Ich habe mein US-Visum für über 10 Jahre überschritten, wurde nie abgeschoben, kann ich als Tourist zurückkehren? [Duplikat]

Im Jahr 2000 reiste ich über ein J-1 Work And Travel-Programm in die USA und lebte dort elf Jahre lang illegal. Ich wurde nie verhaftet oder hatte irgendwelche Probleme mit dem Gesetz, ich wurde nie abgeschoben. Ich zahlte meine Steuern (hatte eine Sozialversicherungsnummer), hatte zahlreiche Jobs, Bankkonten usw. Vor ungefähr 6 Jahren entschied ich mich zu gehen, weil ich es leid war, so zu leben, nicht legal sein konnte, aus Angst vor Abschiebung und dem Verlust von allem . Ich habe gerade ein Ticket gekauft und bin nach Europa abgereist.

Ich würde gerne meine Freunde in den USA besuchen. Besteht die Möglichkeit, dass ich nicht reingelassen werde, weil sie wissen, dass ich zu lange geblieben bin? Ich lebe jetzt in einem europäischen Land und benötige kein Visum mehr, um in die USA einzureisen (die Visagesetze wurden für mein Land geändert). Würde mich die Einwanderungsbehörde ins Land lassen, wenn ich an der Grenze ankäme?

Als Sie bei J-1 zugelassen wurden, stand auf Ihrem I-94 Zulassungsdatum „D/S“ oder ein bestimmtes Datum?
Ehrlich gesagt, ich erinnere mich nicht, aber ich glaube, es war "zugegeben - bis zum Datum, sag "D / S""
@ilushkin Beachten Sie, dass nach Beendigung des SEVIS (was wahrscheinlich der Fall war, wenn der Programmsponsor kompetent ist) eine illegale Präsenz zum Zwecke der Bar entsteht
@Sourav Kein Duplikat. Dieser Fall betraf einen Inhaber eines J1-Visums, der wie F-Visa in der von Ihnen verlinkten Frage ganz anders behandelt wird als andere Visa.
Findet jemand anderes den Wortlaut des vorgeschlagenen Duplikats und diese Frage seltsam nahe?
@JonasWielicki: Ich hatte den gleichen Gedanken. Die Posten liegen etwa 2 Jahre auseinander, was der Überschreitung von 9/10 Jahren entsprechen kann. Ich bin neugierig auf die Begründung, dieselbe Frage mit verschiedenen "aktuellen Ländern" zu stellen. Es kann auch sein, dass das OP ihre ursprüngliche Frage vergessen hat (es ist mir passiert, eine Frage zu stellen, vor dem Posten ein "Ihre Frage ähnelt diesen" zu erhalten und festzustellen, dass ich bereits vor ein paar Jahren danach gefragt habe)

Antworten (2)

AKTUALISIEREN

Rechtsgutachten einholen. Es gibt eine Rechtsschule, die besagt, dass Ausländer nach der Beendigung von SEVIS keine illegale Präsenz aufbauen, da dies keine formelle Feststellung einer Statusverletzung darstellt .

Mehrere andere Rechtsexperten behaupten, dass die SEVIS-Kündigung mit der Anhäufung illegaler Präsenz beginnt.

Kann ich als Tourist zurückkehren Besteht die Möglichkeit, dass ich nicht eingelassen werde, weil sie wissen, dass ich zu lange geblieben bin? Würde mich die Einwanderungsbehörde ins Land lassen, wenn ich an der Grenze ankäme?

Ja , Sie können zurückkehren, aber ich würde Ihnen dringend empfehlen , es für ein paar weitere Jahre zu vergessen. Jetzt könnten Ihre Freunde Sie dort besuchen, wo Sie sind, oder vielleicht könnten Sie sich in einem Drittland wie Kanada oder Mexiko treffen. Nicht verhaftet zu werden, nicht abgeschoben zu werden und Steuern zu zahlen ändert nichts an der Strafe. Wenn Ihr I-94 kein D/S, aber ein bestimmtes Gültigkeitsdatum hatte und Sie es um mehr als ein Jahr überschritten haben, dann haben Sie bei Ihrer Ausreise die Zehn-Jahres-Sperre wegen Überschreitung des Aufenthalts von mehr als einem Jahr ausgelöst. Wenn es D/S gab, haben Sie keine illegale Präsenz angesammelt, aber wenn Ihr SEVIS gekündigt wurde (was wahrscheinlich der Fall war, wenn Ihre Sponsoring-Agentur kompetent ist), haben Sie wahrscheinlich damit begonnen, illegale Präsenz zu sammeln und sich dem Verbot zu stellen.

