Kann eine Palette zur Verwendung in einem fortlaufenden Farbplot als urheberrechtlich geschützt betrachtet werden?

Diese Frage ist eine Erweiterung der hier gestellten Frage , die meiner Meinung nach meine Frage nicht vollständig beantwortet.

Angenommen, eine Website oder Software verfügt über kontinuierliche Farbdiagramme, wie z. B. diese Farbkonturkarte , die aus der NCSS-Datenanalysesoftware stammt (nur ein Beispiel, ich würde diese Palette nicht wirklich wollen).

Ist die Palette, die für diese kontinuierlichen Farbdiagramme verwendet wird, urheberrechtlich geschützt? Darf ich die Palette in meinen eigenen Grafiken auf meiner eigenen Website oder in meiner eigenen Software synthetisieren und verwenden?

Würde es einen Unterschied machen, ob die "Legende" in der abgeleiteten Arbeit der Legende auf dem Original sehr ähnlich (wenn nicht genau gleich) aussah?

BEARBEITEN: Ich habe darüber nachgedacht, und ich denke immer noch, dass dies eine andere Frage ist als das mögliche Duplikat . Um zu verdeutlichen, warum diese Frage anders ist: In den Antworten zur vorherigen Frage wird erwähnt, dass Farbsätze im Allgemeinen nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Eine der Antworten erwähnt jedoch Folgendes:

Man kann die Anordnung bestimmter Farben in einer bestimmten Konfiguration urheberrechtlich schützen (dh die genaue oder nahezu genaue Positionierung und Anordnung der Farben), wie z. B. das Urheberrechtssystem von ColourLovers für ihre Paletten.

Die Frage ist dann, wird die Legende selbst genauso behandelt wie die Farbanordnungen auf der Website von ColourLovers? Oder wird es anders behandelt, weil es "funktioneller" Natur ist? Die Legende wird wahrscheinlich fast genau dieselbe sein, wenn ich die Palette einer anderen Person verwende, und daher könnte die Palette möglicherweise standardmäßig urheberrechtlich geschützt sein, da ich die Palette nicht verwenden kann, ohne die Legende anzuzeigen.

Mögliches Duplikat von Copyright einer Reihe von Farben?
Dies sollte geschlossen werden. Die vorherige Frage beantwortet Ihre Frage. Die Antwort ist immer noch nein, Farbpaletten können nicht urheberrechtlich geschützt werden. Grafikstile können nicht urheberrechtlich geschützt werden.
Das Urheberrechtsgesetz und die einschlägige Rechtsprechung sind eindeutig zum Urheberrechtsschutz für Daten: Es gibt keinen. Abschnitt 102(b) des Urheberrechtsgesetzes besagt: „In keinem Fall erstreckt sich der Urheberrechtsschutz für ein urheberrechtlich geschütztes Originalwerk auf eine Idee, ein Verfahren, einen Prozess, ein System, eine Betriebsmethode, ein Konzept, ein Prinzip oder eine Entdeckung, unabhängig von der Form in denen es in solchen Arbeiten beschrieben, erklärt, illustriert oder verkörpert wird.
@Ovaryraptor: Ich habe als Antwort auf die Kommentare bearbeitet.
Auch nach Ihrer Bearbeitung beantwortet die vorherige Frage immer noch Ihre.

Antworten (1)

Die Antwort ist immer noch nein.

Was ColourLovers versucht, ist eine negative Verwendung von Creative Commons (CC). CC ist eine „teilende“ Urheberrechtslizenz und diese „Nutzung“ von CC entspricht nicht dem, wofür CC verwendet werden soll …

Endeffekt:

  • Farben können nicht urheberrechtlich geschützt werden.
  • Farben können als Teil einer Marke betrachtet werden.
  • Farbkombinationen können markenrechtlich geschützt sein.

Quellen

Es ist ziemlich üblich, dass Leute Urheberrechte beanspruchen, wo es keine gibt. Zum Beispiel habe ich viele CAD-Zeichnungen mit Xopyright-Haftungsausschlüssen gesehen. Aber weil sie nur die Wahrheit wiederholen, ähnlich wie ein Telefonbuch, haben sie kein Urheberrecht, zumindest nicht in meinem Gebietsschema.