H4 Visum Ehegattensteuererklärung

Ich bin Resident Alien mit H1B- Visum und habe im Januar 2019 geheiratet.

  1. Meine Frau besuchte die USA im Jahr 2019, sie blieb 133 Tage in den USA für das Jahr 2019 und kehrte im November 2019 in ihr Heimatland zurück.
  2. Im Jahr 2020 konnte meine Frau nicht in die USA reisen, daher sind die Gesamtaufenthaltstage für das Jahr 2020 für sie 0. Im laufenden Jahr 2021 plant sie, mich in den USA zu besuchen/bei mir zu bleiben.

Sie hat noch keine SSN oder ITIN und plant, eine ITIN zu beantragen, sobald sie wieder in den USA ist.

Ich habe meine Steuererklärung für 2019 bereits als Einzelanmeldung eingereicht .

Ich habe folgende Fragen:

  1. Kann ich eine Änderung zu meiner eingereichten Steuererklärung für 2019 einreichen und den Ausfüllstatus von Single zu Verheiratet ändern ?
  2. Kann ich die Steuererklärung 2020 auch als Verheiratete gemeinsam abgeben ?

Antworten (1)

Sie haben die Steuern für 2019 falsch eingereicht. Da Sie am 31.12.2019 verheiratet waren, können Sie sich nicht mit dem Anmeldestatus „Single“ anmelden. Sie können nur als Verheiratete Anmeldung gemeinsam oder Verheiratete Anmeldung getrennt einreichen (oder in seltenen Fällen Haushaltsvorstand, wenn Sie beide in der zweiten Hälfte des Jahres getrennt leben und Sie einen Unterhaltsberechtigten haben; ich gehe davon aus, dass dies nicht zutrifft ).

Sie müssen Ihre Steuern für 2019 so schnell wie möglich ändern, um entweder eine gemeinsame Anmeldung für Eheschließungen oder eine getrennte Anmeldung für Eheschließungen vorzunehmen. In ähnlicher Weise müssen Sie für die Steuern im Jahr 2020 entweder als gemeinsame Anmeldung für Ehepartner oder als getrennte Anmeldung für Ehepartner einreichen.

Sowohl für 2019 als auch für 2020 ist es möglich, dass Sie gemeinsam als Verheiratete einreichen, wenn Sie beide dies wünschen. Obwohl Ihre Frau den Substantial Presence Test für keines der beiden Jahre besteht und somit standardmäßig für beide Jahre ein gebietsfremder Ausländer wäre, können Sie sich, da Sie ein gebietsansässiger Ausländer sind, dafür entscheiden, die Option als gebietsfremder Ehegatte behandelt zu verwenden (siehe auch die relevanten Abschnitt der Veröffentlichung 519 ]). Wenn Sie dies für ein bestimmtes Jahr verwenden, würden Sie beide für das ganze Jahr zu ansässigen Ausländern, und Sie müssten gemeinsam als Verheiratete einreichen. Auf der anderen Seite, wenn Sie sich nicht dafür entscheiden, diese Option zu nutzen, müssten Sie als Verheiratete separat einreichen, da gebietsfremde Ausländer nicht gemeinsam einreichen können (ohne sich dafür zu entscheiden, als Einwohner behandelt zu werden).

Wenn Ihre Frau für ein bestimmtes Jahr als ansässige Ausländerin behandelt wird, unterliegt ihr weltweites Einkommen für das ganze Jahr der US-Steuer. Sie kann jedoch den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen und/oder die ausländische Steuergutschrift nutzen, um ihr ausländisches Einkommen von der US-Steuer auszunehmen oder eine Gutschrift für gezahlte ausländische Steuern zu beantragen, um nicht zweimal mit demselben Einkommen besteuert zu werden. Selbst wenn dies zu keiner US-Nettosteuer auf ihr ausländisches Einkommen führt, müsste sie ihr Einkommen dennoch in ihrer US-Steuererklärung (die Ihre gemeinsame US-Steuererklärung ist) angeben und die Formulare einreichen, um den Ausschluss geltend zu machen und /oder Kredit. Der Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen kann während 12-monatiger Zeiträume in Anspruch genommen werden, in denen sie sich 330 Tage außerhalb der USA aufgehalten hat (sie würde dies für 2020 und die Teile von 2019 vor ihrer Ankunft und nach ihrer Abreise erfüllen).

Wenn Ihre Frau nicht als Einwohnerin behandelt wird, dann wäre sie eine nichtansässige Ausländerin, und sie würde nur mit ihrem US-Einkommen der US-Steuer unterliegen. Ich gehe davon aus, dass sie kein US-Einkommen hat und daher keine US-Steuererklärung für Nichtansässige abgeben müsste (es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz in einem Gemeinschaftseigentumsstaat, in diesem Fall würde die Hälfte Ihres Einkommens als ihr Einkommen gelten). Sie würden in Ihrer Steuererklärung für ansässige Personen separat als verheiratete Anmeldung einreichen, und Sie würden „NRA“ in das Feld für ihre SSN/ITIN eintragen. Sie benötigt in diesem Fall keine ITIN.

