Kann ich Nagelknipser, Pinzetten und Rasierer im Aufgabegepäck von Emirates mitnehmen?

Kann ich bei Reisen mit der Fluggesellschaft Emirates einen Nagelknipser mit einem eingebauten kleinen Messer, eine Pinzette oder einen Rasierer in meinem aufgegebenen Gepäck aufbewahren, nicht im Handgepäck?

Antworten (1)

Ja, natürlich dürfen Sie. Waffen und dergleichen sind im Handgepäck bedenklich (können also in der Kabine verwendet werden). Das Gepäck im Laderaum ist während des Fluges nicht zugänglich, solange es nicht explosiv, entzündlich, radioaktiv usw. ist, ist fast alles erlaubt.

Folgendes ist im aufgegebenen Gepäck in Emirates- Staaten nicht erlaubt:

Personenkraftwagen sind an Bord nicht erlaubt

Aus Sicherheitsgründen können wir auf unseren Flügen keine motorisierten Privatfahrzeuge wie Hoverboards, Mini-Segways und intelligente oder selbstausbalancierende Räder akzeptieren. Wir können sie weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck befördern, da sie große Lithiumbatterien enthalten. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie von einer Fluggesellschaft, die sie akzeptiert hat, auf unsere Flüge umsteigen.

Sprengstoffhaltige Gegenstände sind an Bord nicht erlaubt

Alle Feuerwerkskörper und alle anderen Gegenstände, die Sprengstoff enthalten, wie z. B. Knallbonbons, Böller, Flaschenraketen, Poppers und Wunderkerzen, dürfen auf unseren Flügen weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.

Es gibt einige andere Artikel, die zum Beispiel von jedem Einlageträger abhängen, aber diese verbieten keine Seife, Shampoo sind ähnliche Flüssigkeiten.

Also auch Reinigungsriegel, Shampoos und andere Flüssigkeiten? Ich denke, dass Flüssigkeiten je nach Land Beschränkungen unterliegen werden.
@user3938033 Als Faustregel gilt, dass im aufgegebenen Gepäck alles erlaubt ist, was (1) nicht gefährlich für den Transport und (2) nicht verboten oder auf den Export/Besitz/Import in den Bestimmungsländern der Abflugländer beschränkt ist. Alle ungefährlichen Flüssigkeiten sind in Ordnung, ebenso wie Rasierer, Scheren etc. Manchmal ist „transportgefährlich“ aber nicht so offensichtlich, wie zB bei Lithiumbatterien. „Lebensmittelflüssigkeiten“ können durch die Einfuhrbestimmungen des Ankunftslandes eingeschränkt sein.