Ich beantrage ein britisches Visum, während ich mich von meiner Frau trenne

Ich bin Arzt (Neuroanaesthesiologe) und arbeite an einem renommierten Institut in Delhi und möchte an einer Konferenz in Großbritannien teilnehmen. Ich bin verheiratet, habe aber die Scheidung beantragt; Dies ist jedoch nur in der Anfangsphase. Was soll ich im Familienstand schreiben? Kann ich getrennt schreiben, obwohl ich kein rechtliches Dokument habe, um nachzuweisen, dass ich tatsächlich getrennt bin? Ich möchte auch nicht darauf hinweisen, dass ein Zivilverfahren läuft, obwohl es von mir eingereicht wurde.

Glauben Sie, dass mein Visum für geschäftliche akademische Besucher für die Teilnahme an einer Konferenz in Großbritannien auf dieser Grundlage abgelehnt wird? Ich habe die erforderlichen Genehmigungen und auch die Finanzierung.

Antworten (1)

Das Besucherformular hat mehrere Optionen für den Familienstand...

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Wenn Sie noch verheiratet sind, wählen Sie die Option aus, die anzeigt, dass Sie verheiratet sind. Wenn Sie eine rechtliche Trennung haben, wählen Sie diese aus. Sie sollten dann in Teil 4 weitermachen, wo gefragt wird: " Lebt Ihr Ehepartner/Partner derzeit bei Ihnen? "

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...und beantworte sie nach dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Bewerbung. Sie kümmern sich nicht um Trennung, es sei denn, Sie und Ihr Ehepartner sind rechtlich getrennt ODER unverheiratete Partner und die Beziehung ist dauerhaft zerbrochen, und das ist bei Ihnen nicht der Fall.

Sie werden nicht mit der Begründung ablehnen, dass Sie sich trennen oder die Scheidung eingereicht haben. In Fällen, in denen eine Scheidung in den Medien grelle Bekanntheit erlangt hat, lehnen sie NOCH nicht allein aus diesem Grund ab.

Sie können jederzeit zu Teil 9 gehen und einen Kommentar abgeben, aber basierend auf dem, was Sie geschrieben haben, ist dies nicht erforderlich.

Vielleicht überdenkst du es. Beantworten Sie die Fragen nach dem aktuellen Stand zu Ihrem Bewerbungstermin.

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