Modul 6: Studentenakten schließen

Wenn Sie den SEVIS-Datensatz eines Schülers beenden, ist Ihre Schule nicht mehr für die Überwachung der Person verantwortlich, es sei denn, Sie fordern eine Datenkorrektur für den Datensatz an oder empfehlen die Wiedereinstellung. In diesen beiden Fällen sind Sie weiterhin für die Pflege der Aufzeichnungen und die Berichterstattung über den Schüler verantwortlich. Wenn Sie für einen Schüler mit einem gekündigten SEVIS-Datensatz keine Datenkorrektur oder Wiedereinstellung anfordern, sollten Sie den Schüler darüber informieren, dass er oder sie die Vereinigten Staaten unverzüglich verlassen muss. Studenten, die nicht abreisen, können sich unrechtmäßig aufhalten und von der Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden.

Sie können zehn Jahre nach Ihrer Ausreise in die USA zurückkehren. Ich rate Ihnen, sich ein Visum zu besorgen, bevor Sie zu diesem Zeitpunkt kommen, da Ihnen die Einreise sehr wahrscheinlich verweigert wird, wenn Sie versuchen, mit dem VWP einzureisen. Natürlich könnten Sie einen Verzicht beantragen, aber nach Ihren Aussagen qualifizieren Sie sich nicht.

Folgen der rechtswidrigen Präsenz in den USA – Drei- und Zehnjahresfristen

3 Jahre

Wenn Sie mehr als 180 aufeinanderfolgende Tage (etwa sechs Monate) unrechtmäßig in den USA verbracht haben und dann freiwillig ausgereist sind (bevor Sie erwischt und in ein Entfernungsverfahren verwickelt wurden), können Sie für drei Jahre von der Rückkehr ausgeschlossen werden.

10 Jahre

Wenn Sie mehr als ein ununterbrochenes Jahr unrechtmäßig in den USA verbracht haben und dann aus irgendeinem Grund (einschließlich Abschiebung) abgereist sind, können Sie für zehn Jahre von der Rückkehr ausgeschlossen werden.

RECHTSWIDRIG VORHANDENE AUSLÄNDER

Gemäß Abschnitt 212(a)(9)(B) des Gesetzes ist ein Ausländer unzulässig, wenn der Ausländer einen bestimmten Zeitraum unrechtmäßigen Aufenthalts angesammelt hat, die Vereinigten Staaten verlässt, nachdem er den unrechtmäßigen Aufenthalt angesammelt hat, und dann während des angegebenen Zeitraums um Zulassung nachsucht in (entweder 3 Jahre oder 10 Jahre nach der Abreise, je nach Abschnitt 212(a)(9)(B)(i) Dauer der angesammelten rechtswidrigen Anwesenheit).

