Ich bin ein Doktorand, der für einen 5-tägigen akademischen Sommerworkshop an einer Universität nach Frankreich reist. Nachweis der Unterkunft?

Die Universität stellt vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung. Die Website des Konsulats, bei dem ich mich bewerbe ( http://www.consulfrance-losangeles.org/spip.php?article2904 ), enthält keine Informationen darüber, welche Art von Unterlagen für einen vorübergehenden Aufenthalt an einer Universität vorzulegen sind.

Antworten (1)

Die Prämisse Ihrer Frage ist falsch:

Die Website des Konsulats, bei dem ich mich bewerbe ( http://www.consulfrance-losangeles.org/spip.php?article2904 ), enthält keine Informationen darüber, welche Art von Unterlagen für einen vorübergehenden Aufenthalt an einer Universität vorzulegen sind.

Tatsächlich ist Punkt 4 auf dieser Seite

4- Kurzaufenthaltsvisum für Studienzwecke (90 Tage oder weniger)

Das verlinkt auf http://www.consulfrance-losangeles.org/spip.php?article792 , einschließlich eines Abschnitts mit der Überschrift „Application Requirements“, dessen Punkt 12 (Hervorhebung hinzugefügt)

12 — NACHWEIS DER UNTERKUNFT

  • Bestätigte Hotelreservierungen für Ihren gesamten Aufenthalt in den Schengen-Staaten oder ein Schreiben der Schule mit vollständiger Adresse der Unterkunft und Aufenthaltsdauer. Ihre Unterkunftsdaten müssen mit Ihren Flugreservierungen (Ankunfts- und Abflugdatum im Schengen-Raum) übereinstimmen.
  • oder, wenn Sie bei Freunden oder der Familie wohnen, das Original der "Attestation d'Accueil", die Ihr Gastgeber beim Rathaus (Mairie) in Frankreich anfordern muss + EINE KOPIE
Kann ich ein Studienvisum beantragen, um an einem 5-tägigen Workshop teilzunehmen? Ich dachte, ich müsste mich für einen Universitätskurs einschreiben.
@J.Doe Es gibt keine andere Kategorie auf der Seite, auf die Sie verlinkt haben, die auf Sie zutrifft, und ich sehe in dieser Kategorie nichts, was kurzfristige Bildungsprogramme wie einen Workshop ausschließt. Hast du die Schule danach gefragt?
in frankreich dauert ein universitätsstudium in der regel mehr als 90 tage.
@Francois natürlich. Und das Visum, über das wir sprechen, gilt nur für Aufenthalte von 90 Tagen oder weniger. Welche Schlussfolgerung würden Sie aus diesen beiden Tatsachen ziehen?