ja“) und andere nicht („Nein“ bedeutet „nein“).
Als südkoreanischer Staatsbürger benötigen Sie kein Visum, um sich 90 Tage als Tourist in Deutschland aufzuhalten. Sie haben also im Moment kein "Dreimonatsvisum" und sie werden es Ihnen nicht ausstellen, weil es keinen Sinn macht.
Einige der Einträge haben auch verschiedene Anmerkungen. Der Eintrag für Südkorea hat eine "3)" und in der Fußzeile der Tabelle steht "3)" Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) können nach der visumfreien Einreise beantragt werden." Übersetzt heißt das "Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) können nach der visumfreien Einreise beantragt werden."
Es gilt also grundsätzlich , dass Ausländer den Schengen-Raum verlassen müssen, um eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, aber diese Regel gilt nicht für südkoreanische Staatsbürger.
In Deutschland gelten je nach Aufenthaltszweck unterschiedliche Regelungen
Als südkoreanischer Staatsbürger gilt Ihre visumfreie Einreise nur für den Tourismus. Sie dürfen nicht arbeiten. Sie können einen Aufenthaltstitel beantragen, der Ihnen erlaubt, während Ihres Aufenthalts in Deutschland zu arbeiten. Anscheinend hat Ihnen der Beamte erklärt, welche Unterlagen Sie für die Beantragung vorlegen müssen. Fragen dazu werden besser auf Expatriates StackExchange gestellt .
Zur Antwort des Beamten
ein aller letztes Mal.
"Zum allerletzten Mal." Das klingt ziemlich unprofessionell, hast du ihn viel genervt?
Sie hatten ein tschechisches Nationalvisum, sind dann am 31.08.2017 in der Bundesrepublik Deutschland eingereist. Was bedeutet, dass SIE sich in dieser zu touristischen Zwecken bis zum 29.11.2017 aufhalten can ohne ein Visum zu benötigen.
"Sie hatten ein tschechisches nationales Visum und sind dann am 31.08.2017 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Das heißt, Sie können sich zu touristischen Zwecken bis zum 29.11.2017 aufhalten." (Hervorhebung von mir.)
Die in der Tschechischen Republik verbrachte Zeit wird nicht auf die 90/180-Visumregel angerechnet. Die 90 Tage beginnen ab dem Tag der Einreise nach Deutschland im August. Es kann sinnvoll sein, Belege zu sammeln, aus denen hervorgeht, wie viele Tage Sie in Deutschland und wie viele in der Tschechischen Republik verbracht haben (z. B. Bahn- oder Flugtickets, Hotelrechnungen), da Sie bei längerem Aufenthalt auch über den 30. November hinaus bleiben können die Tschechische Republik, bevor Ihr D-Visum abläuft.
Sollten Sie planen, über diesen Zeitraum hinaus in der Bundesrepublik zu bleiben, so brauche ich die bereits von mir angeforderten Unterlagen von Ihnen. Eine andere Möglichkeit besteht nicht.
„Sollten Sie planen, über diesen Zeitraum hinaus in der Bundesrepublik zu bleiben, benötige ich die zuvor angeforderten Unterlagen von Ihnen. Es gibt keine andere Möglichkeit.“
Aus dieser Antwort und meinem Verständnis der Visabestimmungen geht hervor, dass Sie nach Ihrer Ankunft 90 Tage in Deutschland bleiben (aber nicht arbeiten) dürfen.
Benutzer67108
Jessica