Ich habe in den Niederlanden ein Schengen-Visum beantragt und wurde abgelehnt. Ich habe Hotelbuchungen für 14 Tage in den Niederlanden angezeigt, da ich bei meiner Bewerbung keine bestätigte Reiseroute hatte.
Der Ablehnungsgrund lautet:
Der Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht hinreichend begründet und die Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, kann nicht festgestellt werden.
Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten: Berufung einlegen oder mich aus einem anderen Land bewerben. Ab sofort plane ich, die meisten Tage der Reise in Spanien zu verbringen, sollte ich mich also bei der spanischen Botschaft bewerben?
Wäre es ein Problem, sich nach der Ablehnung in Spanien zu bewerben? Meine Flugtickets sind von und nach Amsterdam, obwohl ich die meiste Zeit in Spanien verbringen würde.
Das Schengen-Visumsystem soll wie viele andere Visasysteme echte Touristen und Geschäftsreisende einreisen lassen und illegale Einwanderer fernhalten. Der Zettel sagte
die Absicht, das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten zu verlassen, ist nicht feststellbar
Das heißt, sie denken, dass Sie vielleicht einwandern möchten, und es liegt an Ihrer Bewerbung, ihre Zweifel zu beantworten.
Das ist viel wichtiger als eine Hotelbuchung oder genügend Geld auf dem Bankkonto. Ich fürchte, wenn Sie dieses Problem nicht lösen, wird ein Einspruch oder ein weiterer Antrag nicht helfen.
Augustinus von Hippo
Phoog