Wenn sie eine ITIN benötigt, würde sie den Antrag auf eine ITIN (W-7) zusammen mit der Steuererklärung (oder der Steueränderung, die sie hinzufügt) einreichen. Sie müsste entweder ihren Originalpass mit dem ITIN-Antrag (mit Ihrer Steuererklärung) einsenden oder persönlich zu einem der IRS-Steuerzahler-Hilfszentren gehen, das eine ITIN-Passzertifizierung am selben Tag anbietet. Wenn es zu mühsam wäre, eine ITIN zu beantragen, besteht eine andere Möglichkeit darin, sie zuerst separat einzureichen (was nicht erforderlich ist, dass sie eine ITIN zu haben) und sie später innerhalb von 3 Jahren, wenn sie eine SSN erhält, in „Married Filing Jointly“ zu ändern (oder wenn es für sie bequemer ist, eine ITIN zu beantragen).

Wenn Sie beide unterschiedliche Einkommen haben, führt die gemeinsame Anmeldung für Eheschließungen fast immer zu geringeren Steuern als die getrennte Anmeldung für Eheschließungen. Sie müssten dies mit zusätzlichen Komplikationen abwägen, die sich aus der Behandlung Ihrer Frau als Assistenzärztin ergeben.

@ user102008 In Bezug auf diese Zeile - "Wenn Ihre Frau für ein bestimmtes Jahr als ansässige Ausländerin behandelt wird, würde ihr weltweites Einkommen für das ganze Jahr der US-Steuer unterliegen." Da meine Frau kein weltweites Einkommen hat, kann sie dennoch eine Steuererklärung als ansässige Ausländerin einreichen?
@sachin003: Ja. Was ich meine ist, dass der Unterschied zwischen Ansässigen und Nichtansässigen darin besteht, dass Ansässige Steuern auf Nicht-US-Einkommen haben, während Nichtansässige es nicht sind. Wenn sie überhaupt kein Einkommen hat, dann ist das großartig – sie muss sich keine Sorgen um die Vermeidung einer Doppelbesteuerung machen, wenn sie als Einwohner behandelt wird.
Hervorzuheben ist der letzte Absatz. Sie sparen viel Geld, wenn Sie MFJ im Gegensatz zu MFS einreichen.
@ user102008 Wenn der Ehepartner im Heimatland Einkünfte aus Festgeld, Aktien und anderen nicht steuerpflichtigen Einkünften im Heimatland hat und wenn ich sie als Einwohnerin einsetze, während sie gemeinsam verheiratet ist, dann sollte ich ihr weltweites Einkommen erwähnen. In diesem Fall, wenn die Rückgabe im Heimatland klar ist und der Ehepartner dem Heimatland keine Steuern schuldet, wie soll dann mit diesem Fall umgegangen werden? Welche Formulare müssen zusammen mit 1040 eingereicht werden?
@sachin003: Dieses Einkommen würde in der US-Steuererklärung von euch angegeben, als ob es aus den USA wäre. Zinsen würden also als steuerpflichtige Zinsen ausgewiesen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien würden als Kapitalgewinne usw. gemeldet. Da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt, könnte sie keinen Ausschluss von ausländischem Erwerbseinkommen geltend machen, aber sie kann eine ausländische Steuergutschrift beantragen, wenn sie ausländische Steuern darauf bezahlt hat.
@user102008 Danke für deine wertvolle Antwort. Daher kann ich den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen für das Erwerbseinkommen des Ehepartners im Heimatland nutzen, indem ich das Formular 2555 einreiche. Für Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien muss ich US-Steuern zahlen. A] Wissen Sie, wo Sie Zinserträge und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien in 1040er-Form erwähnen sollen? B] Müssen zusammen mit 1040 irgendwelche Belege eingereicht werden?
@sachin003: Sie werden an der gleichen Stelle ausgewiesen wie die Einnahmen aus US-Quellen. Steuerpflichtige Zinsen stehen in Zeile 2b. Kapitalgewinne finden Sie in Zeile 7. Vielleicht finden Sie einen Ort, der mit Steuern für amerikanische Expats im Ausland vertraut ist, da es im Grunde die gleiche Situation wie für das Einkommen Ihres Ehepartners geben wird.
@user102008 Danke!
Ich habe diesen Link von IRS gefunden, der Details zu jeder Zeile aus Formular 1040 enthält. Es ist wirklich hilfreich. irs.gov/pub/irs-pdf/i1040gi.pdf