J1 Visum Überschreitung?
Ich habe mein J-1-Visum um 6 Wochen nach Ablauf der Nachfrist im Jahr 2016 überschritten. Derzeit beantrage ich ein britisches Touristenvisum. Ich habe in dieser Zeit keine offiziellen Warnungen erhalten. Wie soll ich diese Frage beantworten: „Sind Sie in den letzten 10 Jahren aus einem Land (einschließlich Großbritannien) abgeschoben, abgeschoben oder anderweitig ausreisepflichtig?“
Ich habe jedoch Folgendes gelesen: „Für F-1- und J-1-Studenten, die für D/S zugelassen sind, beginnt der rechtswidrige Aufenthalt jedoch erst, wenn die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) oder eine andere zuständige Regierungsbehörde eine formelle Feststellung getroffen hat, dass Sie Wenn Sie sich zum Beispiel 90 Tage lang aufgehalten haben, bevor Sie eine formelle Feststellung von USCIS erhalten haben, dass Sie sich unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben, werden diese 90 Tage nicht auf die 180-Tage-Frist angerechnet und die Uhr für den unrechtmäßigen Aufenthalt beginnt am Datum, an dem USCIS diese Entscheidung getroffen hat. Diese Feststellungen werden häufig getroffen, wenn ein F-1- oder J-1-Student einen Antrag auf Statusänderung stellt, nachdem er die Aufenthaltsdauer überschritten hat.“
und wenn ich meinen Status überprüfen möchte, wen soll ich anrufen?
Ob Sie sich unrechtmäßig aufgehalten haben oder nicht, ist für die Frage, ob Sie die Vereinigten Staaten „deportiert, abgeschoben oder anderweitig verlassen mussten“, ohne Bedeutung. Du warst es nicht.
Seltsamerweise hat es auch keinen Einfluss darauf, ob Ihre Anwesenheit im Land tatsächlich rechtmäßig war, ob Sie sich rechtswidrig aufgehalten haben. Es ist paradoxerweise möglich, rechtswidrig anwesend zu sein, ohne tatsächlich rechtswidrig anwesend zu sein. Das liegt daran, dass die Anhäufung von unrechtmäßiger Anwesenheit nur für die automatische Sperre relevant ist, die durch die Ansammlung von unrechtmäßiger Anwesenheit ausgelöst wird.
Die Frage, ob Sie „abgeschoben, abgeschoben oder anderweitig ausreisepflichtig waren“, sollten Sie mit „nein“ beantworten. Aber wenn sie dich fragen, ob du jemals irgendwo über deine genehmigte Zulassungsfrist hinaus geblieben bist, solltest du mit "Ja" antworten.
Reisender
Phoog