Ein Freund von mir ist als Angestellter in eine Organisation involviert, besitzt aber auch eine 5%-Beteiligung an der Organisation.
Die Organisation ist eine S-corp. Sie wollen 5 Mitgliedern eine gleiche Eigentümerziehung zahlen und gleichzeitig unverhältnismäßige Eigenkapitalanteile beibehalten. Stellen Sie sich also vor, dass 4 Mitglieder einen Anteil von 23,75 % besitzen, während mein Freund nur 5 % besitzt.
Die allgemeine Frage hier ist: Können Eigentümerziehungen an jedes Mitglied unabhängig von der Kapitalbeteiligung gezahlt werden? Wie wird außerdem die Ziehung jedes Mitglieds besteuert (Einkommenssteuer, Kapitalgewinne)?
Technisch gesehen haben S-Corps keine Eigentümer-"Ziehungen", sondern Eigentümer-"Ausschüttungen", und ja, sie müssen zu gleichen Teilen auf der Grundlage des Aktienanteils bezahlt werden. Wenn das Unternehmen beispielsweise beschließt, 1000 US-Dollar zu verteilen, müssen genau 50 US-Dollar davon an Ihren Freund gehen, und in Ihrem Beispiel würde jeder der anderen 4 Eigentümer genau 237,50 US-Dollar erhalten.
Im Allgemeinen werden bei einer S-Corp, obwohl Ausschüttungen in der Unternehmenssteuererklärung ausgewiesen werden, Steuern nicht auf Ausschüttungen, sondern auf Gewinne gezahlt. Wenn das Unternehmen 1000 Dollar Gewinn macht, würde Ihr Freund die 50 Dollar als Einkommen versteuern, unabhängig davon, ob dieses Geld ausgeschüttet wird. (Die anderen Eigentümer würden jeweils Steuern auf 237,50 USD des Einkommens zahlen.) Die Ausnahme von dieser Regel ist, wenn das Unternehmen mehr Geld ausschüttet, als es tatsächlich hat (durch Aufnahme von Schulden), dann würden die Aktionäre Kapitalgewinne auf den Betrag der Ausschüttung zahlen.
aus dem Weltall
TTT
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