Warum muss ich mich nach der Rückkehr in mein Heimatland bei der spanischen Botschaft melden?

Ich habe das erste Mal zusammen mit meiner Familie bei der spanischen Botschaft ein Schengen-Visum beantragt. Wir bekamen erfolgreich Visa. Allerdings haben sie nur in meinen Pass einen Zettel gestempelt (wahrscheinlich, weil ich meine Familie sponsere?), auf dem steht:

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Rückkehr nach Pakistan vor dem 25.08.2017 bei der spanischen Botschaft oder den spanischen Konsulaten. Andernfalls würden nachfolgende Visumanträge abgelehnt.

Was ist der Zweck davon? Wollen sie prüfen, ob das Hauptaufenthaltsziel und die erste Einreise, wie in meinem Antrag angegeben, „Spanien“ selbst war?

Sie wollen höchstwahrscheinlich sicherstellen, dass Sie den Schengen-Raum tatsächlich verlassen haben. Denn Ein- und Ausreisen in den Schengen-Raum werden nicht erfasst.
@RodneyHawkins sollen die Schengen-Ausreisekontrollen das nicht überprüfen und gegebenenfalls ein Verbot aussprechen?
@JonathanReez Sicher, aber ich dachte von einer Durchsetzungsposition aus, als ob ich wüsste, wen ich im Schengen-Raum untersuchen und suchen muss. Ich spekuliere hier nur. Es könnte einen triftigen Grund geben. Wenn jemand weiß, bitte eine Antwort schreiben. Es ist sicherlich interessant.

Antworten (1)

Dies ist eine Durchsetzungsmaßnahme, die in Ländern mit einem hohen Maß an Visaverstößen praktiziert wird.

In einigen Fällen verlangen die Botschaften/Konsulate vieler EU-Länder sogar eine Zusage, z. B. einen Personalausweis, um sicherzustellen, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren.

Haben sie keine Ein- oder Ausreiseaufzeichnungen? Welchen Unterschied würde es überhaupt machen, selbst wenn die Person nicht zurückkehrt?
Wie Rodney oben gesagt hat, ist dies eher eine Durchsetzungsmaßnahme – um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Sie nicht gegen die Bedingungen Ihres Visums verstoßen. Es erschwert auch das "Betrügen" durch die Verwendung verschiedener Pässe usw.
@AsadMoeen Nein, im Moment verlassen sie sich auf die Passstempel. Dies wird sich voraussichtlich Ende 2021 ändern, wenn Ein- und Ausfahrten erfasst werden.