Kann ein Unternehmen mit einem Vorstandsmitglied, das kein Staatsbürger/nicht Inhaber einer Green Card ist, als S-Corp besteuert werden?

Wenn ein Unternehmen 2 oder 3 Vorstandsmitglieder hat, von denen eines weder US-Bürger noch Inhaber einer Green Card ist, kann dieses Unternehmen in der Steuersaison als S-Corp betrachtet werden?

Oder zahlen zumindest Bürger/Greencard-Inhaber ihre damit verbundenen Steuern als Vorstandsmitglied einer S-Corp?

EDIT: Zur Verdeutlichung muss ich sagen, dass ich auch "Aktionäre" mit "Vorstandsmitgliedern" gemeint habe. Dies ist ein Startup-Unternehmen, und wenn sie es mit drei von ihnen tun, werden die Anteile wie 50 % für den Nichtbürger/GC-Inhaber und jeweils 25 % für zwei andere aufgeteilt, oder wenn sie es mit zwei von ihnen tun, wird jeder 50 % erhalten.

Sie sagen „Vorstandsmitglied“, aber meinen Sie auch, dass diese Person ein „Eigentümer“ ist? Sind sie aus steuerlichen Gründen in den USA ansässig?
@Grade'Eh'Bacon: Tatsächlich sind sie 2 oder 3 Absolventen, die in einem Startup-Unternehmen arbeiten. Einer der Jungs war ein internationaler Student, der kein US-Bürger oder Inhaber einer Green Card ist, und sein Land hat kein Steuerabkommen mit den USA.
Zur Verdeutlichung – sind das alles Aktionäre?
@Grade'Eh'Bacon: Ja, wenn sie es mit zwei von ihnen machen, wären es 50-50 und wenn sie es mit drei von ihnen machen, wären es 50 % (für Nichtbürger) und jeweils 25 % für die beiden Bürger Jungs.

Antworten (1)

Die Zusammensetzung des Vorstands einer Gesellschaft ist für die Berechtigung der Gesellschaft, eine Wahl einzureichen, irrelevant. Solange das Vorstandsmitglied nicht Aktionär der Gesellschaft ist, bleibt die Wahlberechtigung der Gesellschaft unberührt.

Beachten Sie, dass, wenn das Unternehmen einen Aktienoptionsplan einführt, der Vorstandsmitglieder abdeckt, bei der Gewährung von Aktienoptionen an gebietsfremde Ausländer Vorsicht geboten ist: Während die Gewährung selbst wahrscheinlich keinen Einfluss auf den S-Status hat, wirkt sich die Ausübung der Option durch eine gebietsfremde Ausländeroption nicht aus Halter wird sicherlich.

Basierend auf der vom OP veröffentlichten Klarstellung sieht es so aus, als ob sie „Aktionäre“ und nicht nur „Vorstandsmitglieder“ meinten.