Ich bin französischer Staatsbürger und lebe mit meinem Nicht-EU-Ehemann im Vereinigten Königreich. Er ist mit einer EWR-Familiengenehmigung hier und wird die Aufenthaltskarte beantragen, wenn sie abläuft (aber die britische Website sagt sogar, dass die Aufenthaltskarte technisch nicht erforderlich ist - seltsam!). Wir wollen für 3 Tage nach Frankreich reisen. Braucht er ein Visum? Die meiner Frage zugrunde liegenden Probleme sind zweierlei: 1) Es handelt sich um eine Genehmigung, nicht um die Aufenthaltskarte nach Artikel 10 (hat aber das gleiche Gewicht) und 2) weil ich Franzose bin und wir nach Frankreich reisen würden, gibt es eine Visumsbefreiung bei Reisen in mein Heimatland? Ich habe der französischen Botschaft eine E-Mail geschickt, aber ich denke, sie sind falsch informiert, da sie sagten, dass Familienmitglieder französischer Staatsbürger nicht unter die Richtlinie 2004/38 fallen, was im Widerspruch zu einem kürzlich in einem anderen Thread zitierten Gerichtsverfahren steht.
An dieser Stelle ist keine Zeit, rechtzeitig ein Visum für unsere Reise zu beantragen, also möchte ich es fast flügeln! In der EWR-Familiengenehmigung steht nicht, dass ich Franzose bin, sondern nur: „EWR-Familienmitglied soll MEINEM NAMEN beitreten“. Es klingt fast so, als ob es auf die Grenzkontrolle ankommt.
Gedanken/Ratschläge? Vielen Dank!!
Diese Informationen stammen von der FAQ-Seite des französischen Konsulats:
UPDATE: Nach umfangreichen Online-Recherchen und einigen anekdotischen Berichten über Grenzkontrollen, die es Inhabern von EWR-Familiengenehmigungen ermöglichen, visumfrei nach Frankreich einzureisen, haben wir beschlossen, unser Glück zu versuchen. Mein Mann durfte mit seinem EWR-FP mit dem Flugzeug von Großbritannien nach Frankreich reisen und hatte an beiden Enden keine Probleme mit der Grenzkontrolle. Wir hatten nicht das Gefühl, dass die Behörden sehr informiert/besorgt waren – sie haben nur einen Blick auf den EEA FP geworfen und seinen Pass gestempelt. Ich weiß nicht, ob dies üblich ist oder ob wir einfach Glück hatten, aber ich dachte, es lohnt sich, jemanden in einer ähnlichen Situation zu informieren.
Nein, Ihr Ehepartner kann nur mit einer Aufenthaltskarte nach Artikel 10 visumfrei reisen. Der EWR-Familienausweis ähnelt einer Karte nach Artikel 10, aber für visumfreies Reisen reicht nur die Aufenthaltskarte nach Artikel 10 aus.
Sie können das Visum möglicherweise an der Grenze beantragen, wenn Sie nicht nach Frankreich fliegen, aber möglicherweise Probleme haben. Der Prozess, ein Visum für den Ehepartner eines französischen Staatsbürgers zu erhalten, ist nicht weniger schwierig als für Ehepartner von Bürgern anderer EU-Länder.
Ihr Ehemann sollte das einfachere EU-Verfahren gemäß Richtlinie 2004/38/EG in Anspruch nehmen können , da Sie in einem anderen EU-Land wohnen. Dies ergibt sich aus dem Surinder-Singh-Urteil , aber ich sehe keine Beweise dafür, dass die französische Regierung dieses Urteil umgesetzt hat, also würde ich mich an Ihrer Stelle nicht darauf verlassen.
Es gibt viel Verwirrung, weil die Leute einfach nicht verstehen, wovon sie reden.
Wenn Sie nach visumfreien Reisen in einige Schengen-Länder fragen, erhalten Sie unterschiedliche Antworten zu unterschiedlichen Anforderungen, da es sich nicht um visumfreie Reisen handelt.
Der EWR-Familienausweis ist eigentlich ein Visum. Es ist kein Schengen-Visum, da nicht alle EWR-Länder in der Schengen-Zone sind.
Es ist ein Visum für alle EWR-Länder, wenn Sie mit Ihrem Familienmitglied reisen oder wenn Sie alleine reisen, um Ihrem Familienmitglied nachzuziehen, das sich bereits in diesem Land aufhält. Denken Sie daran, dass die EWR-Familiengenehmigung nicht vom britischen Grenzgesetz, sondern von europäischen Gesetzen und Beamten bearbeitet wird.
Sie haben diese Informationen sogar, wenn Sie den Antrag dafür ausfüllen. Zum Beispiel gibt es Informationen, dass, wenn Sie ein unverheirateter Partner sind und Sie eine dauerhafte Beziehung nachweisen können, die EWR-Familiengenehmigung kostenlos ist.
Wenn Sie keine dauerhafte Beziehung nachweisen können, fällt Ihr Antrag auf ein britisches Verlobtenvisum und Sie müssen die Gebühr bezahlen und sie wird von britischen Gesetzen und Clearance Officers bearbeitet.
Also genau das ist in deinem Fall passiert. Bei der französischen Grenzkontrolle zeigen Sie ihnen ein EWR-Visum und sie behandeln es als ein Visum für die mehrfache Einreise, was auf dem Aufkleber deutlich angegeben ist.
hmakholm hat Monica übrig gelassen
Phoog