Ist Jaggery im aufgegebenen Gepäck auf Flügen in die Niederlande erlaubt?

Ist Jaggery im Check-in-Gepäck für Flüge in die Niederlande erlaubt? Wenn ja, wie viel Kilogramm kann man nehmen? Müssen wir es beim Zoll deklarieren?

Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, aber ich würde vorschlagen, wenn Sie keine gute Antwort erhalten, Lebensmittel bei der Ankunft in einem fremden Land immer zu deklarieren.
Ich habe zweimal ungefähr 1 kg Jaggery-Pulver mit nach Europa genommen und es wurden keine Fragen gestellt.
Können Sie bitte erläutern, in welches Land in Europa Sie reisen? Die Regeln können abweichen, wenn Sie in ein EU-Land (Fleisch/tierische Produkte generell verboten ) oder in einige andere Länder einreisen.
@B.Liu hat den Ländernamen Its NL hinzugefügt
Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein Kilo unraffiniertes Kokain. Vielleicht möchten Sie es bei der Ankunft deklarieren, damit die Zollbeamten es nicht auf den Scannern sehen und Sie fragen müssen, was es ist.

Antworten (2)

Zusammenfassung : Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie kein Problem damit haben, Jaggery an Bord von Flugzeugen und durch den Zoll zu bringen. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch möglicherweise nachweisen, dass es sich nicht um eingeschränkte Produkte handelt. Im Zweifelsfall bei der Airline nachfragen/ beim Zoll deklarieren - die Chancen stehen gut, dass Sie durchgewunken werden.

Gepäck einchecken

Jede Fluggesellschaft kann entscheiden, was sie befördert/nicht befördert. Beispielsweise schränkt KLM tierische Produkte ein, erwähnt jedoch keine pflanzlichen Produkte. Ihre Fluggesellschaft kann andere Anforderungen stellen

Die Gewichtsgrenze ist dann das, was Ihre Fluggesellschaft Ihnen erlaubt, als Teil des aufgegebenen Gepäcks und/oder Handgepäcks mitzunehmen.

Zoll

Die Europäische Kommission legt Regeln fest, was und wie viel man von außerhalb in ein EU/EWR-Land (einschließlich der Niederlande) einführen darf. Es werden auf dieser Seite und auf dieser Seite beschrieben .

Es gibt zwar Beschränkungen für tierische Produkte (Fleisch-/Milchprodukte generell verboten, Gewichtsbeschränkung für Fischerei- und andere tierische Produkte) und Beschränkungen für bestimmte wildlebende Tiere oder Pflanzen und Teile davon sind durch das Washingtoner Abkommen (CITES) geschützt , aber es ist unwahrscheinlich Jaggery, gewonnen aus Zuckerrohr, Datteln und Palmensaft (häufige Pflanzenarten), sind eingeschränkt, und daher gilt die allgemeine Einfuhrregel für persönliches Gepäck:

Andere Waren (einschließlich Parfüm, Kaffee, Tee, elektronische Geräte usw.)

Bis zu einem Warenwert von 430 € für Flug- und Schiffsreisende [...]

Der Wert eines einzelnen Artikels darf nicht aufgeteilt werden.

Der Wert von persönlichem Gepäck (zB Koffern) und Arzneimitteln für den persönlichen Bedarf des Reisenden zählt nicht.

Die Mitgliedstaaten können die oben genannten Höchstgrenzen für Reisende unter 15 Jahren auf 150 EUR senken.

Beachten Sie, dass die Grenze von 430 € für alle Waren gilt, die Sie mit sich führen. Alles, was diesen Betrag übersteigt, unterliegt Zollgebühren und Steuern. Wenn ich jedoch eine Zollkontrolle durchführen würde, wäre ich müde von jedem, der Jaggery im Wert von 430 € mitbringt.

Der Vollständigkeit halber hat der Zoll immer das Recht, Stichproben durchzuführen und sich nach Artikeln zu erkundigen, mit denen er nicht vertraut ist. Seien Sie bereit zu antworten, was Jaggery ist, und überzeugen Sie ihn davon, dass es sich nicht um ein Tierprodukt oder einen Teil einer gefährdeten Pflanzenart handelt.

be ready to answer what jaggery are and convince them it is not a animal product, nor part of endangered plant species- Am besten deklarieren Sie ihn auf Nachfrage einfach als Rohrzucker (unraffiniert). Dies ist eher breit zu verstehen als der Begriff "Jaggery".
@J ... Das ist sicherlich ein guter Weg, damit umzugehen - ich habe auf das extreme Szenario gedrängt, in dem die Zollbeamten bezweifeln, dass es sich tatsächlich um Rohrzucker oder ähnliches handelt.
Ein kurzer Blick auf Amazon zeigt, dass ein Kilo für ungefähr 10 EUR zu haben ist. Wenn Sie also 430 EUR im Wert haben, sind Sie zu Recht müde. Das ist eine Menge Gur.

Sofern es sich nicht um gefährdete Arten handelt, gibt es in der Regel keine Beschränkungen für die Einfuhr pflanzlicher Agrarprodukte für den persönlichen Gebrauch in EU-Länder.

Es gibt auch keine Gewichtsbeschränkung, aber eine Geldgrenze von 300 € (430 € bei Einreise auf dem See- oder Luftweg) für alle mitgebrachten Gegenstände, die in der EU verbleiben. Wenn Sie unter dieser Grenze liegen, müssen Sie nichts deklarieren. Wenn Sie oben sind, müssen Sie die Artikel verzollen und Zoll und Mehrwertsteuer bezahlen.