Gibt es eine allgemeine, endgültige EU-Verordnung über das Mitbringen von Früchten von außerhalb der EU? Mein Flug wird São Paulo, Brasilien - Paris - Frankfurt - Katowice (Polen) sein, aber ich bin mehr daran interessiert, ob es eine allgemeine Regel gibt.
Ich habe einige Informationen im Internet gefunden, aber sie sind größtenteils vage, wie zum Beispiel in diesem Merkblatt des französischen Zolls steht
verboten
Kartoffeln, Erde, Samen
Die folgenden Produkte sind AUTORISIERTE Einfuhr basierend auf bestimmten Bedingungen
Obst , Gemüse, bestimmte Blumen
Sie müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen
- im persönlichen Gepäck verstaut werden
- für den persönlichen Verbrauch bestimmt sein
- keine Gesundheitsgefährdung darstellen
- nicht von der Einfuhr ausgeschlossen werden
- Kleinmengen
(...)
Die potenzielle Gesundheitsgefährdung und das Risiko der Verbreitung von Schadorganismen variieren je nach Herkunftsland und Pflanzenart.
Es stellt sich bereits die Frage Muss ich meine Früchte bei der Einreise in die EU deklarieren? , aber es scheint für die Niederlande spezifisch zu sein.
Ich habe vor, einige typisch brasilianische Früchte wie Sternfrucht, Atemoya, Graviola und Mangaba mitzubringen, alles für den persönlichen Gebrauch.
Die Website des französischen Zolls enthält eine vollständige Liste , jedoch auf Französisch. Ich vermute, es ist die gleiche Liste für den Rest der EU. Sie dürfen 5 Stück oder 5 kg (was für Sie am besten geeignet ist) von:
Kuba
Benutzer67108