Ist der Betrag steuerpflichtig, wenn mein Großvater landwirtschaftliche Flächen verkauft?

Mein Großvater, der etwa 80 Jahre alt ist, verkauft landwirtschaftliche Flächen, die er von seinen Vorfahren in Aligarh (Uttar Pradesh) erworben hat. Er würde das Land für 13 Lakhs verkaufen. Ist das steuerpflichtig. Er beabsichtigt, die Gelder per Demand Draft auf das Bankkonto seines Sohnes in Delhi zu erhalten.

Antworten (1)

Da es sich um einen sehr speziellen Fall handelt, lassen Sie sich bitte von CA beraten. Es sollte Sie nicht viel kosten und es einfacher machen.

Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig und in anderen Fällen steuerfrei.

Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen unterliegt der Kapitalertragsteuer. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen gemäß Abschnitt 54B, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

  1. Das Land wird zwei Jahre vor dem Verkauf vom Erblasser oder seinen Eltern landwirtschaftlich genutzt
  2. Mit dem Verkaufserlös werden neue landwirtschaftliche Flächen erworben. Ist der Veräußerungsgewinn kleiner oder gleich den Kosten für den Erwerb neuer Grundstücke, kann kein Veräußerungsgewinn nach § 45 angerechnet werden. Ist der Veräußerungsgewinn größer als die Kosten für den Erwerb neuer Grundstücke, die Differenz zwischen Veräußerungsgewinn und Anschaffungskosten sind als steuerpflichtige Einkünfte zu behandeln.
  3. Gemäß den geltenden Gesetzen sollten landwirtschaftliche Flächen nicht innerhalb von 8 km von der Gemeindegrenze entfernt liegen. Der diesjährige Haushalt sieht jedoch vor, dass die Übertragung von landwirtschaftlichem Land innerhalb von 2 km von der Gemeindegrenze mit einer Bevölkerung von 10.000 bis 1.000 oder von Land innerhalb von 6 km mit einer Bevölkerung von 1.000 bis 10.000 steuerpflichtig sein sollte.

Wenn Sie als steuerpflichtig gelten, können Sie die Indexierung in Anspruch nehmen, dh den Preis, zu dem Ihr Großvater [das Datum, an dem er es gemäß Indexierung geerbt hat] erhalten hat, und 10 % auf die Differenz zahlen. Wenn der Preis nicht bekannt ist, können Sie den von der Regierung vorgeschriebenen Satz nehmen.

Da sich auf dem Konto Ihres Vaters ein hohes Guthaben befindet, können steuerliche Fragen auftauchen und beantwortet werden müssen. Technisch gesehen fällt keine Steuer an, auch wenn Ihr Großvater das Geld an Ihren Vater verschenkt.

Weitere Einzelheiten unter http://www.telegraphindia.com/1130401/jsp/business/story_16733007.jsp und http://www.incometaxindia.gov.in/publications/4_compute_your_capital_gains/chapter2.asp