Ich plane, meinen Freund in den Vereinigten Staaten im Mai und Juni auf einer ESTA-Genehmigung zu besuchen. Ich werde im August mit einem F-1-Visum in den USA studieren. Ich habe mich gefragt, ob jemand weiß, ob ich das F-1-Visum in den Vereinigten Staaten beantragen kann.
Ich muss meinen Status nicht ändern, während ich im ESTA bin. Ich werde nach Deutschland zurückkehren und später wieder einreisen.
Ich mache mir nur Sorgen, dass der Juli nicht genug Zeit ist, um mein Visum in Deutschland für August zu bekommen, und versuche herauszufinden, ob ich meine Pläne stornieren muss! Ich würde gerne Erfahrungen von jemandem hören!
Nein. US-Visa dürfen nur außerhalb der USA erteilt werden. Es gibt eine Ausnahme für Diplomaten und für Beamte und Angestellte internationaler Organisationen, die ein Visum erneuern, aber das wird Ihnen überhaupt nicht helfen.
Die entsprechende Vorschrift ist unter 22 CFR 41.111 zu finden . Es ermächtigt auch den Leiter des Visabüros des Außenministeriums, andere Ausnahmen für bestimmte andere Kategorien von Nichteinwanderern zu machen. Ich weiß nicht, ob solche Ausnahmen gemacht wurden, aber selbst wenn sie es gegeben haben, schließen sie möglicherweise keine erstmaligen Visumantragsteller ein, und F gehört nicht zu den berechtigten Kategorien:
§ 41.111 Befugnis zur Erteilung von Visa.
...
(b) Ausgabe in den Vereinigten Staaten in bestimmten Fällen. Der stellvertretende stellvertretende Sekretär für Visadienste und die von ihm benannten Beamten des Ministeriums sind befugt, nach eigenem Ermessen Nichteinwanderungsvisa, einschließlich Diplomatenvisa, auszustellen für:
(1) Qualifizierte Ausländer, die derzeit ihren Status behalten und ordnungsgemäß in die Kategorie A, C-2, C-3, G oder NATO eingeordnet werden können und beabsichtigen, in diesem Status nach einer vorübergehenden Abwesenheit im Ausland wieder in die Vereinigten Staaten einzureisen, und die auch Beweise vorlegen Das:
(i) sie wurden rechtmäßig in diesen Status aufgenommen oder nach der Aufnahme wurde ihre Einstufung in diesen Status geändert; Und
(ii) ihr genehmigter Aufenthaltszeitraum in den Vereinigten Staaten in diesem Status ist noch nicht abgelaufen; Und
(2) Sonstige qualifizierte Ausländer, die:
(i) derzeit den Status in der Nichteinwanderungskategorie E, H, I, L, O oder P behalten;
(ii) beabsichtigen, nach einer vorübergehenden Abwesenheit im Ausland in diesem Status wieder in die Vereinigten Staaten einzureisen; Und
(iii) die auch Beweise dafür vorlegen, dass:
(A) Ihnen wurden zuvor Visa bei einem Konsulat im Ausland ausgestellt und sie wurden in den Vereinigten Staaten in dem Status zugelassen, den sie derzeit haben; Und
(B) Ihre Dauer der autorisierten Zulassung in diesem Status ist noch nicht abgelaufen.
Verrückter
Phoog