HRA + Wohnungsbaudarlehen für im Bau befindliche Immobilien

Ich weiß, dass diese Frage schon oft gestellt wurde, aber die Antworten sind zu technisch, als dass ich sie verstehen könnte. Fordern Sie Ihre Führung an (auf Dummy-Ebene).

Ich wohne in einem Mietshaus. Dieses Jahr (GJ 2014-15) habe ich eine Wohnung in derselben Stadt gebucht, die ich im Februar oder März 2015 beziehen werde. Ich habe mich für Directly-EMI entschieden (kein Pre-EMI) und bezahle die EMI seit August 2014.

Für meinen Fall gibt es nun 3 Komponenten, die unter verschiedenen Szenarien beansprucht werden können. 1) HRA. 2) Hauptrückzahlung im Laufe des Jahres. 3) Im Laufe des Jahres geleistete Zinsrückzahlung.

Könnten Sie mir bitte helfen zu verstehen, was ich von den 3 oben genannten und unter welchem ​​​​Abschnitt beanspruchen kann (ich bin nicht im Besitz meiner Wohnung, da sie sich noch im Bau befindet)

Außerdem, wenn möglich, welche Unterlagen ich benötige, um die Steuerbefreiungen unter den 3 genannten Kategorien geltend zu machen.

Vielen Dank im Voraus

Wie können Sie eine Steuerfrage stellen und nicht einmal andeuten, in welchem ​​Land Sie sich befinden?
Entschuldigung. Die Frage betrifft die Besteuerung in Indien
Gemäß Abschnitt 24 des Einkommensteuergesetzes können Sie bis zu 1,5 Lakhs und bis zu Rs 1 Lakh gemäß Abschnitt 80EE des Wohnungsbaudarlehens als nicht steuerpflichtige Ausgaben geltend machen. Der Hauptbetrag im ersten Jahr ist vernachlässigbar, aber er ist vollständig als Aufwand zu versteuern.

Antworten (1)

Sie können alle 3 Komponenten beanspruchen:

Gemäß Abschnitt 10 (13A) des HRA müssen Sie die Mietquittung für die Zeit haben, in der Sie sich in der gemieteten Wohnung aufgehalten haben.

Für eine Kapitalrückzahlung, die gemäß Abschnitt 80C bis zu 1,5 L beansprucht wird, benötigen Sie eine vorläufige Bescheinigung des Wohnungsbaudarlehensanbieters, um sie zusammen mit dem Besitzbrief zu beanspruchen.

Für die nach Abschnitt 24C bis 2L geltend gemachte Zinsrückzahlung benötigen Sie eine vorläufige Bescheinigung des Wohnungsbaudarlehensanbieters, um die Forderung zusammen mit dem Eigentumsbescheid geltend zu machen.

Bearbeiten:
Die Kapital- und Zinsrückzahlung kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie das Haus tatsächlich vor dem 31. März 2014 in Besitz nehmen.