Gültigkeit des Geschäftsvisums, nachdem ich die Organisation gewechselt habe

Ich habe ein gültiges 2-Jahres-Geschäftsvisum, das im Juli 2014 ausgestellt wurde, ich habe im Juni 2015 den Arbeitsplatz gewechselt und jetzt möchte mein derzeitiger Arbeitgeber, dass ich für eine Geschäftsreise nach Großbritannien reise. Mein Visum ist bis Juli 2016 gültig. Kann ich mit diesem Visum reisen? Muss ich irgendetwas tun, um den Wechsel des Arbeitgebers widerzuspiegeln? Meiner Meinung nach hat die Organisation nichts mit dem Geschäftsvisum zu tun.

Ist es diese Art von Visum: gov.uk/standard-visitor-visa/overview ?
@GayotFow Klingt so, als könnte dein Kommentar eine Antwort sein?
@GayotFow Wurden die nicht alle in Standard-Besuchervisa umgewandelt?
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Antworten (1)

Sie sollten nicht versuchen, mit Ihrem aktuellen Visum in das Vereinigte Königreich einzureisen, und sich stattdessen mit einem Antrag erneut bewerben, der Ihre geänderten Umstände widerspiegelt (z. B. Wechsel des Arbeitgebers).

Quelle: Kommentar des erfahrenen Benutzers @GayotFow zu Ihrer Frage:

[...] Was Sie beschrieben haben, ist eine wesentliche Änderung der Umstände und das fällt unter § 320 als zwingender Grund. Wenn Sie also erwischt werden, müssen Sie mit großem Ärger rechnen, bis hin zur Abschiebung.

Das fasst es im Grunde gut zusammen. Wenn Sie mehr wissen möchten, dies ist eine wesentliche Änderung der Umstände im Sinne von Paragraph 321(ii)

  1. Einer Person, die eine Einreiseerlaubnis für das Vereinigte Königreich beantragt und eine Einreiseerlaubnis besitzt, die ihr ordnungsgemäß ausgestellt wurde und noch gültig ist, kann die Einreise nur verweigert werden, wenn der Einwanderungsbeamte davon überzeugt ist, dass:
    [...]
    (ii) eine Änderung von Umstände seit ihrer Ausstellung die Grundlage für den Anspruch des Inhabers auf Zulassung beseitigt haben, es sei denn, die Änderung der Umstände besteht ausschließlich darin, dass die Person seit der Ausstellung von für die Aufnahme in eine der in den Absätzen 296-316 dieser Regeln enthaltenen Kategorien volljährig geworden ist die Einreisefreigabe; [...]

zusätzlich zu Paragraph 320(7A) Falsche Darstellung, falsche Dokumente und/oder Nichtoffenlegung wesentlicher Tatsachen :

Ihr Ablehnungsbescheid könnte etwa so aussehen wie hier in den Leitlinien zu Paragraph 320(7A) hier auf Seite 12:

Nichtoffenlegung wesentlicher Tatsachen In Ihrem Antrag haben [Sie oder eine andere Person] die folgenden Tatsachen nicht offengelegt
[Fakten angeben].
Ich bin davon überzeugt, dass diese Tatsachen für den Antrag wesentlich waren, weil
[Begründung angeben].
Die Einspruchsrechte hängen von der Kategorieanwendung ab

Da dieser Antrag auf Einreisegenehmigung gemäß Paragraph 320 (7A) der Einwanderungsbestimmungen abgelehnt wurde, sollten Sie beachten, dass alle zukünftigen Anträge ebenfalls gemäß Paragraph 320 (7B) der Einwanderungsbestimmungen abgelehnt werden können.

Eine Ablehnung gemäß Paragraph 320 (7B) der Einwanderungsbestimmungen zieht eine automatische Ablehnungsfrist von bis zu 10 Jahren nach sich. Die Frist beginnt mit dem Datum des vorangegangenen Ereignisses, bei dem die Täuschung oder Vorlage gefälschter Unterlagen oder Informationen zum Einsatz kam.

+1, prägnant, nennt die entsprechenden Regeln. reine Verwendung von maßgeblichen Links. Diese Antwort sollte lange so genau bleiben.
@GayotFow danke, das ist sehr nett von dir. Ohne Ihre Hilfe wäre dies offensichtlich nicht möglich gewesen, sehr verbunden!
Das OP sollte dies akzeptieren, ich werde einen Kommentar hinterlassen