Nicht-EU-Ehepartner eines britischen Staatsbürgers Schengen-Visumanforderungen

Ich bin britischer Staatsbürger und meine Frau befindet sich mit einem Ehegattenvisum im Vereinigten Königreich. Sie besitzt eine BRP-Karte. Wir planen, Deutschland und einige andere Schengen-Länder zu besuchen, und ich habe eine Frage zu Visaanforderungen/Begleitdokumenten.

Ich habe an einigen Stellen (z. B. hier ) gelesen, dass die Visumanforderungen entspannter sind, wenn der Antragsteller der Ehepartner eines britischen Staatsbürgers ist und mit dem britischen Staatsbürger reist.

Wie entspannt sind die Anforderungen? Muss meine Frau Belege für Unterkunft, Finanzen, Flugbuchung etc. einreichen? Oder reichen Sie einfach das Antragsformular zusammen mit den Pässen und BRP ein? (dh Standarddokumentation für den Abschnitt zur Beantragung eines Schengen-Visums von diesem Link )

Antworten (1)

Meine Frage ist, wie locker sind die Anforderungen?

Sehr. Das Visum kann nur verweigert werden, wenn Ihre Ehefrau eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darstellt oder ihr Besuch gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. (Natürlich könnte das Visum auch verweigert werden, wenn die Tatsachen Ihres Antrags in Frage gestellt werden, z. B. dass Sie zusammen reisen, die Gültigkeit Ihrer Ehe oder Ihre britische Staatsbürgerschaft, aber diese Antwort geht davon aus, dass diese Tatsachen gegeben sind.)

Muss meine Frau Belege für Unterkunft, Finanzen, Flugbuchung usw. einreichen?

NEIN.

Oder reichen Sie einfach das Antragsformular zusammen mit den Pässen und BRP ein? (dh Standarddokumentation für den Abschnitt zur Beantragung eines Schegen-Visums von diesem Link)

Es ist fast so einfach, aber nicht ganz. Sie muss auch nachweisen, dass sie mit Ihnen verwandt ist und dass Sie britischer Staatsbürger sind. Für letzteres sollte sie eine Kopie Ihres britischen Reisepasses beilegen. Für Ersteres wäre Ihre Heiratsurkunde am besten.

Sie werden auf dem Schengen-Visumantrag feststellen, dass einige Fragen von Antragstellern, die als Familienangehörige von EU-Bürgern reisen, als nicht zu beantworten gekennzeichnet sind. Anstelle des touristischen Links in Ihrer Frage sollten Sie sich die Seite für EU-/EWR-Familienmitglieder ansehen .