Auch wenn Sie die verlinkte Seite lesen, wenn Sie versuchen, einzutreten, ob Sie zugelassen sind oder nicht, lösen Sie eine dauerhafte Sperre aus.
Das ist falsch. "Unrechtmäßige Anwesenheit" beginnt nur automatisch anzusammeln, wenn man über das Datum auf seinem I-94 hinaus bleibt. Es beginnt nicht automatisch, sich anzusammeln, nur weil jemand seinen Status verloren hat. Das OP war auf J-1, die höchstwahrscheinlich mit "D / S" (kein Datum) auf ihrem I-94 zugelassen sind, und daher ist es ihnen unmöglich, über das Datum auf ihrem I-94 hinaus zu bleiben; vielmehr verlieren sie einfach ihren Status, wenn sie nicht in einem Programm bleiben – dh sie beginnen nicht automatisch damit, „ungesetzliche Präsenz“ zu sammeln, egal wie lange sie über das Ende ihres Programms hinaus bleiben.
Es ist auch möglich, dass „unrechtmäßige Anwesenheit“ entsteht, wenn ein Einwanderungsrichter in einer Abschiebungsanhörung eine endgültige Anordnung gegen sie erlässt oder wenn das OP eine Leistung bei USCIS beantragt hat und ihm der Status verweigert wurde, aber keines von beidem Dinge passiert.
@SheikPaulofOsawatomie: "Beachten Sie jedoch, dass sie nach Beendigung des SEVIS (was wahrscheinlich ist, wenn der Programmsponsor kompetent ist) anfangen, illegale Präsenz für die Zwecke der Bar zu sammeln." Nein. Das ist keine der Situationen, in denen man anfängt, „unrechtmäßigen Aufenthalt“ anzuhäufen.
@ user102008 Das ist es tatsächlich. Überprüfen Sie die SEVIS-Website von ICE und anderen Quellen. Prost.
@SheikPaulofOsawatomie: Nein, tut es nicht. Ihr Zitat sagt nur "kann", nicht dass es das tut. Siehe AFM-Kapitel 40.9.2(b)(1)(E)(ii) , das die Situationen beschreibt, in denen jemand, der für D/S zugelassen wurde, beginnen kann, „ungesetzliche Anwesenheit“ zu sammeln. Es gibt nur zwei: 1) „Wenn USCIS eine Verletzung des Nichteinwanderungsstatus feststellt, während es über einen Antrag auf Einwanderungsbeihilfe entscheidet“, und 2) „Wenn ein Einwanderungsrichter eine Verletzung des Nichteinwanderungsstatus in einem Ausschluss-, Abschiebungs- oder Entfernungsverfahren feststellt“
@SheikPaulofOsawatomie: Eine SEVIS-Beendigung wäre nicht "während der Entscheidung über einen Antrag auf Einwanderungsleistung" - das OP hat am Ende seines Programms keine Leistung beantragt. Außerdem ist eine SEVIS-Kündigung selbst keine Feststellung einer „Statusverletzung“. OP hat nie angegeben, dass ihm jemals jemand eine formelle Feststellung einer Statusverletzung gegeben hat.

Aus den von Ihnen bereitgestellten Informationen geht hervor, dass Sie höchstwahrscheinlich kein Verbot haben. Aber kein Verbot zu haben bedeutet nicht, dass Sie ein ESTA/Visum erhalten oder in die USA einreisen dürfen.

Das hier relevante Verbot ist das Verbot von INA 212(a)(9)(B). beziehungsweise. Die Frage ist, ob Sie (und wenn ja, wie viel) „rechtswidrige Anwesenheit“ hatten, bevor Sie die USA verlassen haben. Die Definition von „rechtswidrigem Aufenthalt“ ist sehr technisch und darauf kommt es hier an.

Sie waren im J-1-Status, und Personen, die auf J-1 einreisen, werden normalerweise für "D / S" (Dauer des Status) auf ihren I-94 zugelassen, anstatt für ein Datum. Sie sagten, Sie glauben, es sei "D/S" (Sie sollten dies überprüfen, um sicherzugehen); Für die Zwecke dieser Antwort gehen wir davon aus, dass es "D / S" war.

Das USCIS Adjudicator's Field Manual Kapitel 40.9.2(b)(1)(E)(ii) (auf Seite 76 dieser PDF -Datei ) befasst sich mit dem, was dazu führen kann, dass eine „rechtswidrige Anwesenheit“ für jemanden entsteht, der auf „D/S“ zugelassen wurde. :

(ii) Nichteinwanderer, die für die Dauer des Status zugelassen sind (D/S). Wenn USCIS bei der Entscheidung über einen Antrag auf Einwanderungsbeihilfe eine Verletzung des Nichteinwanderungsstatus feststellt, beginnt die rechtswidrige Anwesenheit am Tag nach der Ablehnung des Antrags. Wenn ein Einwanderungsrichter in einem Ausschluss-, Abschiebungs- oder Abschiebungsverfahren eine Verletzung des Nichteinwanderungsstatus feststellt, beginnt die rechtswidrige Anwesenheit am Tag nach der Anordnung des Einwanderungsrichters. Hervorzuheben ist, dass die Entstehung des unerlaubten Aufenthalts weder mit dem Zeitpunkt der Statusverletzung noch mit dem Tag der Einleitung des Wegweisungsverfahrens beginnt. Siehe 8 CFR 239.3.

