J1 Visum Überschreitung?

J1 Visum Überschreitung?

Ich habe mein J-1-Visum um 6 Wochen nach Ablauf der Nachfrist im Jahr 2016 überschritten. Derzeit beantrage ich ein britisches Touristenvisum. Ich habe in dieser Zeit keine offiziellen Warnungen erhalten. Wie soll ich diese Frage beantworten: „Sind Sie in den letzten 10 Jahren aus einem Land (einschließlich Großbritannien) abgeschoben, abgeschoben oder anderweitig ausreisepflichtig?“

Ich habe jedoch Folgendes gelesen: „Für F-1- und J-1-Studenten, die für D/S zugelassen sind, beginnt der rechtswidrige Aufenthalt jedoch erst, wenn die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) oder eine andere zuständige Regierungsbehörde eine formelle Feststellung getroffen hat, dass Sie Wenn Sie sich zum Beispiel 90 Tage lang aufgehalten haben, bevor Sie eine formelle Feststellung von USCIS erhalten haben, dass Sie sich unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben, werden diese 90 Tage nicht auf die 180-Tage-Frist angerechnet und die Uhr für den unrechtmäßigen Aufenthalt beginnt am Datum, an dem USCIS diese Entscheidung getroffen hat. Diese Feststellungen werden häufig getroffen, wenn ein F-1- oder J-1-Student einen Antrag auf Statusänderung stellt, nachdem er die Aufenthaltsdauer überschritten hat.“

und wenn ich meinen Status überprüfen möchte, wen soll ich anrufen?

Ich habe Mühe, die Schwierigkeit bei der Beantwortung der Frage zu sehen. Sie wurden „in den letzten 10 Jahren aus keinem Land (einschließlich Großbritannien) abgeschoben, abgeschoben oder anderweitig ausreisen müssen“, also warum sollten Sie etwas anderes als „Nein“ antworten? OTOH, Sie müssen die Frage zur Überschreitung der Aufenthaltsdauer möglicherweise mit Ja beantworten
Wurden Sie tatsächlich für die Dauer des Status ("D/S") zugelassen?

Antworten (1)

Ob Sie sich unrechtmäßig aufgehalten haben oder nicht, ist für die Frage, ob Sie die Vereinigten Staaten „deportiert, abgeschoben oder anderweitig verlassen mussten“, ohne Bedeutung. Du warst es nicht.

Seltsamerweise hat es auch keinen Einfluss darauf, ob Ihre Anwesenheit im Land tatsächlich rechtmäßig war, ob Sie sich rechtswidrig aufgehalten haben. Es ist paradoxerweise möglich, rechtswidrig anwesend zu sein, ohne tatsächlich rechtswidrig anwesend zu sein. Das liegt daran, dass die Anhäufung von unrechtmäßiger Anwesenheit nur für die automatische Sperre relevant ist, die durch die Ansammlung von unrechtmäßiger Anwesenheit ausgelöst wird.

Die Frage, ob Sie „abgeschoben, abgeschoben oder anderweitig ausreisepflichtig waren“, sollten Sie mit „nein“ beantworten. Aber wenn sie dich fragen, ob du jemals irgendwo über deine genehmigte Zulassungsfrist hinaus geblieben bist, solltest du mit "Ja" antworten.

Danke für die Antwort, aber da ich mein Visum überschritten habe, sollte ich nicht verlangen, "sonst erforderlich, um ein Land zu verlassen"?
@ user117039 Nein. Sie würden diese Frage nur mit Ja beantworten , wenn die Einwanderungsbehörde Maßnahmen gegen Sie ergriffen hätte, z. B. en.wikipedia.org/wiki/Removal_proceedings . Overstay ist nicht dasselbe, wie die Antwort erklärt. Der Antrag auf ein Besuchervisum für das Vereinigte Königreich enthält eine separate Frage zur Überschreitung des Aufenthalts, die Sie mit Ja beantworten müssen
@ user117039 Jeder Tourist oder andere vorübergehende Besucher muss am Ende seiner Zulassungsfrist gehen. Das fragen sie nicht. Sie fragen danach, ob Sie Gegenstand eines bestimmten Ausreisebefehls waren.