Ich habe ein B2-Visum und muss an einem Gerichtstermin in den USA teilnehmen. Ist das erlaubt?

Ich habe ein B2-Visum und war 5 1/2 Monate in den USA unterwegs. Ich kehrte am 18. Mai zurück. Gerichtstermin ist der 25.09. Während ich dort war, wurde ich Zeuge eines Überfalls. Das ist lange her und ich habe nicht viel davon gehört, bis mir ein Brief zugeschickt wurde, der im Grunde eine Vorladung vor Gericht war. Jetzt glaube ich, dass ich gesetzlich nicht verpflichtet bin, daran teilzunehmen, da ich kein US-Bürger bin, aber ich kenne das Opfer persönlich und würde gerne helfen. Außerdem werde ich ungefähr zu dieser Zeit nach Kanada gehen, also könnte ich dort leicht zuerst anhalten.

Kann ich nach meiner Rückkehr bei der Grenzkontrolle sagen, dass ich zu einem Gerichtstermin kommen muss? Da dies nicht gerade "Tourismus" ist und ich nicht in Schwierigkeiten geraten möchte.

Eine andere Möglichkeit wäre, das Gericht zu kontaktieren und um eine Aussage per Telefon oder Skype zu bitten.
B-2 Visa dienen nicht nur touristischen Zwecken. Viele nicht geschäftliche Zwecke sind erlaubt. Ich bin mir ziemlich sicher, ohne jetzt Zeit zu haben, es zu überprüfen, dass der Besuch eines Gerichts inbegriffen ist.
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gericht. Sie können Ihnen sagen, ob es Möglichkeiten für eine Aussage gibt oder ob sie bei der Visabearbeitung helfen können, da die Regierung sowieso der Grund für Ihre Rückkehr ist.
Ein Problem ist, dass Gerichtsverfahren verschoben und verschoben werden usw. Vielleicht möchten Sie sich an das Gericht wenden, um sicherzustellen, dass sie Ihnen das nicht antun.

Antworten (1)

Ist es wirklich nur ein B-2 Visum oder ein B-1/B-2? Sie kommen normalerweise zusammen , obwohl es möglich ist, ein Visum zu bekommen, das nur für einen Zweck gilt.

Laut der US-Botschaft Manila ist das Erscheinen vor Gericht eine Aktivität für ein B-1-Visum. Wenn Sie ein B-1/B-2-Visum haben, ist alles in Ordnung. Wenn Sie wirklich nur ein B-2-Visum haben, ist das ein bisschen problematischer (obwohl Sie vielleicht damit durchkommen).

Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie ein Visum für die mehrfache Einreise haben, das für eine weitere Reise in die USA gültig ist.

Während das Erscheinen vor Gericht als Beispiel für eine zulässige Geschäftstätigkeit angeführt wird, bin ich mir ziemlich sicher, dass Reisen in die USA für ein Erscheinen vor Gericht in nichtberuflicher Funktion unter einem B-2-Visum zulässig wären.