Kann ich mit einem ESTA innerhalb von 180 Tagen erneut in die USA einreisen?

Ich reiste im Oktober 2017 mit einer ESTA - Genehmigung in die USA und blieb vier Wochen. Ich bin Niederländer und lebe in Portugal. Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich 90 Tage in den USA bleiben können. Danach sollte ich 90 Tage wegbleiben. Kurzentschlossen habe ich für Februar 2018 einen Flug in die USA gebucht.

Fragen:

  1. Wird mir die Einreise verweigert? Ich könnte in Betracht gezogen werden, in der zweiten Hälfte der 180 Tage in die USA einzureisen. Kann mir bitte jemand erklären, ob ich Gefahr laufe, dass mir die Einreise verweigert wird?
  2. Gibt es eine Alternative?
  3. Ich habe noch ein 'unbefristetes' Visum (siehe Foto). Würde mir das trotzdem die Einreise in die USA erlauben?

Visum in meinem alten holländischen Pass

"Danach sollte ich 90 Tage wegbleiben." Es gibt keine solche Regel.
@ user102008: Es ist keine formelle Regel, aber CBP hat bestätigt, dass es sich um eine Faustregel handelt, die ihre Beamten wahrscheinlich befolgen werden; siehe travel.stackexchange.com/a/97935/1362

Antworten (1)

  1. Das Programm für visumfreies Reisen ermöglicht Ihnen die Einreise in die USA für bis zu 90 Tage pro Besuch. Es gibt keine Regel über 180 Tage. Einwanderungsbeamte fragen sich möglicherweise, ob Sie das Programm missbrauchen, indem Sie es verwenden, um zu viel Zeit in den USA zu verbringen, aber das scheint in Ihrem Fall äußerst unwahrscheinlich.

  2. Sie benötigen keine Alternative, können aber jederzeit ein Visum beantragen.

  3. Ihr Visum wurde per Gesetz ungültig, als vor Jahren neuere maschinenlesbare Visa eingeführt wurden . Sie können es nicht mehr verwenden.

Ist es erwähnenswert, dass sich die USA (wie praktisch jedes andere Land der Welt) das Recht vorbehalten, jedem, der kein Staatsbürger oder ständiger Einwohner ist, die Einreise zu verweigern? Nicht, dass es für Leute mit vernünftigem Papierkram und ohne Aufzeichnungen auch nur im Entferntesten üblich wäre, aber es ist immer eine Möglichkeit.
@origimbo, das ist in der Tat erwähnenswert. (Außerdem kann unter bestimmten Umständen auch Personen mit ständigem Wohnsitz die Einreise verweigert werden.)