Kann ich den verbleibenden Bestand meiner Nevada LLC zu Liquidationspreisen an mich selbst verkaufen, um eine hohe Umsatzsteuer zu vermeiden?

Ich habe eine kleine Nevada LLC, die ich auflöse. Ich habe es für E-Commerce verwendet, aber das Geschäft lief im letzten Jahr schlecht und jetzt habe ich etwas Inventar übrig. Da mein gesamtes Inventar für den Weiterverkauf gekauft wurde, wurde keine Umsatzsteuer dafür gezahlt, und jetzt versuche ich zu entscheiden, wie ich die Verkaufs- und Gebrauchssteuer minimieren kann, die auf das verbleibende Inventar gezahlt werden muss (Geld ist extrem knapp und ich würde es lieber vermeiden, 500 US-Dollar an Gebrauchssteuer zu zahlen).

Beeinflussen die Anschaffungskosten des Inventars die Umsatzsteuer, wenn ich die Artikel für weniger verkaufe, als ich ursprünglich dafür bezahlt habe? Zum Beispiel kostet das Zeug, das ich übrig habe, ungefähr 6.000 Dollar. Wenn ich den verbleibenden Bestand einfach an mich selbst als Einzelperson zu einem lächerlich reduzierten Preis verkaufe (z. B. für 100 US-Dollar, nennen Sie es Liquidation), muss ich dann nur die Umsatzsteuer auf diesen niedrigeren Preis zahlen oder schulde ich dem Staat mehr, weil keine Umsatzsteuer wurde für den ursprünglichen Bestandskauf in Höhe von 6.000 USD bezahlt?

Antworten (1)

Dies wäre per Definition eine Form der Steuerhinterziehung. Sie können die Waren rabattieren, jedoch nur bis zu einem Punkt, der von Ihren örtlichen Handelsgesetzen festgelegt wird. Die allgemeine Faustregel (ersetzt durch lokale/staatliche Gesetze) lautet, dass Sie die Artikel auf den „Anschaffungswert“-Wert rabattieren können (z. B. ist sie 10 $ wert, Sie haben sie für 15 $ gekauft, Sie können sie für 10 $ an sich selbst verkaufen).

Die Tatsache, dass Sie an sich selbst verkaufen und der alleinige Eigentümer des Unternehmens (oder einer der Eigentümer) sind, wird bei den beteiligten Steuerbehörden (NV-Staat, IRS, lokale Steuerbehörde) Alarm schlagen. Es ist absolut unmöglich, dies als Liquidation auszugeben, da Sie die einzige betroffene Person sind, sowohl als Eigentümer der liquidierenden Gesellschaft als auch als Käufer der liquidierten Waren.

Erwischt. Sinnvoll, leider. Könnte ich stattdessen einfach das verbleibende Inventar als Unternehmensvermögen in Besitz nehmen, das bei Auflösung an die Mitglieder verteilt wird, und dann irgendwann in der Zukunft als Einzelperson Gebrauchssteuern zahlen, wenn ich es zur Deponie bringe?
Mir ist nicht bekannt, dass dies gegen Gesetze verstößt, aber ich würde trotzdem einen Anwalt bezüglich lokaler und staatlicher Gesetze in Bezug auf liquidierte Waren konsultieren.