Ich erwarte ein Stellenangebot in Großbritannien und habe einige Fragen. Das Unternehmen kümmert sich im Rahmen meines Pakets um die Visabestimmungen, aber ich möchte früher gehen, um mich mit der Stadt vertraut zu machen und zu versuchen, eine Wohnung zu finden. Kann ich als Tourist ins Land gehen (ich hätte sechs Monate Zeit) und dort einfach warten, bis die Arbeitserlaubnis durch ist? Mir ist klar, dass der Antrag aus dem Herkunftsland gestellt werden muss, aber was ist, wenn das Verfahren bereits läuft und ich nur auf die Genehmigung warte? Müsste ich die EU verlassen und dann mit dem Visum für die Arbeitserlaubnis wieder einreisen? Danke!
Sie können durchaus als Tourist nach England reisen, vorausgesetzt, Sie sind in der Lage, ein Touristenvisum zu erhalten. Damit meine ich, dass es keine besonderen Beschränkungen für Sie gibt, nur weil Sie einen anderen Visumtyp beantragen.
Sie müssen jedoch mit einem anderen Visum ausreisen und zurückkehren, wenn Sie vorhaben zu arbeiten, da sich Ihr Aufenthaltszweck geändert hätte.
Ich bin mir sicher, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen dasselbe mitteilen würde, da das Arbeiten mit einem Besuchervisum strengstens verboten ist.
Tatsächlich müssten Sie das Vereinigte Königreich verlassen und dann (sobald Ihre Genehmigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und der britischen Vertretung Ihres Heimatlandes mitgeteilt wurde):
Normalerweise übernehmen Unternehmen, die Personal aus Übersee anwerben, einen bestimmten Zeitraum Ihrer Lebenshaltungskosten, bis Sie in der Lage sind, eine Unterkunft zu finden. Einige bieten auch die Dienste eines Immobilienmaklers an, der Ihnen bei der Haussuche hilft.
Dies ist normalerweise Teil eines Umzugspakets; Sie sollten Ihr Unternehmen danach fragen. Manchmal wird der eigentliche Arbeitgeber genau zu diesem Zweck ein externes Umzugsunternehmen beauftragen.
Dinge, die im Allgemeinen enthalten sind (aus eigener Erfahrung):
Mindestens ein Monat Aufenthalt bis zu einem bestimmten Geldbetrag.
Unterstützung bei der Suche nach einer dauerhaften Unterkunft; in der Regel durch einen Vertrag mit einer Immobiliengesellschaft. Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Maklergebühren.
Unterstützung bei Steuererklärungen (normalerweise nur für das erste Jahr).
Unterstützung bei anderen zivilrechtlichen Dokumenten (z. B. Eröffnung von Bankkonten, Anmeldung von Kindern zur Schule usw.)
Ein Umzugsstipendium (Festbetrag zur Deckung der Nebenkosten).
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob Sie in der Lage sind, eines der oben genannten Dinge in Anspruch zu nehmen, und viel Glück.
Patricia Shanahan