EU-Ehepartner, der nach Irland reist, mit schwedischem Wohnsitz und russischem Pass

Wenn Sie russischer Staatsbürger sind, einen EU-Ehepartner haben (zusammen reisen) und einen schwedischen ständigen Wohnsitz haben. Benötigt er/sie noch ein Visum für Irland?

Familienmitglied eines EU -Bürgers : Wenn Sie ein Nicht-EWR-Bürger sind, der als Angehöriger eines EU-Bürgers aus einem anderen EU-Land nach Irland kommt, und Sie kein Dokument mit der Bezeichnung „Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines Unionsbürgers“ besitzen, Möglicherweise benötigen Sie ein Visum, wenn Sie zum ersten Mal nach Irland reisen.

Wie bekommt man diese Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ?

Vielleicht brauchen Sie ein Visum “ … vielleicht nicht?

https://en.wikipedia.org/wiki/Residence_card_of_a_family_member_of_a_Union_citizen

Umsetzung in Irland

Irland nennt seinen Aufenthaltskartenstempel 4EUFam (EU-Richtlinie 2004/38/EG). Irland hat diesen Teil der Richtlinie nun gemäß der Immigration Act 2004 (Visa) Order 2011 vollständig umgesetzt, und folglich ist es nun für Familienangehörige möglich, mit einer von einem beliebigen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltskarte nach Irland einzureisen.[6]

Ist der EU-Ehepartner schwedischer Staatsbürger?
Wie haben Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten? Waren Sie vor Ihrer Heirat bereits dauerhaft ansässig?
Ja, EU-Ehepartner ist schwedischer Staatsbürger. In Schweden habe ich es wegen "Familienzusammenführung" mit meiner Frau bekommen, bevor ich einen anderen EU-Aufenthalt hatte.
Was meinen Sie mit einem anderen EU-Aufenthalt? Sie haben in einem anderen EU-Land gelebt? War es mit Ihrer Frau? Welchen Status hatten Sie damals?
Ja, wir lebten in einem anderen EU-Land, ich hatte wegen meiner Arbeit einen vorübergehenden Aufenthalt. Ja, wir waren verheiratet. Ich habe mich einfach nicht für Schwedisch beworben, da wir zu dieser Zeit nicht in Schweden lebten :) Hilft es, meine Frage zu beantworten?)
Ja. Der Grund, warum ich gefragt habe, ist, dass es Ihnen vielleicht eine Möglichkeit gegeben hätte, eine weitere Aufenthaltskarte in Schweden zu bekommen. Aber wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis durch Ihre Arbeit hätten (im Gegensatz zu Ihrem Ehepartner), dann würde es nicht funktionieren.

Antworten (1)

Der Ehepartner eines EU-Bürgers kann eine solche Aufenthaltskarte erhalten, indem er sie im Wohnsitzland des Paares beantragt (jedoch nur, wenn er nicht im Land der Staatsangehörigkeit des EU-Bürgers wohnt). Die meisten Menschen in dieser Situation würden sowieso einen haben, weil es normalerweise die einfachste Lösung ist.

Die entsprechende Website der schwedischen Regierung enthält einige Informationen darüber.

Ich habe diese Aufenthaltskarte (hatte sie wegen Familienzusammenführung mit meiner Frau bekommen). Aber ich denke, es unterscheidet sich von "Aufenthaltskarte eines Familienmitglieds eines Unionsbürgers" en.wikipedia.org/wiki/… , da "Auf der Aufenthaltskarte sollte eindeutig angegeben sein, dass der Inhaber ein Familienmitglied eines EU-Bürgers ist." und meine karte sagt nichts darüber aus...
@ViacheslavBakshaev Ihre Karte sagt nichts darüber aus, weil Ihre Frau Schwedin ist. Ihr Wohnsitz unterliegt daher nicht dem EU-Recht, sondern dem schwedischen Recht.
@ViacheslavBakshaev Ja, deshalb habe ich hinzugefügt „(aber nur, wenn sie nicht im Land der Staatsbürgerschaft des EU-Bürgers wohnen)“. Sie haben diese Aufenthaltskarte nicht, aber eine reguläre schwedische Aufenthaltserlaubnis. Ihre Situation ist anders und Sie qualifizieren sich nicht für die Visumbefreiung (aber Sie haben Anspruch auf ein vereinfachtes Visum, die EWR-Familiengenehmigung).
thx, Leute ... dann muss ich mich bewerben ... :(