Kann mein Ehepartner mit EEA Family Permit (UK) visumfrei nach Frankreich (mein Staatsbürgerschaftsland) reisen?

Ich bin französischer Staatsbürger und lebe mit meinem Nicht-EU-Ehemann im Vereinigten Königreich. Er ist mit einer EWR-Familiengenehmigung hier und wird die Aufenthaltskarte beantragen, wenn sie abläuft (aber die britische Website sagt sogar, dass die Aufenthaltskarte technisch nicht erforderlich ist - seltsam!). Wir wollen für 3 Tage nach Frankreich reisen. Braucht er ein Visum? Die meiner Frage zugrunde liegenden Probleme sind zweierlei: 1) Es handelt sich um eine Genehmigung, nicht um die Aufenthaltskarte nach Artikel 10 (hat aber das gleiche Gewicht) und 2) weil ich Franzose bin und wir nach Frankreich reisen würden, gibt es eine Visumsbefreiung bei Reisen in mein Heimatland? Ich habe der französischen Botschaft eine E-Mail geschickt, aber ich denke, sie sind falsch informiert, da sie sagten, dass Familienmitglieder französischer Staatsbürger nicht unter die Richtlinie 2004/38 fallen, was im Widerspruch zu einem kürzlich in einem anderen Thread zitierten Gerichtsverfahren steht.

An dieser Stelle ist keine Zeit, rechtzeitig ein Visum für unsere Reise zu beantragen, also möchte ich es fast flügeln! In der EWR-Familiengenehmigung steht nicht, dass ich Franzose bin, sondern nur: „EWR-Familienmitglied soll MEINEM NAMEN beitreten“. Es klingt fast so, als ob es auf die Grenzkontrolle ankommt.

Gedanken/Ratschläge? Vielen Dank!!

Diese Informationen stammen von der FAQ-Seite des französischen Konsulats:

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Antworten (3)

UPDATE: Nach umfangreichen Online-Recherchen und einigen anekdotischen Berichten über Grenzkontrollen, die es Inhabern von EWR-Familiengenehmigungen ermöglichen, visumfrei nach Frankreich einzureisen, haben wir beschlossen, unser Glück zu versuchen. Mein Mann durfte mit seinem EWR-FP mit dem Flugzeug von Großbritannien nach Frankreich reisen und hatte an beiden Enden keine Probleme mit der Grenzkontrolle. Wir hatten nicht das Gefühl, dass die Behörden sehr informiert/besorgt waren – sie haben nur einen Blick auf den EEA FP geworfen und seinen Pass gestempelt. Ich weiß nicht, ob dies üblich ist oder ob wir einfach Glück hatten, aber ich dachte, es lohnt sich, jemanden in einer ähnlichen Situation zu informieren.

Interessant. Da sein Pass gestempelt war, kann der Grenzbeamte nicht gedacht haben, dass es sich bei der Familienerlaubnis um eine Artikel-10-Karte handelt (denn Inhaber dieser Karten sind vom Stempeln befreit) - und in diesem Fall scheinen die Regeln zu verlangen, dass ihm ein kostenloses Visum ausgestellt wird an der Grenze. Vielleicht hat der Grenzschutzbeamte von sich aus entschieden, dass es Zeitverschwendung wäre, eine echte Visummarke auszustellen, da er das Visum nicht benötigt, um sein Recht auf Aufenthalt im Gebiet (das sich direkt aus seinem Status als Grenzbeamter ergibt) zu untermauern begleitendes Familienmitglied).
@HenningMakholm guter Punkt zum Stempel. Dies bestätigt zumindest die Behauptung in meiner Antwort, dass der EWR-Familienausweis nicht als Artikel 10-Karte gilt! :-) Wenn ich mich richtig erinnere, hat jemand vor ein paar Monaten eine "Frage" gepostet, die einen ähnlichen Besuch in den (IIRC) Niederlanden beschrieb, bei dem dem Reisenden ein echtes Visum an der Grenze von den (IIRC) niederländischen Behörden ausgestellt wurde. Die "Frage" wurde natürlich geschlossen, weil es nur ein Bericht ohne eigentliche Frage war. Ich wünschte jetzt, ich hätte die Benutzerin ermutigt, eine Frage zu posten, auf die ihre Anekdote als Antwort hätte posten können.

Nein, Ihr Ehepartner kann nur mit einer Aufenthaltskarte nach Artikel 10 visumfrei reisen. Der EWR-Familienausweis ähnelt einer Karte nach Artikel 10, aber für visumfreies Reisen reicht nur die Aufenthaltskarte nach Artikel 10 aus.

Sie können das Visum möglicherweise an der Grenze beantragen, wenn Sie nicht nach Frankreich fliegen, aber möglicherweise Probleme haben. Der Prozess, ein Visum für den Ehepartner eines französischen Staatsbürgers zu erhalten, ist nicht weniger schwierig als für Ehepartner von Bürgern anderer EU-Länder.

Ihr Ehemann sollte das einfachere EU-Verfahren gemäß Richtlinie 2004/38/EG in Anspruch nehmen können , da Sie in einem anderen EU-Land wohnen. Dies ergibt sich aus dem Surinder-Singh-Urteil , aber ich sehe keine Beweise dafür, dass die französische Regierung dieses Urteil umgesetzt hat, also würde ich mich an Ihrer Stelle nicht darauf verlassen.

