Ich studiere in den USA mit einem J1-Visum und habe auch ein aktuelles ESTA. Kann ich mit ESTA nach der Nachfrist bleiben? [geschlossen]

Ich werde im Januar mit einem J1-Austauschvisum in den USA studieren, aber das Visum läuft (wie auch die Nachfrist) vor meinem geplanten Abreisedatum Ende Juli ab. Die Nachfrist läuft 3 Wochen vor meinem Abreisedatum ab. Mein Studentenwohnheim ist bis Ende Juli bezahlt, weshalb ich die Flüge für diese Zeit gebucht habe, um meine bezahlte Miete optimal zu nutzen. Ich habe bereits eine genehmigte ESTA, da ich Anfang dieses Jahres in die USA gereist bin. Wenn ich also die Adresse auf meiner ESTA in meine Studentenunterkunft ändere, reicht dies aus, während ich die letzten 3 Wochen in den USA bleibe? Ich habe nicht vor zu arbeiten. Ich bin britischer Staatsbürger.

Möglicherweise können Sie beantragen, Ihren Nichteinwanderungsstatus in B-2 zu ändern, obwohl es einige Einschränkungen für J-1-Besucher gibt. Dies kostet 290 $ (plus 85 $ in einigen Fällen, aber ich denke, nicht deine). Die einzige andere Möglichkeit besteht darin, zu gehen und sich dann für die Einreise im Rahmen des VWP zu bewerben. Doch wann endet eigentlich Ihr Studium? Ihnen ist schon klar, dass die Neuheitsschonfrist dann beginnt und nichts mit dem Ablauf Ihres Visums zu tun hat?
Was werden Sie in der Zeit zwischen dem Ablauf Ihres Visums und Ihrem geplanten Abreisedatum tun?
Beachten Sie, dass ein US-Visum nur für die Einreise in die USA gilt. Der Ablauf des Visums hat absolut nichts mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis in den USA zu tun. Meinen Sie damit, dass das DS-2019 für Ihr J-1-Programm abläuft?

Antworten (1)

Nein, ich glaube nicht.

Die Menschen verstehen oft falsch, was ESTA ist. Es erteilt Ihnen keine Erlaubnis, sich in den USA aufzuhalten . Es erteilt Ihnen die Erlaubnis, in die USA (dh zur Grenze) zu reisen und im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) am Einreisehafen um Zulassung zu bitten.

Um dies zu nutzen, müssten Sie also die USA vor Ablauf Ihres J1-Status (plus Nachfrist) verlassen, dann zurückkommen und um Zulassung nach dem VWP bitten. Aber da das VWP für Kurzzeitbesucher gedacht ist, glauben sie vielleicht nicht, dass Sie wirklich eine sind, wenn sie Sie fragen, wo Sie wohnen möchten, und Sie sagen "in der Wohnung, die ich seit einem Jahr miete". Besucher, und denken, dass Sie versuchen zu immigrieren. So könnte Ihnen die Einreise verweigert werden, was zweifellos sehr umständlich wäre.

@DJClayworth J-1-Studenten scheinen für die "Dauer des Status" zugelassen zu werden. In diesem Fall würde das Nichtbeenden seines Studiums bedeuten, dass er immer noch für den J-1-Status in Frage kommt.