Kann ich ein Schengen-Visum bei einem anderen Konsulat beantragen, wenn keine Termine verfügbar sind?

Ich plane, in der 2. Aprilwoche meine Freunde in Amsterdam zu besuchen (ich habe gerade einen Urlaub bestätigt bekommen) und auch für 10 Tage nach München und Barcelona zu fahren. Ich wäre 6 Tage in Amsterdam, 2 Tage in Barcelona und 2 Tage in München. Bis Mitte Mai sind weder für das spanische Konsulat noch für das niederländische Konsulat in San Fransisco Termine verfügbar. Kann ich das Schengan-Visum beim deutschen Konsulat beantragen? Irgendeine andere Option, die es mir ermöglichen könnte, Mitte April zu gehen? Alle Ideen/Vorschläge sind willkommen. Ich kann meine Reisepläne leicht ändern. Ich bin ein indischer Staatsbürger, der mit einem H1B-Visum in den USA lebt.

Da Sie sich am längsten in Amsterdam aufhalten, ist das niederländische Konsulat für Ihren Visumantrag zuständig. Das spanische oder deutsche Konsulat wird die Bearbeitung Ihres Visumantrags ablehnen, es sei denn, Sie lügen über Ihre Reisepläne, und wenn aufgedeckt wird, dass Sie über Ihre Reisepläne lügen, wird Ihr Visum oder Ihre Einreise wahrscheinlich verweigert. Wenn Sie sich beim deutschen Konsulat bewerben möchten, müssen Sie Ihre Reisepläne so ändern, dass Sie die meiste Zeit in Deutschland verbringen.
Ändern Sie Ihre Pläne, um hauptsächlich in Deutschland zu bleiben, und Sie können sich dort sicher bewerben.

Antworten (1)

5. Wo reiche ich meinen Visumantrag ein?

Sie müssen den Antrag auf ein Schengen-Visum beim Konsulat des Landes stellen, das Sie besuchen möchten, oder – wenn Sie beabsichtigen, mehr als einen Schengen-Staat zu besuchen, beim Konsulat des Landes Ihres Hauptreiseziels (dh Hauptzweck des Aufenthalts oder längster Aufenthalt ). Wenn Sie beabsichtigen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen und die Aufenthalte gleich lang sein werden, müssen Sie einen Antrag beim Konsulat des Landes stellen, dessen Außengrenzen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum zuerst überschreiten werden . In der Regel müssen Sie ein Visum beim örtlich zuständigen Konsulat des Landes beantragen, in dem Sie sich rechtmäßig aufhalten.

https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/frequently_asked_questions_en.pdf