Niederlande Schengen-Visum für Nicht-EU-Ehepartner eines britischen Staatsangehörigen

Ich bin pakistanischer Staatsbürger und mein Mann britischer Staatsbürger. Wir haben beide eine Reise nach Niederlande geplant. Mein Mann ist derzeit in Großbritannien. Er wird sich mir in den Niederlanden anschließen. Ich habe ein Schengen-Visum für 2 Wochen beantragt. Ich möchte wissen, welche Dokumente ich benötige und was ich für meine Reise vorbereiten muss.

Eine Sache möchte ich hinzufügen, dass ich ein polnisches Schengen-Visum beantragt hatte, aber es wurde zweimal ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Nach EU-Recht können Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern nicht abgelehnt werden. Kann mir also jemand eine Anleitung geben, wie ich meine Bewerbung stark machen kann? Ich habe einen soliden Kontoauszug.

Sie haben das Visum bereits beantragt? An welche anderen Dokumente denken Sie?
Sie müssen Ihre Heiratsurkunde und einen Nachweis über die EU-Staatsangehörigkeit Ihres Mannes vorlegen. Was sonst? Anscheinend hast du das Visum nicht richtig beantragt.
Ja, ich habe meine Heiratsurkunde und die Kopie des britischen Passes meines Mannes beigefügt. Kontoauszug und Hotelbuchung . Mein gültiger pakistanischer Pass.
Und ja, ich habe zweimal ein Schengen-Visum für Polen beantragt, aber sie haben abgelehnt.
Was war denn der Grund für die Ablehnung?
Sie sagten, ich habe eine andere Aufmerksamkeit mit dem polnischen Schengen-Raum. Und ich werde nicht zurückkommen
Zum zweiten Mal habe ich erwähnt, dass ich meine Geschäfte in Pakistan mache und zurückkommen muss. Aber sie haben sich wieder geweigert
@Nazia war dein Mann mit dir unterwegs oder war er bei deiner Ankunft in Polen und hast du das in der Bewerbung deutlich gemacht?
Sie sagen, Ihr Mann wird zu Ihnen in die Niederlande kommen. Bedeutet das, dass Sie dort ankommen, bevor er es tut? In diesem Fall sind die Niederlande gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie nicht verpflichtet, Ihr Visum zu bearbeiten.

Antworten (1)

Die EU-Freizügigkeitsrechte können kompliziert zu verstehen sein. Die wichtigste Erkenntnis, die Sie brauchen, um das alles zu verstehen, ist, dass es um die Reiserechte Ihres Mannes in der EU geht (als britischer und damit EU-Bürger). Nicht-EU-Ehepartner oder Familienangehörige haben nur abgeleitete Rechte . Es ist daher nicht ganz richtig, dass Visa für Nicht-EU-Familienmitglieder niemals verweigert werden können, sie sind nur berechtigt, in die EU einzureisen, soweit dies erforderlich ist, um die eigene Freizügigkeit des EU-Bürgers zu gewährleisten (und mit einigen Einschränkungen auch dafür ).

Dahinter steht die Überlegung, dass, wenn Ihr Mann sich entscheiden müsste, bei seiner Familie zu bleiben und in einem anderen EU-Land zu arbeiten oder Urlaub zu machen, seine Freizügigkeit faktisch eingeschränkt würde. In dieser Perspektive sollte er idealerweise in der Lage sein, den besten Arbeits- oder Urlaubsort (und Arbeitgeber, um die beste Person einzustellen usw.) in der EU unabhängig von nationalen Grenzen und ohne zweimal über komplexe rechtliche Konsequenzen nachdenken zu müssen, auswählen können. Und deshalb gibt das EU-Recht seiner Familie das Recht zu gehen, wohin er auch geht.

Wo lässt dich das zurück? Sie müssen zwei Situationen scharf unterscheiden:

  • Sie reisen mit Ihrem Ehemann oder ziehen zu ihm irgendwo in die EU (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, da er britischer Staatsbürger ist): Sie fallen unter die Freizügigkeitsbestimmungen, Sie können weiterhin aufgefordert werden, ein Visum zu beantragen, aber dieser Antrag muss kostenlos sein unentgeltlich, sollte schnell bearbeitet werden und kann nur in ganz bestimmten Fällen verweigert werden. Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Visum abgelehnt wird, sollte das Konsulat nicht das Standardformular verwenden, sondern Ihnen ein Schreiben mit einer detaillierten Begründung zusenden.

    Wenn Ihre Umstände es zulassen und Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten (in Ihrem Fall würde dies bedeuten, Ihre Reisepläne so zu ändern, dass Ihr Ehemann vor Ihnen in die Niederlande kommt), müssen Sie nur die Staatsbürgerschaft Ihres Ehemanns und Ihre Ehe nachweisen und die Tatsache, dass er mit dir reisen wird. Reichen Sie keine Kontoauszüge ein und geben Sie keine zusätzlichen Informationen auf dem Formular an (lesen Sie das Kleingedruckte, um herauszufinden, welche Fragen Sie überspringen können), es ist nicht relevant und führt nur zu Verwirrung oder könnte sogar dazu verwendet werden, Gründe zu finden, Ihren Status anzuzweifeln.

    Wenn Sie immer noch eine Standardablehnung erhalten oder das Konsulat mehr verlangt, lesen Sie Schengen-Visum für einen Nicht-EU-Ehepartner eines EU-Bürgers und Braucht ein Nicht-EU-Ehepartner eines britischen Staatsangehörigen ein Visum, um den Schengen-Raum zu besuchen? über die nächsten Schritte, die Sie unternehmen könnten.

  • Sie reisen alleine oder vor Ihrem Ehemann : Sie fallen unter die regulären Regeln, Sie müssen alle üblichen Nachweise erbringen, Konsulate dürfen den Antrag nur mit einem Standardformular ablehnen (wie es das polnische Konsulat anscheinend getan hat) und Ihre Rechtsmittel sind begrenzt . Die EU-Freizügigkeitsregeln gelten nicht und Sie können unser Archiv nutzen, um viele Fragen zu den verschiedenen Ablehnungsgründen zu finden und Ihren Antrag zu untermauern , z Ablehnung des Schengen-Visums: Begründung für den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts war nicht zuverlässig .

    Natürlich besteht in Ihrem Fall auch immer eine andere Möglichkeit, Ihre Reisepläne so zu ändern, dass Ihr Mann mit Ihnen reist oder zuerst ankommt. In der Praxis könnte man bei gleichzeitiger Einreise problemlos auch etwas länger ohne ihn bleiben. Technisch denke ich, dass Sie möglicherweise nicht mehr von der Freizügigkeit abgedeckt sind, aber wenn Sie nicht etwas Dummes wie Überschreiten der Aufenthaltsdauer und illegales Arbeiten tun, wird dies nur bei der Einreise überprüft, und Sie sollten keine nachteiligen Folgen bei der Ausreise befürchten.

Ja, ich gehe mit meinem Mann aus Pakistan in die Niederlande
Um ein Schengen-Visum als EU/EWR-Familienmitglied zu beantragen, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind ein Familienmitglied eines Bürgers der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); und dieser EU/EWR-Bürger reist in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat, dessen Staatsbürger er ist, oder hält sich dort auf; und Sie diesen EU-/EWR-Bürger begleiten oder planen, ihm in den Schengen-Bestimmungsstaat nachzuziehen.
Was sind Sie offen für Bedenken, wenn diese Regel der EU
@Nazia Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage verstehe; Diese Regel habe ich in meiner Antwort zu erklären versucht ...