Ich bin 20 Jahre alt, US-Bürger, lebe aber in Jordanien. Ich habe vor zwei Jahren mein Abitur gemacht. Ich habe einen Kurzkurs mit einem Kurzkursvisum belegt, dann einen einjährigen Vollzeit-Grundkurs mit einem Tier 4, dann zwei weitere Kurzkurse mit einem Kurzkursvisum, die jeweils drei Monate dauerten.
Das letzte Mal, als ich an der Grenze war, hielten sie mich eine ganze Weile fest und alles war kompliziert, weil sie sahen, dass ich viele erfolgreiche Besuche mit Studentenvisa gemacht habe. Sie ließen mich in das Vereinigte Königreich und der Beamte sagte, dass ich so viel Glück hatte und ich nie wieder ein Studentenvisum bekommen werde. Ich habe an all diesen Kursen teilgenommen, weil mein Ziel darin besteht, nach Saint Martins zu kommen, wo es eine Akzeptanzquote von 1 % gibt, und ich dort meinen Abschluss machen möchte, also habe ich mein Portfolio mit diesen kurzen Kursen vorbereitet.
Jetzt habe ich Großbritannien verlassen und bin für ein Jahr zurück in Jordanien. Ich möchte einen weiteren Kurzkurs in Großbritannien belegen. Ich weiß nicht, was ich tun soll, seit der Beamte mir letztes Mal gesagt hat, dass ich kein weiteres Studentenvisum bekommen werde. Ich habe einen jordanischen Pass: Kann ich das Studentenvisum mit meinem jordanischen Pass beantragen, anstatt mit meinem US-Pass? Wissen sie, dass in meiner Akte steht, dass ich keinen weiteren Kurzzeitkurs mehr belegen darf? Werden sie wie beim letzten Mal für Aufsehen sorgen?
Deine Fragen sind...
[C]Kann ich das [Kurzzeitstudien-]Visum mit meinem jordanischen Pass beantragen, anstatt mit meinem US-Pass?
Um dies zu beantworten, können wir uns Paragraph 320, Unterabsatz 7D-11 zuwenden , der teilweise (Hervorhebung von mir) lautet:
... und andere erschwerende Umstände vorliegen, wie z. B. Flucht, Nichteinhaltung der Beschränkungen für die vorübergehende Aufnahme/Meldepflicht oder Kautionsauflagen, Verwendung einer angenommenen Identität oder mehrerer Identitäten, Wechsel der Staatsangehörigkeit , Stellen leichtfertiger Anträge oder Nichteinhaltung des Umdokumentierungsverfahrens.
Sie werden nicht strafrechtlich verfolgt, weil Sie ein „kleiner Fisch“ sind. Sie dürfen nicht einmal ein Verbot verhängen; Sie werden jedoch wahrscheinlich beide Pässe mit einer Stoppflagge versehen und beide Länder bitten, sie über neue Identitäten, neue Pässe usw. auf dem Laufenden zu halten. Es bedeutet, dass sie dies als einen „erschwerenden Umstand“ betrachten und ihn lange nicht vergessen werden (wenn Sie erwischt werden). Beachten Sie, dass Ihre Schule verpflichtet ist, Sie UKVI zu melden, wenn sie dies herausfindet.
Werden sie wissen, dass es in meiner Akte steht, dass ich keine weiteren M mehr nehmen darf?
Nein, es gibt nichts in Ihrer Akte. Nach dem, was Sie geschrieben haben, hat das IO Sie beiläufig gewarnt. Es gab keinen Papierkram und Sie wurden nicht entfernt. Nichts in Ihrer Erzählung weist darauf hin, dass ein Verbot (oder eine andere Einschränkung) verhängt wurde.
Werden sie wie beim letzten Mal für Aufsehen sorgen?
Wir sind keine Propheten, aber ich vermute, das nächste Mal mit Ihrem US-Pass wird es zu einer Abschiebung kommen, und mit Ihrem jordanischen Pass wird dann der Paragraph 320 beschäftigt.
Beachten Sie, dass es in Ordnung ist, wenn Menschen mit unterschiedlichen Pässen kommen und gehen. Dies ist ein normaler Vorgang in einer multinationalen Gesellschaft, wie wir sie kennen. Sie würden jedoch unterschiedliche Pässe verwenden, um sich der Einwanderungskontrolle zu entziehen, und dies wäre für einen Sachbearbeiter, der beide Pässe untersucht, ziemlich klar. Ein IO würde es höchstwahrscheinlich mit einem einzigen Pass herausfinden können, aber das ist nur eine Vermutung, die auf Ihrer Erzählung hier basiert.
Phoog
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BritishSam
Benutzer75465