@Kim du kannst das als Antwort posten und akzeptieren. Ich vermute, dass du einfach Glück hattest. Die Regeln besagen, dass sie an der Grenze ein Visum ausstellen sollen, also haben sie vielleicht einfach entschieden, dass sie sich nicht stören lassen. Es ist auch möglich, dass die Franzosen diese Anforderung nach nationalem Recht gelockert haben, aber dies könnte zu einer problematischen Situation führen (nicht wahrscheinlich, aber möglich), in der ein lokaler Beamter (vielleicht anderswo in Schengen) das Visum sehen möchte, das die Schengen-Codes vorschreiben Ihr Mann kann dazu verpflichtet werden, wenn er es nicht hat.
Interessant. Es ist verrückt, wie verblüffend das alles ist, und ich studiere internationales Recht! Neugierig, welche Regel genau besagt, dass ihm an der Grenze ein Visum ausgestellt werden soll? Wir planen zukünftige Reisen, daher sind alle Informationen hilfreich. Ich habe in anderen Boards gelesen, dass man sogar mit einem abgelaufenen EEA FP reisen kann. Aber es ist so schwer zu wissen, was wahr ist/was in der Realität praktiziert wird. Vielen Dank!
@Kim Um genau zu sein, legen die Schengen-Regeln fest, dass die Schengen-Länder ein Visum von ihm verlangen dürfen. Frankreich könnte also theoretisch auf diese Anforderung verzichten, aber was wäre, wenn er nach Belgien einreisen wollte und sie immer noch die Anforderung hätten? Jedenfalls glaube ich nicht, dass Frankreich die Anforderung tatsächlich abgeschafft hat, aber ich weiß es nicht. Die Visumspflicht ist in Art. Art. 5 Abs. 2 der im Antworttext verlinkten Richtlinie und die Vorschrift zur Ausstellung an der Grenze in Art. 5 (4), obwohl ich mich erinnere, dass es expliziter war, "ein Visum an der Grenze auszustellen", als es ist.
@phoog: Ich war mir sicher, dass dies auch der Fall ist (das heißt, dass die Mitgliedstaaten in dieser Situation auf die Visumpflicht verzichten können), aber jetzt kann ich weder in 2004/38 noch in den Grenz- oder Visakodizes eine Autorität dafür finden . Sie sollen, soweit ich das sehe, an der Grenze ein Visum ausstellen und ihn nicht nur durchwinken.
@HenningMakholm Es scheint mir, dass Art. 5 (2) Beschränkungen auferlegt, wann für Familien aus 3D-Staaten ein Visum verlangt werden kann, aber eigentlich keine Anforderung auferlegt.
@phoog: Richtig - da es so oder so nicht heißt, würde ich davon ausgehen, dass die allgemeinen Regeln der Verordnung 539/2001 gelten. Diese Regeln führen ausdrücklich (in Artikel 4) eine Reihe von Fällen auf, in denen ein Mitgliedstaat von der Visumpflicht absehen kann und Familienangehörige nicht aufgeführt sind . (Auf jeden Fall ist die Diskussion sehr akademisch: Selbst wenn ich richtig lese, würde das nicht bedeuten, dass jemand, der nur aufgrund seiner Familienzugehörigkeit durch eine Grenzkontrolle gewunken wird, Ärger bekommen würde, weil er kein Visum hat).

Es gibt viel Verwirrung, weil die Leute einfach nicht verstehen, wovon sie reden.
Wenn Sie nach visumfreien Reisen in einige Schengen-Länder fragen, erhalten Sie unterschiedliche Antworten zu unterschiedlichen Anforderungen, da es sich nicht um visumfreie Reisen handelt.

Der EWR-Familienausweis ist eigentlich ein Visum. Es ist kein Schengen-Visum, da nicht alle EWR-Länder in der Schengen-Zone sind.
Es ist ein Visum für alle EWR-Länder, wenn Sie mit Ihrem Familienmitglied reisen oder wenn Sie alleine reisen, um Ihrem Familienmitglied nachzuziehen, das sich bereits in diesem Land aufhält. Denken Sie daran, dass die EWR-Familiengenehmigung nicht vom britischen Grenzgesetz, sondern von europäischen Gesetzen und Beamten bearbeitet wird.
Sie haben diese Informationen sogar, wenn Sie den Antrag dafür ausfüllen. Zum Beispiel gibt es Informationen, dass, wenn Sie ein unverheirateter Partner sind und Sie eine dauerhafte Beziehung nachweisen können, die EWR-Familiengenehmigung kostenlos ist.

Wenn Sie keine dauerhafte Beziehung nachweisen können, fällt Ihr Antrag auf ein britisches Verlobtenvisum und Sie müssen die Gebühr bezahlen und sie wird von britischen Gesetzen und Clearance Officers bearbeitet.

Also genau das ist in deinem Fall passiert. Bei der französischen Grenzkontrolle zeigen Sie ihnen ein EWR-Visum und sie behandeln es als ein Visum für die mehrfache Einreise, was auf dem Aufkleber deutlich angegeben ist.

Ein EEA Family Permit ist ein Visum für das Vereinigte Königreich, nicht für andere EWR-Länder. Sie sprechen von der Aufenthaltskarte für Familienangehörige, die kein Visum ist