Schengen-Visum für pakistanische Staatsangehörige, die mit einer britischen Staatsbürgerin verheiratet sind

Ich bin pakistanische Staatsbürgerin mit pakistanischem Pass, meine Frau ist Doppelbürgerin, d. h. pakistanische und britische Staatsbürgerin, und lebt mit mir in Pakistan; Wir sind seit 7 Jahren verheiratet und ich bin zuvor 4 Mal geschäftlich mit einem Schengen-Visum in die EU gereist. Ich würde gerne wissen: Erleichtert es mir meine Frau als britische Staatsbürgerin, ein Express-Schengen-Visum zu erhalten, oder muss ich den langwierigen Prozess durchlaufen? Kann mein Visum auch verweigert werden, wenn wir uns gemeinsam für einen Besuch in Frankreich bewerben? Welche Vorteile kann ich als Ehemann eines britischen Staatsbürgers bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Anspruch nehmen?

Antworten (2)

Es hängt alles davon ab, ob Sie alleine oder mit Ihrer Frau reisen.

Wie MeNoTalk betonte , ist das Vereinigte Königreich nicht Teil der Schengen-Zone. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich nicht automatisch in den Schengen-Raum reisen dürfen. Wenn Ihre Frau Französin war und Sie mit ihr in Frankreich lebten, würde Ihr Wohnsitz Ihnen erlauben, innerhalb des restlichen Schengen-Raums zu reisen. Sie ist Engländerin, das hilft also nicht. Wenn Sie alleine reisen möchten, müssen Sie wie gewohnt ein Schengen-Visum beantragen, ohne besondere Genehmigungen.

Allerdings ... Die EU ermöglicht ihren Bürgern die Freizügigkeit im gesamten Gebiet (EU/EWR) und ermöglicht auch das Familienleben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der EU-Grundrechtecharta der EU-Kommission oder der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte oder in der Richtlinie 2004/38/EG.

Das heißt, wenn Sie mit Ihrer Frau (aber nicht alleine) reisen möchten , dann dürfen Sie als ihre Familie mitkommen, da sie überall innerhalb der EU reisen darf. Diese beiden Seiten der Europäischen Kommission decken einen Großteil davon ab. Möglicherweise muss Ihnen manchmal ein Visum ausgestellt werden, damit die Grenzbeamten Ihren Status kennen, aber dies kann nicht geleugnet werden und sollte nicht in Rechnung gestellt werden. Das hat viele Details. Der Schlüsselteil ist:

Besitzt der Familienangehörige eine „Aufenthaltskarte für einen Familienangehörigen eines EU-Bürgers“, ist er visumfrei.

Wenn ein Visum erforderlich ist, „gewähren die Mitgliedstaaten diesen Personen jede Erleichterung, um die erforderlichen Visa zu erhalten. Diese Visa werden so schnell wie möglich und auf der Grundlage eines beschleunigten Verfahrens kostenlos erteilt.“

Auf der Website Europa.EU finden Sie hierzu eine Reihe guter Informationen . Basierend auf den dortigen Informationen sieht es so aus, als ob Ihre Frau sowohl Britin als auch britische Einwohnerin ist und Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen, um sie als Nicht-EU-Familienmitglied nach Frankreich zu begleiten. Dieser sollte kostenlos und innerhalb von 15 Tagen ausgestellt werden, sofern Sie die erforderlichen Angaben zum Nachweis Ihres Status machen. (Die Anzahl der Qualifikationen und Warnungen im Zusammenhang mit dem Versuch, ein Visum bei der Ankunft zu beantragen, bedeutet, dass ich Ihnen wirklich nicht empfehlen würde, dieses zu versuchen ...)

Diese Antwort geht davon aus, dass der OP und seine Frau im Vereinigten Königreich leben, während die Frage besagt, dass sie in Pakistan leben.

Die Gebühr für das Schengen-Visum entfällt für Nicht-EWR-/Nicht-UK-Ehepartner/Kinder von britischen Staatsangehörigen. Vom Dienstanbieter werden nur Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Verwandtschaftsnachweis ist erforderlich wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde für Kinder.

es soll auch möglich sein, direkt beim Konsulat zu beantragen und damit Dienstleistergebühren zu vermeiden.