Ich habe ein 90-Tage-Visum für die mehrfache Einreise vom Typ C, das von den Niederlanden ausgestellt wurde. Das Einladungsschreiben des Unternehmens in den Niederlanden erwähnte Daten: 31. Mai bis 5. Juni, aber die Botschaft war großzügig und entschied, 3 Monate zu gewähren.
Da ich es nicht schaffen werde, vom 31. Mai bis 5. Juni dorthin zu reisen, kann ich einen Monat später dorthin reisen und gegenüber dem Einwanderungsbeamten behaupten, dass ich aus touristischen Gründen dort bin (was ich wirklich sein werde)?
Ich habe vor 6 Monaten ein deutsches Besuchsvisum Typ C erhalten, und da ich mich nicht zum ersten Mal im Schengen-Raum aufhalte, macht das den Beamten weniger empfindlich gegenüber meiner Einreise?
Kann ich 2 Monate später, nachdem ich den Schengen-Raum in den Niederlanden erfolgreich betreten und verlassen habe, in ein anderes Land wie Schweden einreisen?
Sie haben in Kommentaren zu Tor-Einars Antwort erklärt, dass der Besuch, den Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, aber sowieso nicht stattfinden wird, ein
Kultur-, Freizeit- und Bildungsreise[] in die Niederlande für iranische Gelehrte und Experten, die an unserer Freizeit-/Kulturreise teilnehmen möchten, die vom 31. Mai bis 5. Juni 2018 geplant ist und mehrere Besuche von kulturellen Orten in den Niederlanden beinhaltet
Das klingt nach ausgefallener Sprache für einen speziellen Touristenbesuch . Die Tatsache, dass der Reiseveranstalter Ihnen statt einer reinen Buchungsbestätigung eine Art „Einladungsschreiben“ zusendet, macht Ihren geplanten Touristenbesuch nicht zu einem Geschäftsbesuch.
Ihr Antrag beschrieb genau etwas, das ein kurzer Touristenbesuch ist (egal, wie Ihre Belege sich selbst nennen), und Ihnen wurde ein langes Visum für die mehrfache Einreise für diesen Besuch gewährt.
Die allgemeine Regel lautet, dass Sie geringfügige Planänderungen vornehmen dürfen, solange der Besuch, den Sie tatsächlich absolvieren, im Großen und Ganzen mit dem übereinstimmt, für den Sie sich beworben haben. In Ihrem Fall gibt es Unterschiede, die wohl nicht ganz unbedeutend sind – vor allem klingt es nicht so, als wären Ihre neuen Pläne eine Pauschalreise – aber für mich hört es sich nicht so an, als wären diese Unterschiede so groß, dass Sie es vernünftigerweise sein können der Täuschung verdächtigt wird, indem Sie bei der Antragstellung eine Pauschalreise geplant haben und später eine andere touristische Reise in dasselbe Schengen-Land unternehmen. Insbesondere können Sie nicht des "Konsulatshoppings" verdächtigt werden, denn selbst wenn Sie den späteren Besuch beantragt hätten, hätten Sie dies beim niederländischen Konsulat getan.
Die Tatsache, dass Sie ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten haben, zeigt, dass Ihnen vertraut wird, neue Besuche mit neuen Räumlichkeiten selbst zu arrangieren, ohne sie vorab von einem Konsulat überprüfen zu lassen. Das sollte bedeuten, dass es Ihnen auch freisteht, Änderungen der Art vorzunehmen, die Sie hier beschreiben.
Was ich tun würde: Gehen Sie auf Ihre jetzt geplante Reise. Wenn Sie an der Grenze nach Ihrem Zweck gefragt werden, sagen Sie so etwas wie
Ich habe dieses Visum für eine Pauschalreise Anfang Juni bekommen, aber ich wurde daran gehindert, wegen [fünf Worte zum Grund] einzureisen. Jetzt schaue ich mich lieber alleine um. Ich werde bis nächsten Donnerstag (oder was auch immer) hier sein.
Stellen Sie sicher, dass Sie zu diesem Zeitpunkt konkrete Pläne für Ihren tatsächlichen Besuch bereit haben, die ankommende Drittstaatsangehörige immer haben sollten - aber es ist wahrscheinlich nicht sehr wahrscheinlich, dass Sie danach gefragt werden.
Es wird ein Hit oder Miss sein.
Im Allgemeinen dürfen Sie ein Visum für die mehrfache Einreise für spätere Reisen verwenden, die bei der ursprünglichen Beantragung des Visums nicht geplant oder vorgesehen waren. Solange Sie noch alle Einreisekriterien erfüllen, steht es Ihnen frei, Ihr Visum für eine spätere Einreise in den Schengen-Raum für andere als die ursprünglich bei der Visumsbeantragung vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Generell ist es Ihnen jedoch weiterhin nicht gestattet, bei der Beantragung des Visums eine Geschichte anzugeben und das Visum später nur noch für einen ganz anderen Zweck zu verwenden. Wenn Sie ein Visum beantragt haben, um in den Niederlanden geschäftlich tätig zu sein, und als Erstes versuchen, das Visum für den Tourismus zu verwenden, vielleicht nicht einmal in den Niederlanden, kann der Einwanderungsbeamte leicht interpretieren, dass Sie das Visum erhalten haben unter falschem Vorwand oder durch Täuschung. Er wird zu Recht die Einreise verweigern und kann Ihr Visum widerrufen. Dies wird sich in der Tat negativ auf die Bewertung eines zukünftigen Schengen-Visumantrags auswirken, den Sie möglicherweise stellen.
Am Ende hängt alles vom Umfang der Kontrolle ab, die der Einwanderungsbeamte ausübt. Vielleicht haben Sie Glück und werden ohne irgendwelche Fragen „eingestampft“, oder der Einwanderungsbeamte fängt an, Fragen zu stellen, und in diesem Fall wird Ihre Geschichte bald auseinanderfallen und nicht funktionieren.
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