Angesichts der folgenden hypothetischen Situation:
Wie sieht die spanische Steuerbehörde diese Situation?
Ich habe versucht, die Steuerabkommen zwischen beiden Nationen zu verstehen, aber es war mir unklar, wie diese Situation einzuordnen ist.
- Müsste das gesamte Jahreseinkommen der S-Corp in Spanien als persönliches Einkommen deklariert werden?
Nein, theoretisch nicht. Spanien respektiert Körperschaftseinkommen als solches, daher wird für das persönliche Einkommen von Körperschaften eine andere Personensteuer (IS) als die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPF) verwendet.
- Würden die in der S-Corp verbleibenden ~240.000 USD mit einem US-Körperschaftssteuersatz besteuert?
Ja genau. Dieses Geld ist nicht in Spanien und wird wohl auch nicht in Spanien erwirtschaftet; Die spanischen Steuerbehörden haben damit nichts zu tun.
- Wird aus Sicht der spanischen Steuerbehörde nur das in Rechnung gestellte Einkommen (die 50.000 EUR) als persönliches Einkommen betrachtet? Oder ist das Gesamteinkommen des S-Corp enthalten?
Kommt darauf an. Wenn sie eine Inspektion bei Ihnen eröffnen (Gott weiß) und sie (ganz unglücklicherweise!) zu dem Schluss kommen, dass Sie simulieren (betrügen), würden sie das Unternehmenseinkommen zu Ihrer persönlichen Einkommenssteuer addieren. Und hoffentlich würden sie gleichzeitig auch Ihr Unternehmen inspizieren , um dieses Einkommen aus der IRNR des Unternehmens zu entfernen, falls sie der Ansicht sind, dass das Einkommen Ihrer persönlichen Einkommenssteuer entspricht. Ansonsten lauten die Antworten hier ja (1.) und nein (2. Frage). Aber Szenarien können davon abhängen, ob wie genau das Unternehmen in Spanien operiert, wenn überhaupt.
Das wäre die allgemeine Regel für alle Bürger aus den meisten Ländern, aber ich dachte, US-Bürger sind eine Ausnahme, die immer von den USA besteuert werden sollten ...
S-Corp könnte in Spanien über ein establecimiento permanente operieren , dh eine W-Einheit (für "vollständig im Besitz"), ich vermute, dass dies in Ihrem Beispiel nicht der Fall ist. Wenn dies der Fall ist, bedenken Sie, dass die Steuerprüfungskompetenz für diese Tochtergesellschaft offensichtlich spanisch ist!
Sie sollten sich fachmännisch beraten lassen.
Klasse 'Eh' Speck