Wir sind eine Familie (zwei Söhne 7 & 9) aus Deutschland und wollen nächsten Sommer die Familie meiner Frau in Boston besuchen. Meine Frau ist im Iran geboren und als Kleinkind mit ihren Eltern nach Deutschland gezogen. Mit 12 Jahren wurde sie deutsche Staatsbürgerin mit eigenem deutschen Pass. Davor hatte sie keinen eigenen Pass, sondern war im Pass ihrer Mutter eingetragen.
Während des ESTA-Prozesses gibt es wichtige Fragen:
Wurde Ihnen jemals ein Reisepass oder Personalausweis für Reisen aus einem anderen Land ausgestellt?
Ich sagte nein.
Sind Sie jetzt Bürger oder Staatsangehöriger eines anderen Landes?
Ich sagte nein.
Waren Sie jemals Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen Landes?
Ich sagte JA: Iran. Geburtsland? IRAN
Ihr ESTA wurde genehmigt!
Allerdings ist mir nicht klar, ob sie noch ein Touristenvisum braucht, weil sie im Iran geboren wurde und das iranische Gesetz sagt: Einmal Iraner, immer Iraner.
Ein ESTA ist Teil des VWP (Visa Waiver Program). Mit einem gültigen ESTA ist für Besuche, die den VWP-Anforderungen entsprechen, kein Visum erforderlich, wie dies bei Familienbesuchen der Fall ist.
ob sie noch ein Touristenvisum braucht, weil sie im Iran geboren wurde und das iranische Recht einmal iranische, immer iranische Staatsbürgerin sagt
Wenn die USA Ihre Frau als Iranerin gesehen hätten, hätten sie ihr kein ESTA ausgestellt. Da die USA sie als Deutsche ansehen und sie ein ESTA hat, benötigt sie kein Visum, obwohl, wie in einem Kommentar von @Aganju erwähnt, die Einreise von der CBP an dem Punkt bestimmt wird, an dem die Einreise beantragt wird, und obwohl dies weitgehend theoretisch ist, könnte dies der Fall sein verweigert werden, ESTA oder Visum nicht eingehalten.
Ihre Frau besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und kann als solche ein ESTA beantragen. Sie haben dies getan (gut gemacht, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet haben) und es wurde genehmigt (wie es sein sollte).
Das deutsche Recht erlaubt normalerweise keine doppelte Staatsbürgerschaft (außer für EU-/EWR-Bürger, und der Iran liegt nicht in Europa). https://en.wikipedia.org/wiki/German_nationality_law#Dual_citizenship
Ich würde davon ausgehen, dass Ihre Frau mit 12 Jahren jeden Anspruch auf die iranische Staatsbürgerschaft aufgegeben und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat.
Das iranische Gesetz besagt, dass einmal ein Iraner, immer ein iranischer Staatsbürger ist.
Das iranische Recht ersetzt nicht das Völkerrecht, einschließlich Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – das Recht, die Staatsbürgerschaft zu ändern. Zumindest aus US-Sicht, worauf es in diesem Zusammenhang ankommt.
Das ESTA ist ausreichend, da Ihre Frau deutsche Staatsbürgerin ist.
Das ist knifflig, wie die Diskussionen in den Kommentaren zeigen.
Die Frage ist: Welches Gesetz ziehen die USA hier in Betracht. Und ich würde sagen, es ist eine sichere Wette zu sagen, dass das Gesetz „einmal Iraner, immer Iraner“ von der US IO nicht als gültig angesehen würde, da es keine entsprechenden Papiere gibt. Soweit ich Ihrer Beschreibung entnehmen kann, besitzt Ihre Frau keine doppelte Staatsbürgerschaft. Dies ist hier die wichtigste Frage, da die doppelte Staatsbürgerschaft mit dem Iran als einer der beiden ein Visum erfordert. Obwohl ich mir sicher bin, dass sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis brauchen würden.
Es ist eine andere Frage, ob die USA den Teil des Reisepasses ihrer Mutter als vom Iran ausgestelltes Reisedokument betrachten, aber ich bin sicher, dass sie so weit zurückgehen würden.
Eine letzte Einschränkung: ESTA bedeutet nur eine Reisegenehmigung, nicht unbedingt eine Reisegenehmigung in die USA. Ich persönlich hatte dieses Problem noch nie, aber meine frühere Staatsbürgerschaft stammt aus einem Land der ehemaligen Sowjetunion, daher ist es im Vergleich zum Iran derzeit wahrscheinlich kein heißes Thema. Man weiß nie, also seien Sie vorbereitet, nur für den Fall.
Aganju
CMaster
Dennis