Aus Ihrer Beschreibung geht hervor, dass Sie sich nie in einem Entfernungs-/Abschiebungsverfahren befunden haben und Sie in der Zeit nach Beendigung Ihres Programms nie eine Leistung bei USCIS beantragt haben, und außerdem scheint es nicht so, als hätten Sie jemals eine formelle Feststellung einer Statusverletzung erhalten.

Das Handbuch des Außenministeriums des Außenministeriums beschreibt es ähnlich:

9 FAM 302.11-3(B)(1) (b)(2):

b. (U) Das DHS hat die in diesem Zusammenhang verwendete „vom Minister für Heimatschutz genehmigte Aufenthaltsdauer“ so ausgelegt, dass sie Folgendes umfasst:

[...]

(2) (U) Für Personen, die für die „Dauer des Status“ (DOS) inspiziert und zugelassen wurden, jeder Zeitraum des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten, es sei denn, das DHS, ein IJ oder die BIA stellen eine formelle Feststellung einer Statusverletzung fest, in der Fall unerlaubter Anwesenheit wird erst am Tag nach der förmlichen Feststellung fällig;

9 FAM 302.11-3(B)(1)(d):

d. (U) Für Personen, die für die Dauer des Status (DOS) zugelassen wurden (wie es normalerweise bei Ausländern im Visumstatus A, G, F, J und I der Fall ist), entsteht keine rechtswidrige Anwesenheit, es sei denn, DHS, IJ oder stellt das BIA eine Statusverletzung im Rahmen eines Antrags auf Aufenthaltsbeihilfe im Rahmen eines Wegweisungsverfahrens fest. Diese Feststellung einer Statusverletzung durch das DHS, ein IJ oder das BIA führt dazu, dass ein Zeitraum der „ungesetzlichen Anwesenheit“ beginnt. In DOS-Fällen, in denen das DHS oder ein IJ oder die BIA eine formelle Statusverletzung feststellt, beginnt der Ausländer mit dem Datum der Feststellung (d. h. dem Datum, an dem die Feststellung veröffentlicht/kommuniziert wurde).

Nur weil Sie kein Verbot haben, bedeutet dies nicht, dass Sie ein ESTA/Visum erhalten können (wenn Sie sagten: "Ich lebe jetzt in einem europäischen Land und brauche kein Visum mehr in die USA einreisen", meinen Sie, dass Ihr Land der Staatsangehörigkeit Teil des Programms für visumfreies Reisen ist; Sie benötigen jedoch weiterhin ein ESTA, um mit dem VWP in die USA einzureisen, wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen), oder um in die USA einreisen zu dürfen. Sie werden wahrscheinlich über Ihre Aufenthaltsdauer in den USA Bescheid wissen, und wenn Sie auf irgendeinem Formular nach einer früheren Aufenthaltsüberschreitung oder einem Verstoß gegen die Bedingungen Ihres Visums gefragt werden, müssen Sie wahrheitsgemäß ja sagen und Einzelheiten angeben. Bei einer so langen Überschreitung des Aufenthalts in der Vergangenheit wird Ihnen sehr wahrscheinlich ein ESTA oder Visum oder die Einreise in die USA verweigert, wenn Sie es dort schaffen. Sogar Menschen mit perfekt sauberer Einwanderungsgeschichte (oder ohne Geschichte) werden regelmäßig US-Visa verweigert; mit einer Vorgeschichte von Überschreitungen wie Ihrer wird es noch schwieriger. Es steht Ihnen jedoch frei, es zu versuchen; es ist nicht unmöglich für dich, es zu bekommen.